Gewerbliche Personenbeförderung
Sammelbegriff für jeden geschäftsmäßig betriebenen Transport von Personen mit Kraftfahrzeugen gegen Entgelt nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Darunter fallen Taxiverkehr (§ 47 PBefG), Mietwagenverkehr (§ 49 PBefG), gebündelter Bedarfsverkehr (§ 50 PBefG, „Pooling-Dienste"), Linienverkehr, Gelegenheitsverkehr mit Bussen sowie Krankentransporte und gewisse Behindertenfahrten. Jede dieser Formen ist genehmigungspflichtig — der Unternehmer braucht die fachliche Eignung (IHK-Fachkunde), persönliche Zuverlässigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit.
Experten-Rat — Taxi-Schulungen.de
Wer nicht sicher ist, ob seine geplante Geschäftsidee unter „gewerbliche Personenbeförderung" fällt: Faustregel — sobald Fahrgäste regelmäßig gegen Geld befördert werden, gilt PBefG. Ausnahmen wie Mitfahrgelegenheiten zum Kostenersatz sind eng definiert.
Schlagwörter
pbefggrundlagengenehmigungfachkunde
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