Der erste Mitarbeiter im Taxiunternehmen ist ein dramatischer Sprung — von Solo-Selbständigkeit zu Arbeitgeber-Verantwortung mit allem, was dazugehört: Mindestlohn, Sozialversicherung, BG Verkehr, Arbeitszeit-Dokumentation, Lohnabrechnung. Dieser Leitfaden zeigt, was wirklich zu tun ist — mit Fristen, Kosten und den drei häufigsten Bußgeld-Fallen.
Wer ist die richtige erste Einstellung?
Drei typische Konstellationen bei Solo-Taxiunternehmern:
| Bedarf | Vertrags-Typ | Stunden | Monatslohn brutto | |---|---|---|---| | Wochenend-Schicht (Sa+So) | Minijob | ~42 h | ~538 € (Grenze 2026) | | Teilzeit-Aushilfe | Teilzeit | 80 h | ~1.025 € | | Vollzeit-Hauptfahrer | Vollzeit (40 h/Woche) | 173 h | ~2.218 € |
Faustregel: Wenn der Bedarf unter ~42 Stunden/Monat liegt, ist der Minijob bürokratisch am schlankesten — pauschale Sozialabgaben (Arbeitgeber zahlt 30 % an Minijob-Zentrale), keine Lohnsteuer-Tabellen-Klassifikation. Bei mehr Stunden lohnt sich der reguläre Vertrag, weil der Mitarbeiter dann selbst voll sozialversichert ist und auch volle Rentenanwartschaften aufbaut.
Was kostet ein Mitarbeiter wirklich?
Beispielrechnung Vollzeit-Fahrer mit Mindestlohn 2026:
| Posten | Brutto pro Monat | |---|---| | Bruttolohn (173 h × 12,82 €) | 2.218 € | | Arbeitgeber-Anteil | | | Rentenversicherung (9,3 %) | 206 € | | Krankenversicherung (7,3 % + 0,8 % Zusatz) | 180 € | | Pflegeversicherung (1,7 %) | 38 € | | Arbeitslosenversicherung (1,3 %) | 29 € | | BG Verkehr (~5 % der Lohnsumme) | 111 € | | Umlage U1 + U2 (Lohnfortzahlung + Mutterschaft) | ~24 € | | Arbeitgeber-Gesamtkosten/Monat | ~2.806 € | | Arbeitgeber-Gesamtkosten/Jahr | ~33.700 € |
Bei einem realistischeren Marktlohn von 14,50 €/h liegt die Jahres-Belastung bei rund 38.000 €. Für die Wirtschaftlichkeit pro Fahrer ist das der Maßstab: das Fahrzeug muss mindestens 45.000–55.000 € Umsatz/Jahr generieren, damit nach Lohn + variablen Kosten (Kraftstoff, Wartung, Versicherung) noch ein Deckungsbeitrag übrig bleibt.
→ Vertiefung: Taxi-Steuern 2026 — Vollkosten-Rechnung
Mindestlohn 2026 — die wichtigste Regel
Der gesetzliche Mindestlohn nach MiLoG liegt 2026 bei 12,82 € brutto pro Arbeitsstunde. Im Taxigewerbe gelten drei Besonderheiten:
- Wartezeit am Standplatz = Arbeitszeit (ständige Rechtsprechung des BAG). Wer am Halteplatz auf Fahrgäste wartet, ist mindestlohnpflichtig — auch wenn kein Umsatz erzielt wird.
- Pauschalen oder Umsatzbeteiligungs-Modelle sind erlaubt, dürfen den Mindestlohn aber nie unterschreiten. Im Streitfall muss der Unternehmer pro Schicht nachweisen, dass jeder Mitarbeiter den Mindestlohn erreicht.
- Lückenlose Stunden-Aufzeichnung ist Pflicht nach § 17 MiLoG. Die Aufzeichnung muss spätestens am 7. Tag nach Schicht-Ende vorliegen und 2 Jahre archiviert werden.
