PBZugV — Berufszugangsverordnung
Verordnung über den Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers. Definiert die drei Konzessionsvoraussetzungen: (1) persönliche Zuverlässigkeit, (2) finanzielle Leistungsfähigkeit, (3) fachliche Eignung. Anlage 3 enthält den offiziellen Prüfungsstoffkatalog.
Experten-Rat — Taxi-Schulungen.de
Die Anlage 3 der PBZugV ist der amtliche Prüfungsstoffkatalog — studieren Sie diese Liste und haken ab was Sie bereits können.
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PBZugVBerufszugangFachkundeAnlage 3