Mit einem Bildungsgutschein kannst du unseren Taxi-Kurs kostenlos absolvieren. Wir erklären, wer Anspruch hat, wie du ihn beantragst und was AZAV-Zertifizierung bedeutet.
Viele Menschen wissen nicht, dass die Vorbereitung auf die IHK Fachkundeprüfung vollständig vom Staat gefördert werden kann. Mit einem Bildungsgutschein übernimmt das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit die Kurskosten — in vielen Fällen zu 100%. Das bedeutet: Du bereitest dich auf deine Taxiprüfung vor, ohne einen Euro aus eigener Tasche bezahlen zu müssen.
In diesem Ratgeber erklären wir dir, wer Anspruch auf einen Bildungsgutschein hat, wie du ihn beantragst und was du dabei beachten musst.
Was ist ein Bildungsgutschein?
Der Bildungsgutschein (BGS) ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter (SGB II/SGB III). Er ermöglicht arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen, an einer Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen, ohne selbst dafür zahlen zu müssen.
Der Bildungsgutschein ist kein Geldschein — er ist eine schriftliche Zusage der Behörde an einen bestimmten zugelassenen Bildungsträger. Du bringst den Gutschein zu uns, wir rechnen direkt mit dem Jobcenter ab.
Was wird gefördert?
- Kursgebühren (Lehrgangskosten, Prüfungsvorbereitungskosten)
- Prüfungsgebühren bei der IHK (in vielen Fällen)
- Fahrkosten zur Bildungseinrichtung
- Bei auswärtiger Unterbringung: Unterhaltsbeihilfe
Wer hat Anspruch auf einen Bildungsgutschein?
Du hast gute Chancen auf einen Bildungsgutschein, wenn du:
- Arbeitslos gemeldet bist (auch Kurzzeitarbeitslosigkeit)
- Arbeitslosengeld I (ALG I) oder Bürgergeld (ALG II) erhältst
- Von Arbeitslosigkeit bedroht bist (z. B. wenn dein Arbeitsvertrag ausläuft)
- Eine berufliche Neuorientierung anstrebst
- Dich aus der Erwerbslosigkeit selbständig machen möchtest
Einen Rechtsanspruch auf den Bildungsgutschein gibt es nicht — der Sachbearbeiter entscheidet im Einzelfall. Deshalb ist die richtige Vorbereitung auf das Beratungsgespräch beim Jobcenter entscheidend.
Arbeitsuchende mit Beratungsbedarf
Auch Menschen, die noch in Beschäftigung sind, können in bestimmten Situationen einen Bildungsgutschein erhalten — z. B. wenn ihr Arbeitgeber die Qualifikation verlangt oder wenn ein beruflicher Wechsel geplant ist. Sprich deinen Sachbearbeiter darauf an.
AZAV-Zertifizierung — Was bedeutet das?
Ein Bildungsgutschein kann nur bei zugelassenen Bildungsträgern eingelöst werden. Die Zulassung erfolgt nach der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).
Unser Bildungszentrum ist AZAV-zertifiziert — das heißt:
- Wir sind offiziell zugelassen, Bildungsgutscheine anzunehmen
- Jobcenter und Arbeitsagenturen können direkt mit uns abrechnen
- Qualitätssicherung ist gewährleistet
Wenn ein Bildungsträger keine AZAV-Zertifizierung hat, wird dein Bildungsgutschein dort nicht akzeptiert. Achte bei der Kurswahl immer auf dieses Merkmal. Auf unserer Bildungsgutschein-Seite findest du alle Details zu unserer Zertifizierung.
Schritt für Schritt: Wie du den Bildungsgutschein bekommst
Schritt 1: Beratungsgespräch beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit
Ruf zuerst beim Jobcenter an (wenn du Bürgergeld erhältst) oder bei der Agentur für Arbeit (wenn du ALG I erhältst) und bitte um einen Beratungstermin. Erkläre:
- Du möchtest dich auf die IHK Fachkundeprüfung Taxi/Mietwagen vorbereiten
- Du möchtest als Taxiunternehmer selbständig werden
- Du interessierst dich für einen Bildungsgutschein für eine AZAV-zertifizierte Maßnahme
Schritt 2: Das Beratungsgespräch
Im Gespräch prüft der Sachbearbeiter deine Situation. Bringe mit:
- Deinen Personalausweis
- Deine aktuelle Arbeitssituation (Arbeitslosmeldung, Kündigungsschreiben etc.)
