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Prüfungsvorbereitung

Wiederholungsprüfung

Die Wiederholung ist in der PBZugV nicht geregelt. Wie oft und in welcher Form wiederholt werden kann — etwa ob eine bestandene Teilprüfung angerechnet wird —, bestimmt die Prüfungsordnung der jeweiligen IHK (§ 4 Abs. 7 PBZugV). Jede Wiederholung kostet in der Regel erneut die Prüfungsgebühr.

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Schlagwörter

WiederholungPrüfungNicht bestandenNachprüfung

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