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Bildungsgutschein für den Taxi-Kurs — So bekommst du ihn

F. Bakir · Fachliche LeitungAktualisiert 12. Oktober 20268 Min. Lesezeit

Viele Menschen wissen nicht, dass die Vorbereitung auf die IHK Fachkundeprüfung staatlich gefördert werden kann. Mit einem Bildungsgutschein können das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit die Kurskosten bei Bewilligung bis zu 100 % übernehmen. Dann bereitest du dich auf deine Taxiprüfung vor, ohne einen Euro aus eigener Tasche zu zahlen. Ob du einen Gutschein bekommst, entscheidet die Agentur bzw. das Jobcenter im Einzelfall.

In diesem Ratgeber erklären wir dir, wer einen Bildungsgutschein bekommen kann, wie du ihn beantragst und was du dabei beachten musst.

🎁

Eigenanteil

bei Bewilligung 0 €

💻

Online-Kurs Wert

999 €

📜

Förderquelle

§ 81 SGB III

🏛

Träger der Förderkurse

AZAV-zertifiziert

📅

Gutschein gültig

meist ca. 3 Monate

🤝

Förder-Check

kostenlos

Was ist ein Bildungsgutschein?

Der Bildungsgutschein (BGS) ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter (SGB II/SGB III). Er ermöglicht arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen, an einer Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen, ohne selbst dafür zahlen zu müssen.

Der Bildungsgutschein ist kein Geldschein — er ist die schriftliche Zusage der Behörde, die Kosten einer zugelassenen Weiterbildung zu übernehmen. Ausgestellt wird er von deinem Vermittler. Der Träger deiner Wahl trägt die Maßnahme ein und reicht den Gutschein vor Kursbeginn bei der Agentur bzw. dem Jobcenter ein. Abgerechnet wird direkt zwischen Träger und Behörde.

Was wird gefördert?

  • Kursgebühren (Lehrgangskosten, Prüfungsvorbereitungskosten)
  • Prüfungsgebühren bei der IHK (in vielen Fällen)
  • Fahrkosten zur Bildungseinrichtung
  • Bei auswärtiger Unterbringung: Unterhaltsbeihilfe

Wer kann einen Bildungsgutschein bekommen?

Du hast gute Chancen auf einen Bildungsgutschein, wenn du:

  • Arbeitslos gemeldet bist (auch Kurzzeitarbeitslosigkeit)
  • Arbeitslosengeld I (ALG I) oder Bürgergeld (ALG II) erhältst
  • Von Arbeitslosigkeit bedroht bist (z. B. wenn dein Arbeitsvertrag ausläuft)
  • Eine berufliche Neuorientierung anstrebst
  • Dich aus der Erwerbslosigkeit selbständig machen möchtest

Einen Rechtsanspruch auf den Bildungsgutschein gibt es nicht — der Sachbearbeiter entscheidet im Einzelfall. Deshalb ist die richtige Vorbereitung auf das Beratungsgespräch beim Jobcenter entscheidend.

Arbeitsuchende mit Beratungsbedarf

Auch Menschen, die noch in Beschäftigung sind, können in bestimmten Situationen einen Bildungsgutschein erhalten — z. B. wenn ihr Arbeitgeber die Qualifikation verlangt oder wenn ein beruflicher Wechsel geplant ist. Sprich deinen Sachbearbeiter darauf an.

AZAV-Zertifizierung — Was bedeutet das?

Ein Bildungsgutschein kann nur bei zugelassenen Bildungsträgern eingelöst werden. Die Zulassung erfolgt nach der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).

