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Mietwagen · §49 PBefG · Uber · FreeNow · Bolt

Mietwagen-Lizenz für Uber & Co.

Für die §49-Konzession brauchst du die IHK-Fachkundeprüfung nach § 13 PBefG + § 4 PBZugV — genau dieselbe Prüfung wie beim Taxi. Wir bereiten dich gezielt vor.

Für alle Plattformen gültig

UberFreeNowBoltHeetch

Unterschied

Taxi vs. Mietwagen — was ändert sich?

Die IHK-Prüfung ist für beide identisch. Nur die Betriebsform unterscheidet sich.

Merkmal
Taxi §47
Mietwagen §49
Wohin fahren?
Halteplätze, Straße (wird angehalten)
Nur per Vorbestellung (App, Telefon)
Preisbildung
Taxameter (behördlich festgesetzt)
Frei vereinbart (vor der Fahrt)
Rückkehrpflicht
Nein
Ja — nach jeder Fahrt zum Betriebssitz
Uber / Bolt / FreeNow
Nein (eigene Plattform)
Ja — Mietwagen mit §49-Konzession
IHK-Prüfung nötig?
Ja — § 13 PBefG + § 4 PBZugV
Ja — § 13 PBefG + § 4 PBZugV (identisch!)

Wichtig für Uber & Bolt

Wer mit Uber, FreeNow oder Bolt fahren will, benötigt eine §49-Mietwagenkonzession. Dafür ist die IHK-Fachkundeprüfung nach § 13 PBefG + § 4 PBZugV Pflicht — genau dieselbe Prüfung wie für Taxiunternehmer.

Dein Weg zur Konzession

In 4 Schritten zur Mietwagen-Lizenz

1

IHK-Fachkundeprüfung ablegen

Die § 13 PBefG + § 4 PBZugV Prüfung ist identisch für Taxi und Mietwagen. Unser Kurs bereitet dich in 4–5 Tagen vor.

2

Konzessionsantrag stellen

Du beantragst deine §49-Konzession beim zuständigen Landratsamt oder der Stadtverwaltung.

3

Fahrzeug & Versicherung

Fahrzeug in gewerblicher Zulassung, Taxi-Haftpflicht, Kennzeichen — wir beraten dich dabei.

4

App-Plattform anmelden

Bei Uber, FreeNow oder Bolt registrieren. Konzession + Fahrerausweis (P-Schein) nötig.

Voraussetzungen

Was du für die §49-Konzession brauchst

IHK-Fachkundezeugnis nach § 13 PBefG + § 4 PBZugV (unsere Prüfungsvorbereitung)
Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B
P-Schein (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung)
Polizeiliches Führungszeugnis (ohne einschlägige Einträge)
Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (2.250 € für das erste Fahrzeug, 1.250 € je weiteres — § 2 PBZugV)
Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
Fahrtüchtigkeit (ärztliches Attest)
Zulassung des Fahrzeugs als Mietwagen

Warum wir?

Spezialist für Taxi & Mietwagen seit 1996

98 % Bestehensquote — weit über dem Branchenschnitt
Beratung auf Deutsch und Türkisch verfügbar
AZAV-zertifiziert — Bildungsgutschein wird akzeptiert
Praxisnaher Unterricht durch aktive Taxiunternehmer

Jetzt durchstarten

Alle aktuellen Kurstermine — Onlinekurs, Intensivkurs und Wochenendkurs — finden Sie auf unserer Kursübersicht.

Häufige Fragen — Mietwagen & Uber

Brauche ich die IHK-Prüfung um mit Uber zu fahren?

Ja. Um als selbstständiger Mietwagenunternehmer zu fahren und eine §49-Konzession zu erhalten, ist die IHK-Fachkundeprüfung nach § 13 PBefG + § 4 PBZugV verpflichtend. Wer als angestellter Fahrer für ein Unternehmen arbeitet (das bereits eine Konzession hat), braucht nur den P-Schein.

Ist die Prüfung für Mietwagen schwieriger als für Taxi?

Nein. Die IHK-Fachkundeprüfung nach § 13 PBefG + § 4 PBZugV ist für Taxi und Mietwagen vollkommen identisch. Es gibt keine unterschiedliche Prüfung für §47 und §49.

Kann ich mit einem Bildungsgutschein den Kurs machen?

Ja! Wenn du arbeitssuchend bist oder eine selbstständige Tätigkeit anstrebst, kannst du einen Bildungsgutschein beantragen. Unser Kurs ist AZAV-zertifiziert und wird von der Agentur für Arbeit anerkannt.

Wie lange dauert es von der Prüfung bis zur ersten Fahrt mit Uber?

Typischerweise 6–12 Wochen: 1–2 Wochen Kursvorbereitung, 2–4 Wochen bis zum Prüfungstermin, 4–8 Wochen Bearbeitungszeit der Konzession. Parallel kannst du Fahrzeug und P-Schein vorbereiten.