Wegstreckenzähler & Taxameter-Eichung
Jedes Taxi und jeder Mietwagen unterliegt nach § 25 BOKraft und dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) der Pflicht zur Eichung der Messeinrichtungen. Im Taxi ist das der Taxameter (Tarifrechnung nach Zeit + Strecke), im Mietwagen der Wegstreckenzähler (km-Erfassung für die nachträgliche Abrechnung; Mietwagen dürfen kein Taxameter führen). Die Eichung erfolgt durch die Landeseichbehörde oder zertifizierte staatlich anerkannte Prüfstellen alle 2 Jahre, gültig durch ein sichtbares Eichkennzeichen am Gerät. Eine abgelaufene Eichung kann zur Stilllegung führen — die Genehmigungsbehörde kann die Konzession bei wiederholten Verstößen widerrufen.
Experten-Rat — Taxi-Schulungen.de
Plane die Eichung 4–6 Wochen vor Ablauf — bei Engpässen in der Prüfstelle bist du sonst gezwungen, das Fahrzeug aus dem Verkehr zu nehmen. Bei TSE-Pflicht-Taxametern ist die Eichung zwingend mit dem TSE-Update zu koppeln; viele Werkstätten machen das in einem Termin.
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