P-Schein
Amtliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§48 FeV). Seit August 2021 ersetzt der P-Schein die frühere Ortskundeprüfung. Voraussetzungen: Mindestalter 21 Jahre, Führerschein Klasse B seit min. 2 Jahren, ärztliches Zeugnis, Führungszeugnis. Gültigkeit 5 Jahre. P-Schein = für Fahrer. IHK-Fachkunde = für Unternehmer.
Experten-Rat — Taxi-Schulungen.de
P-Schein und Fachkundeprüfung sind zwei verschiedene Nachweise. Wenn Sie selbst fahren UND Unternehmer sein wollen, brauchen Sie beides.
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