Die Fachkundeprüfung nicht bestanden — die erste Reaktion ist meist Frust, die zweite die berechtigte Frage: Was kostet mich das jetzt eigentlich, und wie lange muss ich warten? Dieser Ratgeber ist die Kosten- und Ablauf-Version der Wiederholungsprüfung. Emotionale und operative Sofort-Schritte findest du im Ratgeber IHK-Fachkundeprüfung nicht bestanden — was jetzt. Hier bekommst du die harten Zahlen: Gebühr, Wartezeit, Teilwiederholung, realistisches Budget.
Wiederholungen erlaubt
Unbegrenzt
Gebühr IHK Stuttgart
255 € / Versuch
Wartezeit typisch
3–6 Monate
Teilwiederholung möglich
§ 4 Abs. 6 PBZugV
Bestehensregel
60 % + 50 % je SG
Wiederholer-Budget
555–855 €
Wiederholung erlaubt? Die Rechtslage nach § 4 PBZugV
Die zentrale Frage zuerst: Ja, du darfst die IHK-Fachkundeprüfung Taxi und Mietwagen unbegrenzt oft wiederholen. Weder das Personenbeförderungsgesetz noch die Zugangsverordnung setzen eine Obergrenze — die Wiederholung ist ein regulärer Weg zurück in den Genehmigungspfad nach § 13 PBefG.
Wichtig zur Einordnung: § 4 Abs. 6 PBZugV ist eine Kann-Vorschrift, kein Rechtsanspruch. Manche IHKs wenden die Teilwiederholung standardmäßig an, andere verlangen im Zweifel eine vollständige Neuablage. Deshalb solltest du unmittelbar nach der Auswertung schriftlich fragen, ob und in welchem Umfang deine IHK die Teilwiederholung zulässt. Die operativen Sofort-Schritte („Auswertung anfordern, Widerspruchsfrist prüfen") findest du im Ratgeber IHK-Fachkundeprüfung nicht bestanden — dieser Ratgeber setzt an dem Punkt an, an dem du sagst: „Okay, ich wiederhole. Was kostet das und wie läuft das ab?"
Wartezeit zwischen den Versuchen: 3–6 Monate ist realistisch
Eine gesetzliche Sperrfrist zwischen zwei Prüfungsversuchen gibt es nicht. In der Praxis ergibt sich die Wartezeit aus dem Prüfungsturnus deiner IHK.
Praktisch heißt das: Sobald der „nicht bestanden"-Bescheid da ist, ruf sofort beim IHK-Prüfungsservice an und lass dir den nächsten Termin sowie die Anmeldefrist geben. Wer erst vier Wochen später aktiv wird, hat oft schon den nächsten Turnus verpasst. Das ist der häufigste Grund, warum Wiederholungen sich statt auf drei auf sechs Monate strecken — nicht die Prüfung selbst, sondern die verpasste Anmeldung.
Was kostet die Wiederholungsprüfung 2026?
Die IHK-Gebühr für die Wiederholung ist mit dem Erstversuch identisch. Es gibt keinen Wiederholer-Rabatt.
Prüfungsgebühren Wiederholung nach IHK
IHK Stuttgart Stand 2026, identisch zum Erstversuch | 255 € |
IHK München Region Oberbayern, ähnlicher Rahmen | ca. 220 € |
IHK Berlin je nach Ordnung | ca. 200 € |
IHK Köln / Düsseldorf NRW, variiert je Bezirk | ca. 190–240 € |
Bundesweite Spanne je nach Gebührenordnung | 170–280 € |
Teilwiederholung wenige IHKs reduzieren | meist volle Gebühr |
| Gesamt | pro Versuch |
Die Gebühr wird mit der Anmeldung fällig — die IHK stellt keine Erstattung aus, wenn du wieder nicht bestehst oder zurücktrittst (außer bei rechtzeitigem Rücktritt vor Ladung, je nach Gebührenordnung). Bei einer Teilwiederholung nach § 4 Abs. 6 PBZugV zahlst du in den meisten Fällen die gleiche Summe wie beim Vollversuch, weil der Verwaltungsaufwand pro Prüfungstermin identisch ist. Frag vor der Anmeldung explizit nach — es gibt Kammern, die eine Reduktion vorsehen.
Nur nicht bestandene Sachgebiete: der Teilwiederholungs-Vorteil (§ 4 Abs. 6 PBZugV)
Das Herzstück des Wiederholungsverfahrens ist die Teilwiederholung. Wenn du nur in ein oder zwei Sachgebieten unter 50 % geblieben bist, während der Rest sitzt, ist die vollständige Neuablage weder sinnvoll noch (in vielen IHKs) erforderlich.
