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Konzession & Recht

Konzession Dauer & Strafen — Fahren ohne Taxischein 2026

F. Bakir · Fachliche LeitungAktualisiert 13. Oktober 20268 Min. Lesezeit

Wer eine Taxi- oder Mietwagen-Konzession beantragt, hört oft widersprüchliche Aussagen: "Geht in 4 Wochen", "Dauert ein halbes Jahr", "Geht nur mit Beziehungen". Die Wahrheit ist nüchtern und gesetzlich geregelt — und wer ohne Konzession fährt, riskiert empfindliche Strafen bis zu 20.000 € Bußgeld und strafrechtliche Konsequenzen. Dieser Ratgeber gibt dir klare Antworten zu Dauer, Verlängerung, Strafen und Widerruf.

⏱

Bearbeitungszeit

4-14 Wochen

📅

Bundesweit Maximum

3 Monate

🚕

Taxi-Erstausstellung

2 Jahre

🔁

Folgegenehmigung

bis 5 Jahre

⚠️

Verlängerungs-Antrag

3 Mon. vorher

💸

Bußgeld ohne Konzession

bis 20.000 €

Wie lange dauert die Konzessions-Erteilung?

Die gesetzliche Frist steht in § 15 Abs. 1 PBefG: Über einen vollständigen Antrag entscheidet die Behörde innerhalb von 3 Monaten; die Frist ist einmal um höchstens 3 Monate verlängerbar.

Praxis 2026:

Bundesland / StadtBearbeitungszeit (Angabe der Stadt bzw. gesetzliche Frist)
Berlin (LABO)Taxi: ca. 3 Monate bei vollständigen Unterlagen, derzeit teils länger
Münchendrei Monate (Angabe der Stadt)
Hamburgbis zu drei Monate, einmal um höchstens drei Monate verlängerbar (§ 15 Abs. 1 PBefG)
Stuttgartbis zu drei Monate, einmal um höchstens drei Monate verlängerbar (§ 15 Abs. 1 PBefG)
Köln6 – 10 Wochen
Düsseldorfbis zu 12 Wochen (Angabe der Stadt)
Hannover, Bremenbis zu drei Monate, einmal um höchstens drei Monate verlängerbar (§ 15 Abs. 1 PBefG)
Kleinere Städte4 – 6 Wochen

Warum so unterschiedlich? Nennt eine Stadt keine eigene Bearbeitungszeit, gilt die gesetzliche Frist. Berlin weist darauf hin, dass es wegen hoher Antragszahlen derzeit länger dauern kann. Außerdem hängt es vom Konzessionsstopp ab: In Hamburg (seit 12.06.2024) und Berlin (seit 16.02.2026) gilt ein Beobachtungszeitraum, neue Taxikonzessionen werden dort derzeit nicht erteilt; München, Stuttgart und Düsseldorf führen Wartelisten.

Was die Dauer beeinflusst

Verkürzende Faktoren:

  • Vollständige Unterlagen beim Erstantrag (keine Nachforderungen)
  • Saubere Vita (kein Führungszeugnis-Eintrag, keine Steuerschulden)
  • Mietwagen statt Taxi (oft schnelleres Verfahren, kein Stopp)
  • IHK-Fachkundezeugnis bereits vorhanden
  • Bei der Behörde anrufen, Sachbearbeiter:in kennen

Verzögernde Faktoren:

  • Fehlende Dokumente → Nachforderungs-Schleifen (+ 2-4 Wochen pro Schleife)
  • Taxi-Konzessionsstopp in deiner Stadt
  • Strafrechtliche Vorbelastung (Polizei muss anhören)
  • Steuerschulden (Finanzamt-Anhörung)
  • Hohes Antragsvolumen (z. B. Berlin, wo es laut Stadt derzeit wegen hoher Antragszahlen länger dauern kann)

Praktischer Tipp: Die Behörden geben oft eine Empfangsbestätigung mit voraussichtlichem Bearbeitungsdatum. Frag aktiv danach — hilft beim Planen.

Wie lange ist die Konzession gültig?

§ 16 PBefG regelt:

KonzessionErstausstellungVerlängerung
TaxiHäufig 2 Jahre (in manchen Städten 4 Jahre)Danach bis zu 5 Jahre je Verlängerung
MietwagenBis zu 5 Jahre schon beim Erstantrag5 Jahre je Verlängerung

Hintergrund: Bei Taxi-Konzessionen prüft die Behörde nach 2 Jahren erstmals die Betriebsführung. Bei sauberer Bilanz gibt's danach die volle 5-Jahres-Verlängerung.

