Praktikerregelung
Sonderregelung nach §7 PBZugV: Wer mindestens 5 Jahre ununterbrochen leitend in einem Personenverkehrsunternehmen tätig war (max. 2 Jahre zurückliegend), kann die Fachkunde ohne Prüfung anerkennen lassen. Voraussetzung: IHK-Fachgespräch und Nachweisdokumente.
Experten-Rat — Taxi-Schulungen.de
Wir beraten Sie kostenlos ob Sie die Praktikerregelung nutzen können — in vielen Fällen ist die reguläre Prüfung der schnellere Weg.
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