Jahrzehntelang war die Ortskundeprüfung die große Hürde auf dem Weg ins Taxi. Wer Straßen, Kliniken und Hotels seiner Stadt nicht aus dem Kopf kannte, bekam keinen P-Schein. Damit ist Schluss: Seit der Reform des Personenbeförderungsrechts im August 2021 gehört der Ortskundenachweis nicht mehr zu den Voraussetzungen. Hier liest du, was sich geändert hat, was du heute brauchst und was noch offen ist.
Ortskundeprüfung
entfallen
Seit
August 2021
Gilt für
Taxi & Mietwagen
Rechtsgrundlage
§ 48 FeV
Fahrer-Fachkunde
Inhalte noch offen
IHK-Fachkunde
unverändert
Was sich im August 2021 geändert hat
Früher musstest du für den Taxi-P-Schein nachweisen, dass du dein Pflichtfahrgebiet kennst: Straßen, Plätze, Behörden, Krankenhäuser. Mit der Reform des Personenbeförderungsrechts wurde auch § 48 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geändert. Seitdem gilt:
- Für den P-Schein musst du keine Ortskunde mehr nachweisen.
- Das gilt für Taxi und Mietwagen gleichermaßen.
- Stattdessen nennt § 48 FeV einen Nachweis der Fachkunde für Fahrer. Was genau geprüft wird, ist bis heute offen (mehr dazu unten).
Die Behörden haben das umgesetzt. Die Stadt Nürnberg schreibt: Seit dem 01.08.2021 fällt die bisherige Ortskundeprüfung weg. Der Landesbetrieb Verkehr Hamburg nennt den 02.08.2021 als Stichtag. Auch München und Wiesbaden verlangen keinen Ortskundenachweis mehr. Ein wichtiger Grund für die Änderung: Navigationsgeräte und Apps sind längst Standard.
Für dich heißt das: Du musst keine Straßenlisten mehr pauken und keine Prüfung bei der Behörde ablegen. Gebühren und Vorbereitungszeit für die Ortskunde fallen weg.
Was du heute für den P-Schein brauchst
Der P-Schein heißt offiziell Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Für Taxi und Mietwagen nennt § 48 Abs. 4 FeV diese Voraussetzungen:
Die Behörden verlangen das ärztliche Zeugnis meist nicht älter als ein Jahr und den Sehtest nicht älter als zwei Jahre. Der P-Schein gilt höchstens fünf Jahre und lässt sich verlängern. Kosten, Ablauf und Unterlagen im Detail findest du im Ratgeber P-Schein machen 2026.
Die neue Fachkunde für Fahrer — Stand Oktober 2026
An die Stelle der Ortskunde soll ein Fachkundenachweis treten. § 48 Abs. 4 Nr. 8 FeV verlangt ihn für Fahrer von Taxen, Mietwagen und im gebündelten Bedarfsverkehr. Erbracht wird er durch die Bescheinigung einer geeigneten Stelle. Welche Stelle das ist, legt das jeweilige Land fest.
Das Problem: Bis heute ist nicht festgelegt, was genau geprüft wird. Das zeigen aktuelle Behördenseiten:
- Baden-Württemberg: Die Leistungsbeschreibung im Landesportal (Freigabe durch das Verkehrsministerium, Juni 2026) sagt: Die inhaltlichen Anforderungen an den Nachweis der Fachkunde sind derzeit noch nicht abschließend geklärt. Es bestehen Übergangsregelungen. Die Stadt Karlsruhe ergänzt: Der Nachweis ist derzeit nicht erforderlich.
- Nürnberg: Der P-Schein wird seit dem 01.08.2021 ohne Nachweis der Ortskunde und der Fachkunde erteilt. Er ist aber an eine Bedingung geknüpft: Er erlischt, wenn du die Fachkunde nicht innerhalb eines Jahres nachweist, nachdem die zuständige Stelle beauftragt wurde.
- Wiesbaden: Auch hier entfällt die Ortskunde. Die neue Fachkunde für Fahrer war bei Einführung der Regel noch nicht definiert.
Nicht verwechseln: Diese Fahrer-Fachkunde hat nichts mit der IHK-Fachkundeprüfung zu tun. Die eine betrifft dich als Fahrer, die andere als Unternehmer. Mehr dazu weiter unten.
Warum Ortskenntnis im Alltag trotzdem zählt
Geprüft wird die Ortskunde nicht mehr. Im Taxi hilft sie dir trotzdem jeden Tag:
- Pflichtfahrgebiet: Dort gilt der Taxitarif deiner Stadt, und du musst Fahrten grundsätzlich annehmen (Beförderungspflicht, § 22 und § 47 Abs. 4 PBefG). Du solltest also wissen, wo das Gebiet endet.
- Das Navi ersetzt nicht alles: Baustellen, Sperrungen oder ein leerer Akku kommen vor. Wer die Hauptachsen kennt, bleibt ruhig.
