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Finanzen

Haftpflichtversicherung Taxi

Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für gewerbliche Personenbeförderungsfahrzeuge (§1 PflVG). Mindestdeckungssumme: 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden. Standard-KFZ-Versicherung gilt NICHT für gewerbliche Beförderung — eine spezielle Taxiflotten-Versicherung ist erforderlich.

Experten-Rat — Taxi-Schulungen.de

Schließen Sie niemals eine gewerbliche Personenbeförderung mit einer normalen KFZ-Versicherung ab — im Schadensfall sind Sie ohne Versicherungsschutz haftbar.

Schlagwörter

VersicherungHaftpflichtPflVGPflicht
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