Wiederholungsprüfung
Bei Nichtbestehen ist die IHK-Prüfung unbegrenzt wiederholbar. Wer Teil 1 besteht und Teil 2 nicht, muss nur Teil 2 wiederholen (innerhalb 18 Monate). Jede Wiederholung kostet erneut die volle Prüfungsgebühr.
Experten-Rat — Taxi-Schulungen.de
Nicht bestanden? Analysieren Sie gezielt Ihre schwachen Bereiche und nutzen Sie Einzelcoaching. Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung auf die Wiederholung.
Schlagwörter
WiederholungPrüfungNicht bestandenNachprüfung