Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)
Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) konkretisiert seit 2020 die GoBD und schreibt jedem Taxi mit elektronischem Aufzeichnungssystem (Fiskal-Taxameter oder POS-System) eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) vor. Die TSE besteht aus einem Sicherheitsmodul + Speichermedium + einheitlicher digitaler Schnittstelle (DSFinV-K), die Manipulationen unmöglich machen. Jede Zahlung wird kryptografisch signiert und im Finanzamt-Prüfungsfall lückenlos rekonstruierbar. Die TSE-Anmeldung erfolgt über ELSTER (Formular "Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme"). Die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO (Bonpflicht) ist mit der TSE-Pflicht gekoppelt.
Experten-Rat — Taxi-Schulungen.de
Wenn du ein neues Taxi anschaffst, frage gezielt nach TSE-zertifizierten Taxametern; Nachrüstkosten älterer Geräte liegen bei 400–800 € und können bei mancher Bauart die Funktion einschränken. Die Software-Updates der TSE müssen vor jeder Fahrt installiert sein — automatisierte Update-Erinnerungen einrichten.
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