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Recht

Rückkehrpflicht Mietwagen

Gesetzliche Pflicht für Mietwagen (§49 Abs. 4 PBefG): Nach jeder Fahrt muss das Fahrzeug zum Betriebssitz zurückkehren, sofern kein neuer Auftrag vorliegt. Mietwagen dürfen nicht auf Taxiständen warten oder Fahrgäste von der Straße aufnehmen.

Experten-Rat — Taxi-Schulungen.de

Die Rückkehrpflicht ist der am häufigsten missachtete Unterschied. Uber-Fahrer die auf Taxiständen warten verstoßen gegen §49 PBefG.

Schlagwörter

RückkehrpflichtMietwagenUberPBefG
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