Verlängerung beantragen

3 Monate vor Ablauf rechtzeitig den Verlängerungsantrag stellen. Erforderlich:

  • Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis
  • Aktueller Gewerbezentralregister-Auszug
  • Aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Nachweis der weiterhin bestehenden finanziellen Leistungsfähigkeit
  • Versicherungsnachweis

Verlängerungsgebühr: 100 – 300 € je nach Stadt.

Wenn du die Frist verpasst: Konzession erlischt automatisch. Es gibt keine "Karenzzeit". Du musst dann neu beantragen wie zum ersten Mal — inklusive aller Unterlagen und vollem Antragsverfahren.

Strafen: Fahren ohne Konzession

Hier wird's ernst. Wer gewerblich Personen befördert ohne gültige Konzession, verstößt gegen § 61 PBefG.

§ 61 Abs. 1 Nr. 1 PBefG — Bußgeld

TatbestandBußgeldrahmen
Fahren ohne Konzession (Erstfall)bis zu 20.000 €
Wiederholungsfalldoppelter Rahmen + ggf. strafrechtlich als gewerbsmäßige Tätigkeit
Fahren mit Konzession in anderem Bundesland (außer Bayern/BW)250 – 1.500 €
Mietwagen-Konzession, aber Taxi-Fahrten gemacht500 – 3.000 €
Rückkehrpflicht (Mietwagen) verletzt100 – 5.000 €
Fehlendes Taxameter (Taxi)200 – 1.000 €
Fehlende Eichung Taxameter100 – 500 €
Fahrer ohne P-Schein200 – 1.500 €

Was viele übersehen: Selbst Helfer:innen, die wissen vom Verstoß und mitmachen (z.B. Vermittlung), können mit-bestraft werden.

Strafrechtliche Konsequenzen

Wer dauerhaft gewerbsmäßig ohne Konzession Personen befördert, kann nach § 6 PBefG iVm § 17 OWiG strafrechtlich verfolgt werden:

  • Geldstrafe in Tagessätzen (typisch 30-90 Tagessätze à 30-100 €, je nach Einkommen)
  • In Wiederholungs- und Härtefällen: Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr
  • Gewerbeuntersagung als Nebenfolge
  • Verlust der Zuverlässigkeit → künftige Konzessionsanträge werden abgelehnt

Der gesetzliche Rahmen: Personenbeförderung ohne die erforderliche Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 PBefG und kann mit einer Geldbuße bis zu 20.000 € geahndet werden. Hinzu kommen typischerweise eine Gewerbeuntersagung, der Verlust der Zuverlässigkeit (künftige Konzessionsanträge werden abgelehnt) und – bei gewerbsmäßiger Wiederholung – strafrechtliche Folgen. Wie hoch das Bußgeld im Einzelfall ausfällt, hängt von Dauer, Vorsatz und wirtschaftlichem Vorteil ab.

Was passiert mit dem Fahrgast?

Gute Nachricht für dich als Fahrgast: Du wirst nicht bestraft. Der Fahrer haftet allein. Aber: Du hast bei Unfall keinen Versicherungsschutz wie bei legaler Personenbeförderung (Personenbeförderungs-Haftpflicht). Das ist der Grund, warum du das nicht solltest.

Widerruf der Konzession

Die Behörde kann eine bestehende Konzession vor Ablauf widerrufen (§ 25 PBefG). Gründe:

Häufige Widerrufsgründe

  1. Verlust der Zuverlässigkeit

    • Polizei meldet Straftaten (Trunkenheit, Drogen, Gewalt, Steuerhinterziehung)
    • Wiederholte Verstöße gegen PBefG / BOKraft
    • Schwarzfahrer-Quote zu hoch (Taxameter manipuliert)
  2. Verlust der finanziellen Leistungsfähigkeit

    • Insolvenzanzeichen
    • Pfändungen, Vollstreckungen
    • Steuerschulden
  3. Verlust der fachlichen Eignung

    • Erkrankung, die Berufsausübung ausschließt
    • Bei Inhabern: Wegfall der IHK-Fachkunde (selten, weil einmal erworben bleibt)
  4. Verletzung der Betriebspflichten

    • Keine Geschäftstätigkeit über lange Zeit (Konzession "geparkt")
    • Manipulation am Taxameter
    • Wiederholte Beförderungspflicht-Verletzungen
  5. Bei Mietwagen: Rückkehrpflicht-Verstöße

    • Wer wie ein Taxi an Standorten wartet (siehe Mietwagen vs. Taxi), riskiert Konzessionsentzug

Was nach einem Widerruf?

