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Finanzen

Umsatzsteuer 7 Prozent Taxi

Personenbeförderungen bis 50 km Entfernung werden mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % besteuert. Fahrten über 50 km unterliegen dem Regelsteuersatz von 19 %. Diese Regelung gilt für Taxis und Mietwagen gleichermaßen und ist fester Prüfungsbestandteil.

Experten-Rat — Taxi-Schulungen.de

Dieser Steuersatz kommt garantiert in der Prüfung: 7 % bis 50 km, 19 % darüber. Kein Ermessensspielraum, keine Ausnahmen.

Schlagwörter

Umsatzsteuer7 ProzentSteuerPrüfung
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