Ein Punkt, den viele Solo-Taxi-Unternehmer beim Sprung zum Arbeitgeber unterschätzen: Die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) ist keine Option — sie ist Pflicht ab dem ersten Mitarbeiter. Wer es versäumt, riskiert Bußgelder und persönliche Haftung im Unfallfall. Dieser Ratgeber führt dich durch Rechtsgrundlage, Anmeldeprozess, Beitragssystem und die häufigsten Fehlerquellen — plus: was die BG dir im Ernstfall wirklich abnimmt.
Rechtsgrundlage
§ 192 SGB VII
Meldepflicht
1 Woche
Beitragssatz
~6,5 %
Ø Beitrag/Fahrer
~137 €/Mo
Solo Mitglied
freiwillig
Bußgeld Verstoß
bis 2.500 €
Wer muss bei der BG Verkehr sein?
Die BG Verkehr im Verhältnis zu anderen Versicherungen
Viele Unternehmer sind unsicher, wie die BG Verkehr sich zu anderen Versicherungen einordnet:
Versicherungs-Landschaft im Taxi-Betrieb
KFZ-Haftpflicht (mit Personenbeförderung) Schäden Dritter, PflVG Mindestdeckung 7,5 Mio € | Pflicht |
BG Verkehr (Arbeitsunfall Fahrer) Unfallabsicherung nach SGB VII | Pflicht ab 1. Mitarbeiter |
Krankenversicherung Fahrer (AN-Anteil) 14,6 % + Zusatzbeitrag, hälftig getragen | Pflicht |
Rentenversicherung Fahrer (AN-Anteil) 18,6 %, hälftig getragen | Pflicht |
Arbeitslosenversicherung Fahrer 2,6 %, hälftig getragen | Pflicht |
Vollkasko + Rechtsschutz (KFZ) freiwillig, aber wirtschaftlich sinnvoll | Empfohlen |
| Gesamt | mehrere Ebenen |
Die BG Verkehr ist eine Zusatz-Ebene zu KFZ-Haftpflicht und Kranken-/Rentenversicherung — sie deckt gezielt Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, die weder KFZ-Haftpflicht noch Krankenkasse übernehmen.
Die Beitrags-Kalkulation im Detail
Der BG-Verkehr-Beitrag berechnet sich aus Lohnsumme × Beitragssatz. Für Taxi/Mietwagen liegt der Beitragssatz 2026 bei ca. 6,0–6,7 (je nach Bundesland und Betriebstyp — hier: „Beitragsprozentsatz").
Beispielrechnung Beitrag pro Jahr
1 Vollzeit-Fahrer (Ø 27.000 € Jahres-Brutto) 6,5 % vom Brutto | ~1.755 € |
2 Vollzeit-Fahrer (Ø 54.000 €) linear skalierend | ~3.510 € |
5 Vollzeit-Fahrer (Ø 135.000 €) ca. 8.800 €/Jahr | ~8.775 € |
Solo-Selbstständiger (freiwillig, Basis-Absicherung) Wahlversicherungssumme | ~1.000–2.500 € |
| Gesamt | je nach Fuhrpark |
Der Durchgangsarzt — die wichtigste Regel im Unfallfall
Ein Punkt, den viele Fahrer und Unternehmer nicht kennen: Bei einem Arbeitsunfall darf NICHT der Hausarzt aufgesucht werden. Es muss der Durchgangsarzt (D-Arzt) sein — ein von der BG zugelassener Facharzt.
Was die BG Verkehr im Unfall übernimmt
Wenn ein Arbeitsunfall passiert (Verletzung während der Fahrt, Sturz beim Einsteigen, Überfall auf den Fahrer), übernimmt die BG Verkehr:
Für den Arbeitgeber besteht kein Selbstbehalt. Die Beiträge bleiben nach einem Unfall stabil (kein Bonus-Malus-System wie bei KFZ-Versicherung).
Prävention — Beitrags-Rabatte durch Sicherheits-Nachweise
Die BG Verkehr belohnt Betriebe, die überdurchschnittlich in Arbeitssicherheit investieren, mit Beitragsnachlässen bis zu 15 %. Nachweisbare Maßnahmen:
Für einen Fuhrpark mit 5 Fahrern kann das jährlich 800–1.500 € Beitragsnachlass bedeuten — mehr als die Kosten der Schulungen. Wer skaliert, sollte das strukturell mitdenken.
Häufige Fehler von Erst-Arbeitgebern
Wenn du selbst noch am Anfang stehst
Wenn du gerade in die Selbstständigkeit im Taxi-Gewerbe einsteigst und noch keinen ersten Mitarbeiter hast, ist die BG Verkehr aktuell noch keine akute Pflicht. Aber:
Fazit — die BG Verkehr richtig aufsetzen
Die BG Verkehr ist keine bürokratische Hürde, sondern ein wirtschaftlich sinnvoller Absicherungspflicht-Beitrag mit klaren Regeln:
- Ab erstem Mitarbeiter Pflicht — Meldung innerhalb einer Woche
- Beitrag ~6,5 % der Bruttolohnsumme — kalkulierbar und stabil
- Vollversicherung bei Arbeitsunfällen — kein Selbstbehalt, keine Wartezeiten
- Präventions-Nachlässe — bis 15 % durch dokumentierte Sicherheits-Maßnahmen
- D-Arzt-System aufbauen — kritisch für vollen Versicherungsschutz
Wer das strukturell mitplant (Anmeldung, D-Arzt-System, Beitragsberechnungs-Prozess), hat einen der weniger komplizierten Aspekte des Arbeitgeberdaseins abgehakt. Detail-Beratung durch BG-Verkehr-Regionalstellen kostenlos — die Berater unterstützen bei Erstanmeldung und Präventions-Beratung aktiv.
