Unternehmerschein
Umgangssprachlicher Begriff für den Nachweis der fachlichen Eignung nach § 13 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit der Berufszugangsverordnung (PBZugV). Wer ein eigenes Taxi- oder Mietwagenunternehmen führen will, muss diese fachliche Eignung gegenüber der Genehmigungsbehörde nachweisen — in der Regel über die bestandene IHK-Fachkundeprüfung. Der „Unternehmerschein" ist kein offizieller Behördenbegriff, beschreibt aber genau diese Voraussetzung.
Experten-Rat — Taxi-Schulungen.de
Verwechsle den Unternehmerschein nicht mit dem P-Schein: Der Unternehmerschein erlaubt dir, das Unternehmen zu führen, der P-Schein, am Steuer Fahrgäste zu befördern. Wer selbst mitfährt, braucht beides.
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