§48 PBefG — Fachkundeprüfung
Gesetzliche Grundlage der IHK-Fachkundeprüfung für Taxi- und Mietwagenunternehmer. §48 PBefG schreibt vor, dass der Unternehmer oder die zur Geschäftsführung bestellte Person ihre fachliche Eignung nachweisen muss. Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen (je 60 Minuten) sowie einem mündlichen Teil (ca. 30 Minuten). Sie deckt 5 Sachgebiete ab: Recht, kaufmännische Führung, technische Normen, Sicherheit/Umweltschutz und grenzüberschreitender Verkehr.
Experten-Rat — Taxi-Schulungen.de
Unterschätzen Sie den Umfang nicht — starten Sie 4–6 Wochen vor dem Termin. Die Durchfallquote liegt bei ca. 30–40 %. Strukturierte Vorbereitung zahlt sich aus.
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