Beispiel: Du hast Recht, Verkehr/Umwelt, Technik und Steuer bestanden, aber Kaufmännisch nur 42 %. Dann willst du nur Kaufmännisch wiederholen — nicht die vollen 120 Minuten schriftliche Prüfung am Stück noch einmal. Voraussetzung: Deine IHK stimmt der Teilwiederholung zu. Manche verlangen im Zweifel die komplette Neuablage, insbesondere wenn zwischen den Versuchen viel Zeit liegt. Vorsicht bei „Verhandlungen": Berufe dich präzise auf § 4 Abs. 6 PBZugV und lass dir die Antwort schriftlich geben — mündliche Zusagen halten bei einer späteren Nachfrage oft nicht.
Die Bestehensregel gilt weiter: 60 % Gesamt + 50 % je Sachgebiet
Die Bestehensregel aus § 4 PBZugV ändert sich für die Wiederholung nicht. Du musst weiterhin 60 % im Gesamtdurchschnitt UND 50 % in jedem Sachgebiet erreichen. Beide Kriterien müssen erfüllt sein.
Bei einer Teilwiederholung wird nur das jeweilige Sachgebiet neu bewertet — auch dort brauchst du mindestens 50 %. Der Gesamtdurchschnitt wird meist aus deinen alten Punkten (bestandene Sachgebiete) plus den neuen Punkten (wiederholte Sachgebiete) neu berechnet — auch hier bleibt die 60 %-Grenze Pflicht. Wenn du beim Erstversuch mit knappen 61 % im Gesamt aber 42 % in Kaufmännisch durchgefallen bist, musst du bei der Wiederholung in Kaufmännisch so gut abschneiden, dass der neue Gesamtdurchschnitt weiterhin bei ≥ 60 % liegt. Details zu Gewichtungen findest du im Ratgeber Die 5 Sachgebiete der IHK-Fachkundeprüfung.
Ablauf der Anmeldung zur Wiederholungsprüfung Schritt für Schritt
Wiederholungsprüfung anmelden
Auswertung anfordern
Fordere die sachgebiet-genaue Auswertung schriftlich per E-Mail beim IHK-Prüfungsservice an. Du brauchst die Detail-Punkte pro Sachgebiet — nicht nur „bestanden/nicht bestanden". Bearbeitungszeit 1–3 Wochen.IHK kontaktieren: Teilwiederholung + nächster Termin
Frag zwei Dinge in einer E-Mail: Ist eine Teilwiederholung nach § 4 Abs. 6 PBZugV in meinem Fall möglich? Wann ist der nächste Prüfungstermin und wie lange läuft die Anmeldefrist?Anmeldeformular ausfüllen
Das Formular ist identisch zum Erstversuch. Vermerke im Anschreiben, dass du dich für die Wiederholung meldest und ggf. die Teilwiederholung beantragst. Lade die schriftliche IHK-Bestätigung zur Teilwiederholung mit hoch.Gebühr überweisen
255 € (Stuttgart) an die IHK — der Gebührenbescheid kommt mit der Anmeldebestätigung. Zahlung meist innerhalb 14 Tagen fällig. Ohne Zahlungseingang wird die Anmeldung nicht bearbeitet.Unterlagen prüfen: Führungszeugnis, Gewerbezentralregister
Bereits eingereichte Unterlagen sind bei Anmeldung meist gültig, sofern nicht älter als drei Monate. Sind sie älter, neu beantragen (Bürgeramt, ca. 13 €/Dokument, 1–2 Wochen Bearbeitung).Ladungsschreiben abwarten
Nach vollständiger Anmeldung erhältst du 4–6 Wochen vor der Prüfung das Ladungsschreiben mit Datum, Uhrzeit, Ort und Prüfungsordnung. Ab hier beginnt die konkrete Vorbereitungsphase.
Vorbereitung 2.0: gezielt Schwachstellen schließen statt alles neu lernen
Der häufigste Fehler bei Wiederholern: Sie machen genau das Gleiche wie beim Erstversuch — nur nochmal. Wer beim ersten Anlauf zu wenig Kaufmännisch gelernt hat, lernt beim zweiten Anlauf oft wieder zu wenig Kaufmännisch, weil die alte Vorbereitungslogik unreflektiert übernommen wird.