- Fahrgäste merken es: Wer Bahnhof, Kliniken, Hotels und Messe ohne Suchen anfährt, wirkt professionell.
Abgrenzung: Die IHK-Fachkundeprüfung für Unternehmer bleibt
Die Reform 2021 hat die Ortskunde für Fahrer gestrichen. Die IHK-Fachkundeprüfung für Unternehmer ist davon nicht betroffen. Sie ist der Nachweis der fachlichen Eignung nach § 13 PBefG. Ablauf und Bestehensregeln stehen in § 4 PBZugV:
- Schriftlich sind es zwei Teilprüfungen von je mindestens 60 Minuten (§ 4 Abs. 2 PBZugV).
- Bestanden hast du mit 60 % der Gesamtpunktzahl und mindestens 50 % in jeder Teilprüfung (§ 4 Abs. 4 PBZugV).
- Eine mündliche Ergänzung kommt nur dazu, wenn dein schriftliches Ergebnis unter 60 % liegt (§ 4 Abs. 5 PBZugV).
Die beiden Nachweise im Vergleich:
- P-Schein (Fahrer): erlaubt dir, Fahrgäste zu befördern. Rechtsgrundlage ist § 48 FeV, zuständig die Fahrerlaubnisbehörde. Ortskunde: seit August 2021 entfallen. Fachkunde: Fahrer-Fachkunde, Inhalte noch offen.
- IHK-Fachkunde (Unternehmer): erlaubt dir, ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen zu führen. Rechtsgrundlage sind § 13 PBefG und § 4 PBZugV, zuständig die IHK. Ortskunde war nie Bestandteil. Die Prüfung gilt unverändert.
Wer gründet und selbst fährt, braucht beides: den P-Schein und die bestandene Fachkundeprüfung. Mehr dazu im Ratgeber Unternehmerschein für Taxi und Mietwagen.
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Quellen
- Fahrerlaubnis-Verordnung, § 48: gesetze-im-internet.de
- Hamburg, Landesbetrieb Verkehr — Ortskunde seit 02.08.2021 nicht mehr erforderlich: hamburg.de
- Stadt Nürnberg — Ortskunde entfällt seit 01.08.2021, Übergangsregel zur Fachkunde: nuernberg.de
- Stadt München — Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: stadt.muenchen.de
- Stadt Wiesbaden — Führerschein zur Fahrgastbeförderung: wiesbaden.de
- Baden-Württemberg, Leistungsbeschreibung mit Ergänzung der Stadt Karlsruhe — Fachkunde noch nicht abschließend geklärt (Freigabe 08.06.2026): karlsruhe.de
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Häufige Fragen
5 Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um dieses Thema.
Gibt es die Ortskundeprüfung für Taxifahrer noch?
Nein. Seit der Reform des Personenbeförderungsrechts im August 2021 musst du für den P-Schein (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, § 48 FeV) keine Ortskunde mehr nachweisen. Das bestätigen zum Beispiel der Landesbetrieb Verkehr Hamburg und die Städte München, Nürnberg und Wiesbaden.
Gilt das auch für Mietwagen- und Uber-Fahrer?
Ja. § 48 FeV verlangt für den P-Schein keinen Ortskundenachweis mehr — weder für Taxi noch für Mietwagen. Für beide ist stattdessen ein Nachweis der Fachkunde vorgesehen. Dessen Inhalte sind noch offen.
Was ersetzt die Ortskundeprüfung?
§ 48 Abs. 4 Nr. 8 FeV sieht einen Nachweis der Fachkunde für Fahrer von Taxen und Mietwagen vor. Laut Behördenseiten aus Baden-Württemberg (Stand Juni 2026) sind die Inhalte aber noch nicht abschließend geklärt. Bis dahin gelten Übergangsregeln, teils mit einer Bedingung im Bescheid. Frag bei deiner Fahrerlaubnisbehörde nach, was für dich gilt.
Ist die IHK-Fachkundeprüfung von der Reform betroffen?
Nein. Die IHK-Fachkundeprüfung ist der Nachweis der fachlichen Eignung für Unternehmer nach § 13 PBefG und § 4 PBZugV. Sie gilt unverändert: zwei schriftliche Teilprüfungen, eine mündliche Ergänzung nur bei einem schriftlichen Ergebnis unter 60 %. Mit der früheren Ortskunde für Fahrer hat sie nichts zu tun.
Brauche ich als Taxifahrer trotzdem Ortskenntnisse?
Geprüft werden sie nicht mehr. Im Alltag helfen sie aber: Im Pflichtfahrgebiet gelten der Taxitarif und die Beförderungspflicht. Und Fahrgäste erwarten, dass du wichtige Ziele ohne Umweg findest. Das Navi ersetzt nicht alles.
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