Einstiegsgeld
Förderung des Jobcenters nach § 16b SGB II für Bezieher von Bürgergeld, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Das Einstiegsgeld ist das Pendant zum Gründungszuschuss für ALG-I-Empfänger und soll den Übergang aus dem Leistungsbezug in die Selbstständigkeit erleichtern. Es ist eine Ermessensleistung des Jobcenters.
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Sprich früh mit deiner Vermittlungsfachkraft. Neben dem Einstiegsgeld kann das Jobcenter unter Umständen auch Sachmittel für die Gründung bezuschussen.
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