Beförderungspflicht
Pflicht im Taxiverkehr, Fahrgäste innerhalb des Pflichtfahrgebiets grundsätzlich zu befördern und nicht ohne triftigen Grund abzulehnen. Sie gehört — zusammen mit Betriebspflicht und Tarifpflicht — zu den prägenden Pflichten, die das Taxi vom Mietwagen unterscheiden. Der Mietwagenverkehr kennt diese Pflichten nicht, unterliegt dafür der Rückkehrpflicht.
Experten-Rat — Taxi-Schulungen.de
Die drei Taxi-Pflichten — Beförderung, Betrieb, Tarif — sind ein Prüfungsklassiker, gern in Abgrenzung zum Mietwagen abgefragt.
Schlagwörter
rechttaxiprüfung
Begriffe im Detail erklärt — im Lehrbuch
Vertiefung mit Praxis-Beispielen + Prüfungsfragen pro Sachgebiet