Praktikerregelung
Ausnahmeregelung der Berufszugangsverordnung (PBZugV), nach der von der IHK-Fachkundeprüfung befreit werden kann, wer mehrere Jahre in leitender Stellung in einem Personenverkehrsunternehmen tätig war. Damit lässt sich die fachliche Eignung auch ohne Prüfung nachweisen. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige IHK im Einzelfall.
Experten-Rat — Taxi-Schulungen.de
Lass dir frühzeitig von der IHK bestätigen, ob deine bisherige Tätigkeit anerkannt wird — sonst verlierst du Zeit mit einem Antrag, der abgelehnt wird.
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