Träger unserer geförderten Kurse ist das AZAV-zertifizierte Bildungszentrum Verkehr — das heißt:

  • Der Träger ist zugelassen, Bildungsgutscheine anzunehmen (für zugelassene Maßnahmen)
  • Jobcenter und Arbeitsagenturen rechnen nach Bewilligung direkt mit dem Träger ab
  • Die Qualitätssicherung wird regelmäßig von einer fachkundigen Stelle geprüft

Wenn ein Bildungsträger keine AZAV-Zertifizierung hat, wird dein Bildungsgutschein dort nicht akzeptiert. Achte bei der Kurswahl immer auf dieses Merkmal. Auf unserer Bildungsgutschein-Seite findest du alle Details zum Träger und seiner Zertifizierung.

Schritt für Schritt: Wie du den Bildungsgutschein bekommst

Schritt 1: Beratungsgespräch beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit

Ruf zuerst beim Jobcenter an (wenn du Bürgergeld erhältst) oder bei der Agentur für Arbeit (wenn du ALG I erhältst) und bitte um einen Beratungstermin. Erkläre:

  • Du möchtest dich auf die IHK Fachkundeprüfung Taxi/Mietwagen vorbereiten
  • Du möchtest als Taxiunternehmer selbständig werden
  • Du interessierst dich für einen Bildungsgutschein für eine AZAV-zertifizierte Maßnahme

Schritt 2: Das Beratungsgespräch

Im Gespräch prüft der Sachbearbeiter deine Situation. Bringe mit:

  • Deinen Personalausweis
  • Deine aktuelle Arbeitssituation (Arbeitslosmeldung, Kündigungsschreiben etc.)
  • Informationen über den gewünschten Kurs (wir stellen dir gerne Unterlagen zur Verfügung)

Wichtig: Informiere dich vorher über den Kurs, den du besuchen möchtest, und erkläre dem Sachbearbeiter, warum dieser Kurs für deine berufliche Eingliederung sinnvoll ist. Ein konkreter Plan ("Ich möchte mich als Taxiunternehmer selbständig machen, benötige die IHK-Fachkunde und habe eine Konzession geplant") kommt besser an als ein vages Interesse.

Schritt 3: Ausstellung des Bildungsgutscheins

Wenn der Sachbearbeiter zustimmt, stellt er dir den Bildungsgutschein aus. Dieser enthält:

  • Dein Name und Adresse
  • Den Gültigkeitszeitraum (meist rund drei Monate — der Kurs muss in dieser Zeit beginnen)
  • Den Förderungsbetrag
  • Den Bildungsbereich (z. B. "Fachkundeprüfung Personenbeförderung")
  • Ein Feld für die Angaben zur Maßnahme — das füllt der Träger aus

Schritt 4: Gutschein beim Träger einlösen

Du gibst den Bildungsgutschein an den Träger — die Unterlagen zur Maßnahme bekommst du von uns. Der Träger trägt die Maßnahme ein und reicht den Gutschein vor Kursbeginn bei der Agentur bzw. dem Jobcenter ein. Abgerechnet wird direkt zwischen Träger und Behörde — bei Bewilligung zahlst du nichts.

Welche Kurse werden gefördert?

Diese Formate bieten wir an:

  • Intensivkurs (Präsenz, 1 Woche Mo–Fr)
  • Abendkurs (berufsbegleitend, 1 Woche Mo–Fr abends)
  • Wochenendkurs (1 Wochenende, Sa + So)
  • Onlinekurs (selbstlernend, flexibel)
  • Einzelcoaching (individuell)

Welche Formate als Maßnahme zugelassen sind, klären wir vorab im Rückruf. Der Bildungsgutschein muss vor Kursbeginn vorliegen, und der Kurs muss innerhalb seiner Gültigkeit beginnen. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.

