Beförderungspflicht
Taxis sind im Pflichtfahrgebiet gesetzlich verpflichtet, jeden Beförderungsauftrag anzunehmen. Ausnahmen: erkennbar betrunkene Fahrgäste, begründete Sicherheitsbedenken, technische Defekte. Mietwagen unterliegen dieser Pflicht NICHT — das ist ein wesentlicher rechtlicher Unterschied.
Experten-Rat — Taxi-Schulungen.de
Prüfungsklassiker: Die Beförderungspflicht gilt NUR für Taxis, NICHT für Mietwagen. Kennen Sie auch die Ausnahmen auswendig.
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