Für Wiederholer empfehlen wir das Einzelcoaching — 2–6 Stunden im 1:1-Setting zu genau dem Sachgebiet, in dem du unter 50 % lagst. Wenn du bereits Teilnehmer eines unserer Intensivkurse warst, ist der Auffrischungstermin für dich kostenfrei. Für die kaufmännisch-steuerlichen Sachgebiete ist außerdem der Online-Kurs mit Prüfungssimulator hilfreich, weil du beliebig oft üben kannst.
Realistisches Wiederholer-Budget: 555–855 € kalkulieren
Wer nur die IHK-Gebühr sieht, unterschätzt das Wiederholer-Budget systematisch. Realistisch rechnest du:
Wiederholer-Budget realistisch
IHK-Gebühr Wiederholung (Stuttgart) je Versuch, kein Wiederholer-Rabatt | 255 € |
Einzelcoaching 4–8 Std. gezielt für 1–2 Sachgebiete | 300–600 € |
Alternative: Auffrischungspaket bei mehr durchgefallenen Sachgebieten | ca. 200 € |
Neu-Unterlagen (Führungszeugnis, GZR) falls älter als 3 Monate | ca. 26 € |
Summe realistisch (Coaching-Weg) 1 sauberer Wiederholungsversuch | 555–855 € |
Alternativ: 2 ungeschulte Versuche hohes Risiko dritten Versuchs | 510 € + Zeitverlust |
| Gesamt | ca. 555–855 € |
Die Rechnung ist unromantisch, aber ehrlich: Zwei ungeschulte Wiederholungsversuche kosten dich 510 € reine IHK-Gebühr plus 6–12 Monate Konzessions-Timing. Ein einziger vorbereiteter Versuch mit Coaching kostet 555–855 €, hat aber eine deutlich höhere Bestehensquote. Wer wirtschaftlich denkt, wählt den vorbereiteten Weg.
Unbegrenzt wiederholen — aber der Konzessions-Antrag hat andere Timing-Uhr
Rechtlich gibt es keine Obergrenze für Wiederholungen. Praktisch bedeutet jeder gescheiterte Versuch aber 3–6 Monate Verlust im Konzessions-Timing — und ohne bestandene Fachkundeprüfung bekommst du keine Konzession nach §§ 47/49 PBefG.
Dieser Timing-Effekt ist der eigentliche Kostenfaktor der Wiederholung — nicht die 255 € Gebühr, sondern 6–12 Monate entgangenes Unternehmer-Einkommen. Wer den Konzessionsantrag Schritt für Schritt plant, sollte die Fachkunde als kritischen Pfad mit Puffer setzen: Prüfungstermin so früh, dass ein Wiederholungsversuch noch vor dem gewünschten Konzessionsstart Platz hat.
Häufige Fehler bei der Wiederholung — und wie du sie vermeidest
Wer diese sechs Fehler vermeidet, hat den Wiederholungsversuch statistisch schon halb gewonnen. Nicht das Wissen ist das eigentliche Problem, sondern der Prozess — und der lässt sich planen.
Fazit — Wiederholung strukturiert angehen, nicht wiederholen
Die Wiederholung der IHK-Fachkundeprüfung Taxi ist keine Schande, sondern ein regulär vorgesehener Weg — § 4 Abs. 6 PBZugV zeigt sogar, dass der Gesetzgeber die Teilwiederholung ausdrücklich als Option kennt. Was du vermeiden musst, ist eine unstrukturierte Wiederholung: gleiche Vorbereitung, gleiches Ergebnis.
Die Formel für einen sauberen Wiederholungsversuch: Auswertung anfordern → Teilwiederholung aktiv beantragen → gezielte Vorbereitung im Einzelcoaching → früh anmelden. So kostet dich die Wiederholung 555–855 € und drei Monate — statt 765 € und ein Jahr für den mehrfachen Versuchsweg.
Für den strukturierten Weg empfehlen wir das Einzelcoaching für Wiederholer — 2–6 Stunden 1:1 zu genau dem Sachgebiet, in dem du unter 50 % lagst. Wenn du emotional noch nicht bei den Zahlen bist, lies zuerst den Ratgeber IHK-Fachkundeprüfung nicht bestanden — was jetzt. Für die Gewichtungs-Details der Sachgebiete gibt es den Ratgeber Die 5 Sachgebiete der IHK-Fachkundeprüfung, und zum Trainieren der Klausur-Situation den Ratgeber IHK-Fachkunde-Prüfungsfragen online üben. Fragen zu deiner konkreten Situation — Teilwiederholung möglich, Timing zum Konzessionsantrag: sprich uns an.
Häufige Fragen
8 Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um dieses Thema.
Wie oft darf ich die IHK-Fachkundeprüfung Taxi wiederholen?