→ Lexikon: Mindestlohn im Taxigewerbe
Arbeitsvertrag — was rein muss
Pflicht-Bestandteile nach NachweisG (§§ 2, 3):
- Name + Anschrift beider Vertragsparteien
- Beginn des Arbeitsverhältnisses + ggf. Befristung
- Arbeitsort (Stadt + ggf. Bezirk)
- Tätigkeitsbeschreibung (Taxi-/Mietwagenfahrer-Tätigkeit)
- Vereinbarte Wochenarbeitszeit
- Lohn (Höhe + Bestandteile + Fälligkeit)
- Urlaubsanspruch (min 24 Werktage = 4 Wochen bei 6-Tage-Woche)
- Kündigungsfrist
- Verweis auf geltende Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen (sofern vorhanden)
- Probezeit (typisch 6 Monate, max 6 Monate gesetzlich)
Taxi-spezifische Klauseln, die hineingehören:
- Fahrzeug-Übergabe-Protokoll: Kilometerstand, Tankzustand, äußerer Zustand
- Trinkgeld-Regelung: bleibt dem Fahrer (steuerfrei nach § 3 Nr. 51 EStG)
- Fahrer-Haftung bei Fahrzeugschaden (Verschuldensabhängig, BGB-Standard)
- P-Schein-Klausel: bei Verlust automatische Vertragsbeendigung
- Datenschutz: Verarbeitung der Fahrer-Standortdaten via Disposition
Bei mehreren Fahrzeugen + mehreren Fahrern lohnt sich eine anwaltlich geprüfte Vorlage — die Investition (300–600 € einmalig) amortisiert sich beim ersten Konflikt.
BG Verkehr — die übersehene Pflicht
Die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) ist die zuständige gesetzliche Unfallversicherung. Pflichtmitgliedschaft ab dem ersten Mitarbeiter — auch Minijobber.
Anmeldung: automatisch ausgelöst durch die DEÜV-Meldung an die Krankenkasse. Innerhalb 2–4 Wochen kommt ein Aufnahme-Schreiben der BG mit Mitgliedsnummer.
Beiträge: umlagefinanziert, jährlich angepasst. Berechnung:
Lohnsumme × Gefahrtarif (Personenverkehr Stand 2026: 5,72) × Beitragsfuß (~7,8) ÷ 1.000
Bei 33.000 € Jahres-Bruttolohnsumme: ~1.475 €/Jahr BG-Verkehr-Beitrag. Wird in 4 Quartals-Raten erhoben.
Pflicht: jährlicher Lohnnachweis bis 16.02. des Folgejahres. Verspätete Meldung = Säumniszuschlag + Schätzung.
→ Lexikon: BG Verkehr (Berufsgenossenschaft)
Lohnabrechnung — selbst oder Steuerberater?
Selbst machen: Lexware Lohn (ab 12 €/Monat), sevdesk Lohn (ab 16 €), DATEV LODAS (ab 40 €). Pro: günstig + volle Kontrolle. Contra: Bei Krankheits-/Mutterschaftsfällen, Lohnpfändungen oder Lohn-Steuer-Schätzungen wird es schnell komplex.
Steuerberater: typisch 20–35 € pro Mitarbeiter pro Monat. Pro: alle Sonderfälle abgedeckt, Haftungs-Übernahme. Contra: höhere laufende Kosten.
Faustregel: ab 2 Mitarbeitern oder bei mehrsprachigen Mitarbeitern (Polnisch, Türkisch, Arabisch — wo Verständigungs-Klärung über Lohnabrechnung relevant ist) lohnt sich der Steuerberater fast immer.
Die drei häufigsten Bußgeld-Fallen
1. Mindestlohn-Unterschreitung durch Wartezeit-Nicht-Erfassung
Fall: Fahrer arbeitet 8 h Schicht, davon 3 h Standplatz-Wartezeit. Gezahlt wird nur die „Umsatz-Zeit" (5 h × 14 € = 70 €). Stunden-Aufzeichnung dokumentiert nur 5 h.
Bei FKS-Kontrolle: Der Mitarbeiter wird befragt, bestätigt 8 h Anwesenheit. Bußgeld: bis 500.000 € + Nachzahlung der Lohn-Differenz für bis zu 4 Jahre rückwirkend + Sozialversicherungs-Nachzahlung.
Fix: lückenlose Schichten-Erfassung im Taxameter oder Disposition-Software.
2. Falsche Vertragsart bei Minijob-Hopping
Fall: Mehrere Minijobs gleichzeitig beim selben Arbeitgeber, um die 538-€-Grenze zu umgehen.
Konsequenz: Sozialversicherungs-Pflicht rückwirkend ab erstem Tag. Nachzahlung der vollen Beiträge (Arbeitgeber + Arbeitnehmer-Anteil) plus Säumniszuschläge.
Fix: ein Mitarbeiter = ein Vertrag. Bei mehrfachen Tätigkeiten beim selben Unternehmer Vollzeit- oder Teilzeit-Vertrag wählen.
3. P-Schein-Verlust nicht gemeldet
Fall: Fahrer verliert P-Schein (z. B. wegen Punkte-Stand in Flensburg). Arbeitgeber weiß es nicht oder ignoriert es. Mitarbeiter fährt weiter.
Konsequenz: Bei Unfall — kein Versicherungsschutz (Versicherer beruft sich auf Obliegenheitsverletzung). Konzessions-Widerruf wegen „nicht ausreichender Zuverlässigkeit" droht. Strafrechtlich: Anstiftung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG).
