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Förderung

Gründungszuschuss

Förderung der Agentur für Arbeit nach § 93 SGB III für Empfänger von Arbeitslosengeld I, die sich selbstständig machen. Der Gründungszuschuss soll den Lebensunterhalt und die soziale Absicherung in der Startphase der Selbstständigkeit sichern. Er ist eine Ermessensleistung und setzt in der Regel einen tragfähigen Businessplan voraus.

Experten-Rat — Taxi-Schulungen.de

Stelle den Antrag, bevor du das Gewerbe anmeldest — und untermauere ihn mit einer realistischen Kalkulation. Eine fachkundige Stellungnahme erhöht die Bewilligungschance.

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