- Informationen über den gewünschten Kurs (wir stellen dir gerne Unterlagen zur Verfügung)
Wichtig: Informiere dich vorher über den Kurs, den du besuchen möchtest, und erkläre dem Sachbearbeiter, warum dieser Kurs für deine berufliche Eingliederung sinnvoll ist. Ein konkreter Plan ("Ich möchte mich als Taxiunternehmer selbständig machen, benötige die IHK-Fachkunde und habe eine Konzession geplant") kommt besser an als ein vages Interesse.
Schritt 3: Ausstellung des Bildungsgutscheins
Wenn der Sachbearbeiter zustimmt, erhältst du den Bildungsgutschein. Dieser enthält:
- Dein Name und Adresse
- Den Gültigkeitszeitraum (meist 3–6 Monate)
- Den Förderungsbetrag
- Den Bildungsbereich (z. B. "Fachkundeprüfung Personenbeförderung")
- Zulassungsnummer des Bildungsträgers
Schritt 4: Kurs bei uns buchen
Du bringst oder schickst uns den Bildungsgutschein. Wir prüfen ihn und melden dich für den entsprechenden Kurs an. Die Kosten werden direkt zwischen uns und dem Jobcenter abgerechnet — du zahlst nichts.
Welche Kurse werden gefördert?
Mit dem Bildungsgutschein können folgende unserer Angebote gefördert werden:
- Intensivkurs (Präsenz, 3–5 Tage)
- Abendkurs (berufsbegleitend, 4–6 Wochen)
- Wochenendkurs (Sa/So, 2–3 Wochenenden)
- Onlinekurs (selbstlernend, flexibel)
- Einzelcoaching (individuell)
Der Bildungsgutschein muss vor Kursbeginn vorliegen. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.
Häufige Fragen zum Bildungsgutschein
"Bekomme ich einen Bildungsgutschein, wenn ich noch nicht arbeitslos bin?"
Manchmal ja — wenn dein Arbeitsverhältnis endet und du bereits arbeitsuchend gemeldet bist. Melde dich so früh wie möglich bei der Agentur für Arbeit (mindestens 3 Monate vor Kündigungsdatum) als arbeitsuchend.
"Kann ich mir den Bildungsträger selbst aussuchen?"
Ja! Du hast grundsätzlich freie Wahl unter AZAV-zugelassenen Anbietern. Du musst nicht zum nächstgelegenen Bildungsträger gehen.
"Was, wenn mein Sachbearbeiter den Gutschein ablehnt?"
Eine Ablehnung ist keine endgültige Entscheidung. Du kannst:
- Deinen Sachbearbeiter um schriftliche Begründung bitten
- Einen Widerspruch einlegen
- Uns um Unterstützung bitten — wir kennen die Argumentation, die bei Jobcentern oft überzeugt
"Ich bin selbständig — kann ich trotzdem einen Bildungsgutschein bekommen?"
Als Selbständiger läuft die Förderung meist über andere Instrumente (z. B. Weiterbildungsförderung für Selbständige). Frag beim Jobcenter nach, ob der Eingliederungszuschuss oder andere Förderungen in Frage kommen.
Bildungsgutschein und Gründungszuschuss kombinieren
Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Taxiunternehmen gründen möchte, kann mehrere Förderungen kombinieren:
- Bildungsgutschein für die Kurskosten der IHK-Vorbereitung
- Gründungszuschuss (Zuschuss aus ALG I für die ersten Monate der Selbständigkeit)
- Einstiegsgeld (Förderung aus dem Bürgergeld für Selbständige)
Das ist eine mächtige Kombination: Du absolvierst den Kurs kostenlos und erhältst zusätzlich Startkapital für die ersten Monate als Unternehmer. Sprich uns an — wir erklären dir im Einzelfall, welche Kombination für dich möglich ist.
Fazit
Der Bildungsgutschein ist eine echte Chance — und zu wenige Menschen wissen davon. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du deine IHK Fachkundeprüfung kostenlos vorbereiten und einen soliden Einstieg in die Selbständigkeit als Taxiunternehmer starten.
Wir begleiten dich durch den gesamten Prozess: vom Jobcenter-Gespräch bis zum Fachkundezeugnis. Ruf uns einfach an — wir erklären dir alles auf Wunsch auch auf Türkisch.
Nächster Schritt
Bereit für den nächsten Schritt?
Unsere Experten begleiten dich persönlich — von der Kursvorbereitung bis zur Konzession.