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Recht

Betriebssitz (Taxi-/Mietwagenunternehmen)

Der Betriebssitz ist der im Konzessionsantrag angegebene Ort, von dem aus das Taxi- oder Mietwagenunternehmen geführt wird. Hier müssen sich die Geschäftsleitung, die Disposition und die Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen befinden. Für Taxen ist der Betriebssitz zugleich Bezug zum Pflichtfahrgebiet — der Unternehmer darf nur in seinem Pflichtfahrgebiet Standplätze nutzen. Mietwagen müssen nach Auftragsende zum Betriebssitz zurückkehren (Rückkehrpflicht nach § 49 Abs. 4 PBefG).

Experten-Rat — Taxi-Schulungen.de

Bei einer GmbH kann der Betriebssitz vom Wohnsitz abweichen — entscheidend ist, dass die Behörde dort die Unterlagen einsehen kann. Postfach reicht nicht; eine erreichbare Geschäftsadresse ist Pflicht.

Schlagwörter

gründungkonzessionpbefggeschäftsadresse

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