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Bildungsgutschein

Staatliches Förderinstrument nach §81 SGB III (Agentur für Arbeit) und §16 SGB II (Jobcenter). Berechtigte Personen erhalten einen Gutschein der die Kurskosten bis zu 100 % abdeckt. Voraussetzung: Beratungsgespräch beim Arbeitsvermittler und Bewilligung. Der Gutschein muss VOR Kursbeginn ausgestellt sein.

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