IHK-Fachkunde Personenbeförderungfür Pflegedienste, Ambulanz & Sozialdienste
AZAV-zertifizierter Bildungsträger seit 1996. Wir bereiten Pflegedienste, Behindertenfahrdienste und Sozialträger auf die IHK-Fachkundeprüfung nach § 13 PBefG vor — Bildungsgutschein-fähig, mehrsprachige Betreuung.
Wichtige Abgrenzung — passt das auf dich?
✓ JA, wenn: du sitzende Patienten ohne medizinische Betreuung beförderst — Dialyse-Fahrten, Reha, Arztbesuche, Behindertenfahrten. Du brauchst die IHK-Fachkundeprüfung Personenbeförderung.
✗ NEIN, wenn: du qualifizierten Krankentransport (liegend, mit Sanitäter) oder Rettungsdienst (mit Notarzt) betreibst — dafür reicht unsere Schulung allein nicht aus. Du brauchst zusätzlich eine Sanitäter-/Rettungsassistent- Ausbildung nach Landesrettungsdienst-Gesetz.
Für wen ist die IHK-Fachkunde Pflicht
Wir beraten und schulen alle Träger der sozialen Personenbeförderung
Pflegedienste mit Krankenfahrten
Ambulante Pflegedienste, die Patienten zu Arztterminen, Dialyse oder Reha fahren — die Fachkundeprüfung nach § 13 PBefG ist Pflicht für die Mietwagenkonzession.
Behindertenfahrdienste & Rollstuhl-Transport
Sitzende oder rollstuhlgebundene Fahrten ohne medizinische Betreuung — fällt unter § 49 PBefG (Mietwagen) und benötigt die IHK-Fachkunde.
Krankentransport (sitzend, ohne Sanitäter)
Krankenkassen-Vertragsfahrten ohne medizinische Begleitung. Krankentransport mit Sanitäter fällt unter Landesrettungsdienst-Gesetz — dazu reicht unsere Schulung allein nicht aus.
Sozial- und Fahrdienste
DRK, Caritas, AWO und sonstige soziale Trägerschaften, die organisierte Personenbeförderung leisten. Wir beraten zur korrekten Genehmigungsform.
Wir beraten dich kostenlos
Du bist unsicher, welche Genehmigung dein Pflegedienst oder Fahrdienst braucht? Sprich mit uns — wir klären die Schritte gemeinsam.
Häufige Fragen
- Brauche ich die IHK-Fachkundeprüfung Personenbeförderung für Krankenfahrten oder Behindertentransport?
- JA, wenn du sitzende Patienten ohne medizinische Betreuung beförderst (Dialyse, Reha, Arztbesuche, Behindertenfahrten). Dieser Service fällt unter § 49 PBefG (Mietwagen-Konzession) oder § 47 PBefG (Taxi), und beide Konzessionen setzen die IHK-Fachkundeprüfung nach § 13 PBefG voraus. NEIN, wenn du qualifizierten Krankentransport (mit Sanitäter, liegend) oder Rettungsdienst betreibst — dazu reicht unsere Schulung nicht aus; du brauchst zusätzlich eine Sanitäter-Ausbildung nach Landesrettungsdienst-Gesetz.
- Können Pflegedienste die Schulung über Bildungsgutschein finanzieren?
- In bestimmten Fällen ja — die AZAV-Zertifizierung unseres Bildungsträgers erlaubt Bildungsgutschein nach § 81 SGB III für Personen, die eine Weiterbildung vor Anstellung benötigen. Für bereits angestelltes Personal gibt es zudem WeGebAU-Förderung (Weiterbildung Geringqualifizierter / älterer Arbeitnehmer). Wir prüfen kostenlos, welche Förderung passt.
- Welche zusätzlichen Genehmigungen brauche ich für Krankenfahrten?
- Neben der IHK-Fachkunde sind je nach Bundesland weitere Schritte üblich, z. B. Konzession nach § 47/§ 49 PBefG (Mietwagen oder Taxi), eine Eintragung beim örtlichen Gesundheitsamt, ggf. Verträge mit Krankenkassen sowie eine Versicherung mit Personenbeförderung. Welche dieser Schritte in deinem konkreten Fall einschlägig sind und in welcher Reihenfolge, klärt am besten ein Rechtsanwalt oder die zuständige Behörde — wir vermitteln gerne Kontakte und besprechen den Schulungsteil im Rahmen unserer Bildungsleistung. (Hinweis: Wir bieten keine Rechtsberatung im Einzelfall.)
- Wir sind ein etablierter Pflegedienst — kann unsere Pflegekraft die Fachkunde machen?
- Ja, jede Person mit Mindestalter 21 Jahre und 2 Jahren Führerschein-Klasse B kann die Prüfung ablegen. Für Pflegedienste empfehlen wir oft das Einzelcoaching (mehrsprachig DE/TR/AR möglich) oder den Online-Kurs — beide passen sich an die Dienstpläne an.
- Wie unterscheidet sich diese Fachkunde von Sanitäter-/Rettungsassistent-Ausbildung?
- Komplett anders. Die IHK-Fachkunde nach § 13 PBefG behandelt rechtliche/kaufmännische Aspekte der Personenbeförderung (Konzession, Tarif, Betriebsführung). Sanitäter-/Rettungsassistent-Ausbildungen sind medizinische Qualifikationen nach Landesrettungsdienst-Gesetz. Wer mit liegenden Patienten oder im Notfall fährt, braucht beide Qualifikationen — bei sitzenden Krankenfahrten reicht in der Regel die IHK-Fachkunde plus Konzession.
AZAV-zertifizierter Bildungsträger seit 1996 · 600+ Absolventen · 98 % Bestehensquote · Bildungsgutschein-fähig nach § 81 SGB III · Bundesweit online + Präsenz in Stuttgart