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Recht

Beförderungspflicht

Pflicht im Taxiverkehr, Fahrgäste innerhalb des Pflichtfahrgebiets grundsätzlich zu befördern und nicht ohne triftigen Grund abzulehnen. Sie gehört — zusammen mit Betriebspflicht und Tarifpflicht — zu den prägenden Pflichten, die das Taxi vom Mietwagen unterscheiden. Der Mietwagenverkehr kennt diese Pflichten nicht, unterliegt dafür der Rückkehrpflicht.

Experten-Rat — Taxi-Schulungen.de

Die drei Taxi-Pflichten — Beförderung, Betrieb, Tarif — sind ein Prüfungsklassiker, gern in Abgrenzung zum Mietwagen abgefragt.

Schlagwörter

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