Wiederholungsprüfung
Die Wiederholung ist in der PBZugV nicht geregelt. Wie oft und in welcher Form wiederholt werden kann — etwa ob eine bestandene Teilprüfung angerechnet wird —, bestimmt die Prüfungsordnung der jeweiligen IHK (§ 4 Abs. 7 PBZugV). Jede Wiederholung kostet in der Regel erneut die Prüfungsgebühr.
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Nicht bestanden? Analysieren Sie gezielt Ihre schwachen Bereiche und nutzen Sie Einzelcoaching. Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung auf die Wiederholung.
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