Unbegrenzt. Weder das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) noch die Personenbeförderungszugangsverordnung (PBZugV) sehen eine Obergrenze für Wiederholungsversuche vor. Die praktische Grenze ist dein Zeit- und Kostenbudget: Wer drei oder vier Anläufe braucht, verliert schnell 12–18 Monate im Konzessions-Timing und zahlt mehrere Hundert Euro allein an Prüfungsgebühren. Deshalb lohnt sich ein strukturierter Wiederholungsansatz mehr als „noch ein Versuch aufs Geratewohl“.
Was kostet die Wiederholungsprüfung bei der IHK Stuttgart?
Die IHK Stuttgart erhebt (Stand 2026) 255 € pro Versuch — identisch zum Erstversuch. Bundesweit liegt die Gebühr zwischen 170 € und 280 €. Auch bei einer Teilwiederholung nach § 4 Abs. 6 PBZugV wird meist die volle Gebühr fällig, weil der Verwaltungsaufwand pro Prüfungstermin gleich bleibt. Frag vor der Anmeldung explizit bei deiner IHK nach — einige Kammern reduzieren bei Teilwiederholungen, andere nicht.
Muss ich alle 5 Sachgebiete erneut ablegen?
Nach § 4 Abs. 6 PBZugV kann die IHK darauf verzichten, bereits bestandene Sachgebiete erneut zu prüfen. In der Praxis lassen viele Kammern nur die nicht bestandenen Sachgebiete wiederholen. Das ist aber eine Kann-Regelung, kein Automatismus: Du musst die Teilwiederholung aktiv beantragen und die Handhabung variiert je IHK. Sicher gehst du mit einer formlosen schriftlichen Anfrage direkt nach der Auswertung.
Wie lange muss ich zwischen zwei Versuchen warten?
Typisch 3–6 Monate bis zum nächsten regulären Prüfungstermin. Eine gesetzliche Sperrfrist gibt es nicht — die Wartezeit ergibt sich aus dem Prüfungsturnus deiner IHK. Stuttgart bietet Termine meist quartalsweise, wodurch im Schnitt drei Monate Puffer entstehen. Melde dich möglichst früh an, weil Wiederholungstermine oft schneller ausgebucht sind als du denkst.
Gilt mein bestandenes Sachgebiet ewig oder verfällt es?
Grundsätzlich behalten bestandene Sachgebiete Gültigkeit für die Wiederholungsprüfung. Bei sehr langer Pause — mehreren Jahren zwischen den Versuchen — kann die IHK jedoch eine komplette Neuablage aller Sachgebiete verlangen, weil sich Rechtsgrundlagen und Prüfungsinhalte weiterentwickeln. Wenn zwischen deinem Erstversuch und der geplanten Wiederholung mehr als 12 Monate liegen, klär die Frage schriftlich mit deiner IHK, bevor du dich anmeldest.
Bekomme ich die Prüfungsgebühr bei einer Wiederholung teilweise erstattet?
Nein. Die Gebühr ist mit der Anmeldung fällig und wird pro Versuch neu erhoben — unabhängig davon, ob du bestehst oder nicht. Wer zweimal nicht besteht und beim dritten Versuch antritt, hat allein an IHK-Gebühren 765 € bezahlt. Deshalb rechnet sich eine strukturierte Vorbereitung fast immer, selbst wenn sie zusätzliche 300–600 € kostet.
Ist ein Einzelcoaching für die Wiederholung sinnvoller als ein neuer Kurs?
Ja, wenn nur ein oder zwei Sachgebiete nicht bestanden sind. Ein Einzelcoaching (2–6 Stunden) fokussiert gezielt die identifizierte Schwachstelle, statt Bekanntes zu wiederholen. Bei drei oder mehr durchgefallenen Sachgebieten ist ein Auffrischungs- oder Intensivkurs sinnvoller, weil dann strukturelle Wissenslücken vorliegen und Einzelstunden zu teuer würden. Details dazu in unserem [Einzelcoaching-Kurs](/kurse/einzelcoaching).
Muss ich Führungszeugnis und Gewerbezentralregister neu einreichen?
In der Regel nein, sofern die Unterlagen bei der Anmeldung zur Wiederholungsprüfung nicht älter als drei Monate sind. Sind sie älter, musst du sie neu beantragen (Bürgeramt, ca. 13 € pro Dokument, Bearbeitungszeit 1–2 Wochen). Plan das früh ein, sonst verzögert es deine Anmeldung — und du verlierst den nächsten regulären Prüfungstermin.
Nächster Schritt
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Unsere Experten begleiten dich persönlich — von der Kursvorbereitung bis zur Konzession.
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