Ortskundeprüfung
Früherer Nachweis, dass ein Taxifahrer die wichtigen Straßen, Plätze und Ziele seines Pflichtfahrgebiets kennt. Mit der Modernisierung des Personenbeförderungsrechts ist der Ortskundenachweis seit dem 1./2. August 2021 keine Voraussetzung mehr für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV) — für Taxi und Mietwagen. Vorgesehen ist stattdessen ein Fachkundenachweis für Fahrer (§ 48 Abs. 4 Nr. 8 FeV), dessen Inhalte noch nicht abschließend geregelt sind; bis dahin gelten Übergangsregeln.
Experten-Rat — Taxi-Schulungen.de
Frag bei deiner Fahrerlaubnisbehörde nach der aktuellen Übergangsregel zum Fachkundenachweis. Ortskenntnis lohnt sich trotzdem — im Pflichtfahrgebiet musst du Fahrgäste auf zweckmäßigem Weg ans Ziel bringen.
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p-scheinfahrerprüfung
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