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Prüfungsvorbereitung

Praktikerregelung

Sonderregelung nach §7 PBZugV: Wer mindestens 5 Jahre ununterbrochen leitend in einem Personenverkehrsunternehmen tätig war (max. 2 Jahre zurückliegend), kann die Fachkunde ohne Prüfung anerkennen lassen. Voraussetzung: IHK-Fachgespräch und Nachweisdokumente.

Experten-Rat — Taxi-Schulungen.de

Wir beraten Sie kostenlos ob Sie die Praktikerregelung nutzen können — in vielen Fällen ist die reguläre Prüfung der schnellere Weg.

Schlagwörter

PraktikerregelungAnerkennungohne PrüfungPBZugV
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