Mindestlohn im Taxigewerbe
Der gesetzliche Mindestlohn nach Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt uneingeschränkt im Taxigewerbe — Stand 2026: 12,82 € brutto pro Arbeitsstunde (Anpassung jährlich durch die Mindestlohnkommission). Wartezeiten am Standplatz gelten als Arbeitszeit und sind mindestlohnpflichtig — dies ist ein häufiger Streitpunkt bei Zoll-Kontrollen (Finanzkontrolle Schwarzarbeit, FKS). Pauschalen oder Umsatzbeteiligungs-Modelle dürfen den Mindestlohn nicht unterschreiten; bei Kontrolle muss der Unternehmer durch lückenlose Stunden-Aufzeichnung nachweisen, dass jeder Mitarbeiter den Mindestlohn erreicht. Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 500.000 € geahndet.
Experten-Rat — Taxi-Schulungen.de
Investiere in eine sauber arbeitende Schicht-Erfassung im Taxameter oder via Disposition-Software — eine 2024er Branchenstudie zeigte: 60 % der Mindestlohn-Bußgelder im Taxigewerbe entstehen durch unvollständige Stunden-Aufzeichnung, nicht durch Lohn-Unterschreitung selbst.
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