Fachkundenachweis Taxi
Mit dem Fachkundenachweis bestätigt die IHK die in § 13 Absatz 1 Nr. 3 PBefG geforderte fachliche Eignung für den Betrieb eines Taxi- oder Mietwagenunternehmens. Ausgestellt wird er nach bestandener Fachkundeprüfung (schriftlich + mündlich) oder bei Anerkennung der Praktikerregelung (§ 7 PBZugV). Der Nachweis ist Pflichtdokument im Konzessionsantrag und wird in der Regel von der Genehmigungsbehörde im Original verlangt. Er gilt unbefristet, bezieht sich aber auf die Person — die Bescheinigung wandert mit dem Unternehmer mit, nicht mit dem Unternehmen.
Experten-Rat — Taxi-Schulungen.de
Mach nach bestandener Prüfung sofort eine beglaubigte Kopie der Bescheinigung. Die meisten Genehmigungsbehörden behalten das Original ein — ohne Kopie verlierst du den Nachweis bei einem späteren Standortwechsel.
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