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Recht

Leitende Tätigkeit Anerkennung

Alternativer Weg zur IHK-Fachkundeprüfung nach §7 PBZugV: Wer mindestens 3 Jahre ununterbrochen in leitender Funktion in einem Taxi-/Mietwagenunternehmen tätig war (und diese Tätigkeit max. 2 Jahre zurückliegt), kann die Fachkunde ohne Prüfung anerkennen lassen. Voraussetzung: IHK-Fachgespräch und Nachweisdokumente.

Experten-Rat — Taxi-Schulungen.de

Wer bereits als Geschäftsführer in einem Taxiunternehmen tätig war: Prüfen Sie die Anerkennung der leitenden Tätigkeit — das spart Zeit und Prüfungsgebühren.

Schlagwörter

AnerkennungLeitende TätigkeitFachkundePBZugV
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IHK-Fachkundeprüfung Taxi & Mietwagen

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