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Finanzen

Mehrwertsteuer Taxifahrten

Personenbeförderungen im Taxi- und Mietwagenverkehr unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7 %, sofern die Beförderung maximal 50 km beträgt. Fahrten über 50 km werden mit 19 % besteuert. Diese Regelung ist fester Prüfungsinhalt.

Experten-Rat — Taxi-Schulungen.de

Dieser Steuersatz ist ein Prüfungsklassiker: 7 % bis 50 km, 19 % darüber. Auswendig lernen — keine Ausnahmen.

Schlagwörter

UmsatzsteuerMwStSteuer7 Prozent
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