Zum Inhalt springen
taxi-schulungen.de
AnrufenWhatsAppKurse
Recht

§ 48 PBefG — häufige Verwechslung mit der Fachkundeprüfung

§ 48 PBefG regelt Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen — nicht die Fachkundeprüfung. Rechtsgrundlage der Fachkundeprüfung für Taxi- und Mietwagenunternehmer ist § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG in Verbindung mit §§ 3–7 PBZugV; § 48 FeV wiederum regelt den P-Schein für Fahrer. Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilprüfungen (für Taxi und Mietwagen je mindestens 60 Minuten); eine mündliche Ergänzung gibt es nur, wenn beide Teile bestanden sind, das Gesamtergebnis aber unter 60 % liegt (§ 4 PBZugV). Anlage 3 PBZugV nennt vier Sachgebiete.

Experten-Rat — Taxi-Schulungen.de

Unterschätzen Sie den Umfang nicht — starten Sie die Vorbereitung einige Wochen vor dem Termin. Strukturierte Vorbereitung zahlt sich aus.

Schlagwörter

PrüfungIHKPBefGPflichtprüfung

Begriffe im Detail erklärt — im Lehrbuch

Vertiefung mit Praxis-Beispielen + Prüfungsfragen pro Sachgebiet

Zurück zum Lexikon

IHK-Fachkundeprüfung Taxi & Mietwagen

Fachbegriffe kennen — Prüfung bestehen

Bereite dich mit unseren Kursen gezielt auf die IHK-Fachkundeprüfung vor. Bildungsgutschein: Förderung prüfen · 98 % Bestehensquote · persönliche Betreuung.