  • Sofortige Einstellung des Geschäftsbetriebs
  • Neuantrag möglich, aber Behörde wird strenger prüfen (insbesondere "Zuverlässigkeit")
  • Wartezeit informell: 1-2 Jahre, bevor neue Anträge realistische Erfolgschancen haben

Tipp bei Widerrufsdrohung: Sofort Anwalt für Verwaltungsrecht einschalten. Widerspruchsfrist ist 1 Monat, danach wird's juristisch sehr schwer.

Wiederholungsprüfung beim Durchfallen (IHK-Fachkunde)

Wichtig zu wissen, falls du noch in der Prüfungsvorbereitung steckst: Die IHK-Fachkundeprüfung erlaubt 2 Wiederholungen.

Daher unsere Empfehlung: Beim ersten Versuch ernsthaft vorbereiten. Unser Online-Kurs hat 98 % Bestehensquote — Investition lohnt sich.

Fazit — Konzession ist ernst zu nehmen

Die Konzession ist kein Formalismus — sie ist die rechtliche Grundlage deines Geschäfts. Wer sie verliert oder ohne sie fährt, riskiert das gesamte Lebenswerk:

  • Dauer: 4-12 Wochen je nach Stadt
  • Gültigkeit: 2-5 Jahre, verlängerbar
  • Strafen ohne Konzession: Bis 20.000 € + Strafverfahren
  • Widerruf: Bei Zuverlässigkeit-Verlust, Steuer- oder Verkehrsdelikten

Erste Stufe zur eigenen Konzession ist die IHK-Fachkundeprüfung. Wer das Thema seriös angeht, fängt mit unserem Online-Kurs (999 €) an — ob ein Bildungsgutschein infrage kommt, klären wir vorab im Rückruf. Bei Fragen melde dich gern.

Disclaimer: Dieser Ratgeber gibt einen Überblick zum Stand 2026. Konkrete Bußgeldhöhen und Bearbeitungszeiten ändern sich. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen ist immer ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht zu konsultieren.

Häufige Fragen

6 Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um dieses Thema.

Was passiert, wenn die Behörde meinen Antrag verschleppt?

Nach drei Monaten ab vollständiger Antragstellung kannst du eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht erheben. In der Praxis hilft es oft schon, vorher freundlich mit der Sachbearbeitung zu sprechen oder einen Anwalt kurz schreiben zu lassen.

Kann ich mit einer Konzession aus einem anderen Bundesland überall fahren?

Nein. Eine Taxikonzession gilt für die Gemeinde des Betriebssitzes: Bereithalten darfst du dich nur dort, Fahrten auf Bestellung sind auch von anderswo möglich (§ 47 Abs. 2 PBefG). Eine landesweite Geltung, etwa in Bayern oder Baden-Württemberg, gibt es nicht. Wer mit Stuttgarter Konzession in München Fahrgäste am Taxistand aufnehmen will, braucht dort eine eigene Konzession.

Was kostet ein Anwalt bei einem Konzessions-Widerruf?

Eine anwaltliche Erstberatung kostet meist 100 bis 200 Euro, ein komplettes Widerspruchsverfahren je nach Streitwert und Komplexität rund 800 bis 2.500 Euro. Eine Rechtsschutzversicherung deckt das oft ab — prüfe das vorab.

Kann ich meine Konzession verkaufen oder vererben?

Nein. Eine Konzession ist personenbezogen und nicht übertragbar. Bei Tod des Inhabers erlischt sie; der Erbe muss neu beantragen. Gerade in Großstädten mit Konzessionsstopp solltest du Nachfolgeregelungen frühzeitig mit einem Anwalt klären.

Was passiert mit der Konzession bei längerer Krankheit?

Die Konzession bleibt formal gültig. Wer jedoch über etwa sechs Monate keine Geschäftstätigkeit nachweisen kann, riskiert eine Prüfung auf Widerruf wegen fehlender Betriebsführung. Eine Lösung ist der Einsatz eines externen Fahrers oder Betriebsleiters.

Kann ich Taxi und Mietwagen gleichzeitig betreiben?

Ja, aber du brauchst zwei separate Konzessionen — eine nach § 47 PBefG für das Taxi und eine nach § 49 PBefG für den Mietwagen. Beide haben unterschiedliche Pflichten und müssen klar getrennt werden; innerhalb einer Fahrt darfst du das Geschäftsmodell nicht wechseln.

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