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Recht

BG Verkehr (Berufsgenossenschaft)

Die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (kurz BG Verkehr) ist die zuständige gesetzliche Unfallversicherung für alle Personenbeförderungs-Unternehmen — also Taxen, Mietwagen, Linienbusse, Spedition u. v. m. Sie ist Pflichtmitgliedschaft für jeden Unternehmer mit Mitarbeitern (auch Minijobber) und schon ab dem ersten beschäftigten Fahrer. Die Beiträge sind umlagefinanziert (kein fester Tarif), berechnen sich nach Lohnsumme × Gefahrtarif × Beitragsfuß und werden jährlich nach Branchenstatistik angepasst. Für Solo-Unternehmer ist die freiwillige Mitgliedschaft empfohlen, aber nicht Pflicht.

Experten-Rat — Taxi-Schulungen.de

Bei der Anmeldung erhält jedes Unternehmen eine BG-Verkehr-Mitgliedsnummer — sie muss in die Lohnabrechnung und auf den Arbeitsvertrag. Vergiss nicht die jährliche Lohnnachweis-Meldung bis 16. Februar; verspätete Meldungen werden mit Schätzbescheid und Säumniszuschlag sanktioniert.

Schlagwörter

unfallversicherungarbeitgebermitarbeiterpflichtversicherung

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