Tarifpflicht
Taxiunternehmer müssen den behördlich genehmigten Tarif erheben — weder mehr noch weniger. Der Tarif wird per Rechtsverordnung der Gemeinde festgesetzt. Mietwagen unterliegen KEINER Tarifpflicht — der Preis wird frei vereinbart (Grundlage für Uber-Preise).
Experten-Rat — Taxi-Schulungen.de
Taxi = Tarifpflicht (amtlicher Preis), Mietwagen = freie Preisgestaltung. Wichtiger Unterschied für die Prüfung.
Schlagwörter
TarifTarifpflichtPreisKonzession