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Gründung

Gegenstand des Unternehmens (Taxi)

Der „Gegenstand des Unternehmens" ist die im Handelsregister, Gesellschaftsvertrag oder Gewerbeschein eingetragene Tätigkeitsbeschreibung. Bei einem Taxi- oder Mietwagenbetrieb muss er die konkrete Form der Personenbeförderung benennen — sonst wird die Konzession nicht erteilt. Üblich sind Formulierungen wie „Personenbeförderung mit Taxen gemäß § 47 PBefG", „Verkehr mit Mietwagen gemäß § 49 Abs. 4 PBefG" oder beides kombiniert. Bei einer GmbH gehört dieser Eintrag in den Gesellschaftsvertrag, bei Einzelunternehmern in die Gewerbeanmeldung.

Experten-Rat — Taxi-Schulungen.de

Formuliere den Gegenstand so weit wie möglich („Personenbeförderung mit Taxen und Mietwagen, Beförderung von Personen mit Krankenkraftwagen und Behindertentransporten") — dann musst du bei späterer Erweiterung der Konzession kein neues Gesellschaftsverfahren anstoßen.

Schlagwörter

gründunggmbhgewerbeanmeldungkonzessionpbefg

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