Grenzüberschreitender Verkehr
Prüfungsbestandteil der IHK-Fachkundeprüfung: Pass- und zollrechtliche Vorschriften, Einreisebestimmungen und grenzüberschreitende Fahrberechtigungen. EU-Fahrten: Binnenmarktregeln. Nicht-EU: bilaterale Abkommen. Schweiz: Sonderregelungen.
Experten-Rat — Taxi-Schulungen.de
Dieser Prüfungsbereich wird oft vernachlässigt, ist aber Pflichtbestandteil beider schriftlicher Prüfungsteile. EU = Binnenmarkt, Nicht-EU = bilaterale Abkommen merken.
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