Mündliche Prüfung
Ergänzende mündliche Prüfung der IHK-Fachkundeprüfung (bis zu 30 Minuten). Sie findet nur statt, wenn beide schriftlichen Teilprüfungen mit mindestens 50 % bestanden sind, das Gesamtergebnis aber unter 60 % liegt. Ab 60 % in den schriftlichen Teilprüfungen entfällt sie, ebenso wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist (§ 4 Abs. 5 PBZugV). Gefragt wird zu den vier Sachgebieten der Anlage 3 PBZugV; die mündliche Prüfung zählt 25 % der Gesamtpunktzahl (§ 4 Abs. 3).
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Die mündliche Prüfung ist für viele der einfachere Teil — wer die schriftliche Prüfung besteht, schafft meist auch die mündliche. Ruhig und strukturiert antworten.
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Mündliche PrüfungIHKPrüfungVorbereitung
Begriffe im Detail erklärt — im Lehrbuch
Vertiefung mit Praxis-Beispielen + Prüfungsfragen pro Sachgebiet