Fix: P-Schein-Klausel im Arbeitsvertrag (jährliche Vorlage-Pflicht); bei Verlust automatische Vertragsbeendigung.
Checkliste — die ersten 30 Tage nach Einstellung
- [ ] Arbeitsvertrag unterzeichnet, beide Seiten haben Exemplar
- [ ] Sozialversicherungs-Anmeldung (DEÜV) bei Krankenkasse, max 6 Wochen
- [ ] BG-Verkehr-Mitgliedsnummer vorliegt
- [ ] Lohnsteuer-Anmeldung beim Finanzamt (über ELSTER)
- [ ] Lohnabrechnungs-Software / Steuerberater-Vertrag aktiv
- [ ] Fahrzeug-Übergabe-Protokoll signiert
- [ ] Arbeitszeit-Aufzeichnungs-System läuft (TSE-Login pro Fahrer)
- [ ] Erste fristgerechte Lohn-Auszahlung erfolgt
- [ ] Erste Lohnsteuer-Anmeldung bis 10. des Folgemonats
- [ ] Mitarbeiter über Datenschutz + Trinkgeld-Regelung schriftlich informiert
Interaktives Tool
- Brutto-Netto-Rechner Taxi-Fahrer 2026 — Live-Schätzung Netto-Lohn + Arbeitgeber-Gesamtkosten (Mindestlohn, BG Verkehr, Sozialabgaben). Vergleicht Minijob / Teilzeit / Vollzeit in einem Klick.
Weiterführende Inhalte
- Taxi-Steuern 2026 — Komplett-Leitfaden — Lohnsteuer + Sozialabgaben in der EÜR
- Taxi-Versicherung 2026 — Insassen-Unfallversicherung auch für Fahrer
- Konzession verlängern — Zuverlässigkeit als Arbeitgeber wird mitgeprüft
- Bonpflicht (Taxi) — TSE-Login pro Fahrer ist auch Bon-relevant
- Mindestlohn im Taxigewerbe — die wichtigste Compliance-Regel
- BG Verkehr — Pflichtmitgliedschaft ab erstem Mitarbeiter
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn im Taxi 2026?
12,82 € brutto pro Arbeitsstunde — Stand Januar 2026 nach Anpassung durch die Mindestlohnkommission. Wartezeiten am Standplatz gelten als Arbeitszeit und sind mindestlohnpflichtig. Verstöße werden mit Bußgeldern bis 500.000 € geahndet (MiLoG).
Welche Arbeitsvertragsformen sind im Taxi üblich?
Vollzeit-Festanstellung (40 h/Woche), Teilzeit (15–35 h), Minijob (max 538 €/Monat, 2026), oder Werkstudent. Bei Minijobs ist die Sozialversicherung pauschal abzuführen (15 % RV, 13 % KV — alles vom Arbeitgeber). Im Taxigewerbe sind Minijobs typisch für Wochenend- oder Nachtschicht-Fahrer.
Wann muss ich BG Verkehr anmelden?
Spätestens 1 Woche nach Einstellung des ersten Mitarbeiters — auch bei Minijobbern. Die BG Verkehr ist die zuständige Berufsgenossenschaft für alle Personenbeförderungs-Betriebe. Beiträge ~4–7 % der Bruttolohnsumme.
Was kostet mich ein Vollzeit-Taxifahrer realistisch?
Bei 12,82 € Mindestlohn × 173 h/Monat = 2.218 € Brutto. Dazu Lohn-Nebenkosten (Arbeitgeberanteile RV/KV/PV/AV/BG) ~22 % = 488 €. Gesamtkosten: rund 2.706 €/Monat oder 32.500 €/Jahr — bei einem Tariflohn von 14,50 €/h entsprechend ca. 38.000 €/Jahr.
Wie muss ich die Arbeitszeit dokumentieren?
Nach § 17 Abs. 1 MiLoG müssen Arbeitgeber im Personenbeförderungs-Gewerbe Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit jedes Mitarbeiters spätestens am 7. Tag nach Erbringung der Leistung aufzeichnen. Die Aufzeichnungen sind 2 Jahre aufzubewahren. TSE-Taxameter mit Fahrer-Login erfüllen das automatisch.
Welche Steuern muss ich für Mitarbeiter abführen?
Lohnsteuer (nach Steuerklasse + Lohntabelle), Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer, Sozialversicherungs-Beiträge (RV 9,3 %, KV 7,3 % + Zusatzbeitrag, PV 1,7–2,3 %, AV 1,3 % — jeweils Arbeitnehmer-Anteil; gleicher Betrag Arbeitgeber-Anteil). Abführung monatlich bis 10. an Finanzamt + Krankenkasse.
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