Fragen zur konkreten Anmeldung, Beitragsberechnung oder Präventions-Programmen — sprich uns an. Wir haben viele Erst-Arbeitgeber bei der Sozialversicherungs-Struktur begleitet und kennen die typischen Fallen im Detail. Und wenn du gerade die IHK-Fachkunde für den Sprung zum Unternehmer machst, ist unser Online-Kurs dein erster Schritt — mit Bildungsgutschein 0 € Eigenanteil.
Häufige Fragen
8 Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um dieses Thema.
Muss ich als Solo-Taxi-Unternehmer bei der BG Verkehr sein?
Als Solo-Selbstständiger ohne Mitarbeiter bist du nicht Pflichtmitglied. Freiwillige Mitgliedschaft ist möglich und sinnvoll — sie kostet je nach Absicherungshöhe ca. 1.000–2.500 €/Jahr und bietet Absicherung für Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Wegeunfälle. Sobald du auch nur einen einzigen Fahrer einstellst (auch geringfügig beschäftigt), wird die Pflichtmitgliedschaft ausgelöst — dann bist du innerhalb einer Woche meldepflichtig.
Wie hoch ist der BG-Verkehr-Beitrag 2026?
Für Taxi- und Mietwagenunternehmen liegt die Gefahrklasse bei ca. 6,0–6,7 (2026er Werte je nach Bundesland und Betriebstyp). Der Beitrag berechnet sich als: Bruttolohn × Beitragssatz. Bei 2.100 € Fahrer-Brutto ergibt das ca. 130–140 €/Monat. Für Solo-Selbstständige (freiwillige Mitgliedschaft) gilt ein Mindestbeitrag von ca. 800–1.200 € pro Jahr, gestaffelt nach Versicherungssumme.
Wie melde ich mich bei der BG Verkehr an?
Erstanmeldung online über das BG-Verkehr-Portal (bg-verkehr.de) oder schriftlich. Erforderliche Angaben: Firmierung, USt-IdNr., Anschrift, Rechtsform, Branchenzuordnung (Taxi/Mietwagen), Anzahl Mitarbeiter, geschätzte Jahres-Lohnsumme. Bearbeitung typisch 2–4 Wochen. Danach erhältst du eine Mitgliedsnummer und Beitragsbescheid.
Was passiert wenn ich mich nicht anmelde?
Nach § 209 SGB VII droht Bußgeld bis 2.500 € bei nicht rechtzeitiger Anmeldung. Rückwirkende Nachforderung der Beiträge für den Zeitraum, in dem du hättest gemeldet sein müssen (mit Verzugszinsen). Bei Arbeitsunfall in dieser Zeit: der Unfallversicherungsschutz besteht zwar (BG springt trotzdem ein), aber du haftest der BG gegenüber persönlich für die entstandenen Kosten. In schweren Fällen kann das mehrstellige Beträge kosten.
Wann gilt eine Verletzung als Arbeitsunfall?
Ein Arbeitsunfall im Taxi-Betrieb liegt vor bei Verletzungen während der versicherten Tätigkeit (§ 8 SGB VII). Klassische Beispiele: Unfall während einer Fahrt, Sturz beim Einsteigen des Fahrgastes, Rückenschaden beim Rollstuhl-Heben. Auch Wegeunfälle (auf dem Weg zur/von der Arbeit) sind versichert. Nicht versichert: Freizeit-Unfälle, private Fahrten außerhalb der Betriebszeit.
Was übernimmt die BG Verkehr bei einem Arbeitsunfall?
Vollständige Kostenübernahme: Erstversorgung durch Durchgangsarzt (nur BG-zugelassen), Krankenhausbehandlung, Rehabilitation, Verletztengeld (statt Krankengeld) ab 6. Woche, ggf. Rente bei bleibender Beeinträchtigung. Für den Arbeitgeber: kein Selbstbeteiligung, Beiträge bleiben stabil (kein Bonus/Malus-System wie KFZ-Versicherung). Vorteil gegenüber privater Unfallversicherung: keine Wartezeiten, kein Zahnrisiko-Ausschluss, gilt auch für nicht-berufstätige Zusatz-Familienmitglieder nicht.
Gibt es Beitrags-Rabatte für BG-Mitglieder?
Ja — die BG Verkehr bietet einen jährlichen Beitragsnachlass (bis zu 15 %) für Betriebe, die überdurchschnittlich in Arbeitssicherheit investieren: dokumentierte Fahrer-Schulungen (Erste Hilfe, Rollstuhl-Handhabung, Deeskalations-Training), Fahrzeug-Sicherheitspakete (moderne Sicherheitsassistenten), zertifiziertes Arbeitsschutzmanagement. Antrag über das jährliche Beitragsberechnungs-Verfahren mit Nachweisen.
Wie melde ich Arbeitsunfälle bei der BG Verkehr?
Meldepflicht ab 4 Tagen Arbeitsunfähigkeit (§ 193 SGB VII). Online-Meldung über das BG-Portal oder schriftlich innerhalb 3 Tagen ab Kenntnis. Angaben: Unfallhergang, Fahrer, Verletzungen, Zeugen. Für Fahrer-Rückfahrten mit Unfall zusätzlich: Polizeibericht falls vorhanden. Bei tödlichen Unfällen: sofortige Meldung (auch außerhalb der Bürozeiten via Notfall-Hotline).
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