Bildungsgutschein und Gründungszuschuss kombinieren

Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Taxiunternehmen gründen möchte, kann mehrere Förderungen beantragen — alle sind Ermessensleistungen:

  1. Bildungsgutschein für die Kurskosten der IHK-Vorbereitung
  2. Gründungszuschuss nach § 93 SGB III (für die ersten Monate der Selbständigkeit; Voraussetzung u. a. mindestens 150 Tage Rest-Anspruch auf ALG I und eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit, z. B. von der IHK)
  3. Einstiegsgeld (Förderung aus dem Bürgergeld für Selbständige)

Das kann eine starke Kombination sein: Bei Bewilligung absolvierst du den Kurs ohne Eigenanteil und bekommst zusätzlich Unterstützung für die ersten Monate als Unternehmer. Sprich uns an — wir erklären dir im Einzelfall, welche Kombination für dich möglich ist.

Steuerliche Behandlung des Bildungsgutscheins

Wer den Kurs mit bewilligtem Bildungsgutschein absolviert, zahlt keinen Eigenanteil — die Kosten trägt das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit direkt. Steuerlich heißt das:

  • Die übernommenen Kursgebühren sind für dich keine Betriebsausgabe, weil du sie nicht selbst getragen hast
  • Bei späterer Selbstständigkeit als Taxiunternehmer sind aber die operativen Kosten (Versicherung, Wartung, Kraftstoff) voll absetzbar — siehe unser Steuern-Leitfaden für Taxiunternehmer 2026
  • Auch der Vorsteuerabzug auf Eingangsrechnungen (Tankquittungen, Wartungen) ist sofort nach Gewerbeanmeldung möglich

Wer parallel oder im Anschluss Mitarbeiter einstellt, sollte zusätzlich Mindestlohn + BG Verkehr sauber aufsetzen.

Fazit

Der Bildungsgutschein ist eine echte Chance — und zu wenige Menschen wissen davon. Wird dein Gutschein bewilligt, bereitest du dich ohne Eigenanteil auf die IHK Fachkundeprüfung vor und startest solide in die Selbständigkeit als Taxiunternehmer.

Wir begleiten dich durch den gesamten Prozess: vom Jobcenter-Gespräch bis zum Fachkundezeugnis. Ruf uns einfach an — wir erklären dir alles auf Wunsch auch auf Türkisch.


Bereit für die IHK-Prüfung? Unser Online-Kurs ist flexibel und deckt alle vier Sachgebiete ab — 999 €, bei Bewilligung eines Bildungsgutscheins ohne Eigenanteil. Welche Formate als Maßnahme zugelassen sind, klären wir vorab im Rückruf: Förderung kostenlos prüfen lassen. Wer schneller starten will: Intensivkurs in einer Woche Präsenz (Mo–Fr). Details zur Förderung auf der Bildungsgutschein-Seite.

Häufige Fragen

4 Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um dieses Thema.

Bekomme ich einen Bildungsgutschein, wenn ich noch nicht arbeitslos bin?

Manchmal ja — etwa wenn dein Arbeitsverhältnis endet und du bereits arbeitsuchend gemeldet bist. Melde dich so früh wie möglich bei der Agentur für Arbeit, idealerweise mindestens drei Monate vor dem Kündigungsdatum, als arbeitsuchend.

Kann ich mir den Bildungsträger selbst aussuchen?

Ja. Du hast grundsätzlich die freie Wahl unter allen nach AZAV zugelassenen Anbietern und musst nicht zum nächstgelegenen Bildungsträger gehen.

Was passiert, wenn mein Sachbearbeiter den Gutschein ablehnt?

Eine Ablehnung ist keine endgültige Entscheidung. Du kannst eine schriftliche Begründung verlangen, Widerspruch einlegen und dir Unterstützung bei der Argumentation holen. Wir kennen die Punkte, die bei Jobcentern häufig überzeugen.

Ich bin selbstständig — kann ich trotzdem gefördert werden?

Das ist schwierig. Bist du selbstständig und beziehst ergänzend Bürgergeld, schließt § 16c Abs. 2 SGB II die Vermittlung beruflicher Kenntnisse aus — einen Fachkunde-Kurs fördert das Jobcenter darüber nicht. Frag beim Jobcenter nach, welche anderen Förderungen in deinem Fall in Frage kommen.

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