Krankenfahrten-Genehmigung
Krankenfahrten sind eine spezielle Form der Personenbeförderung nach § 60 SGB V (Kassenleistung) und werden in zwei Kategorien unterschieden: einfache Krankenfahrten (sitzender Transport ohne medizinische Begleitung) sind im Rahmen der regulären Taxi-Konzession nach § 47 PBefG zulässig — der reduzierte Umsatzsteuersatz von 7 % greift bei kurzen Strecken (bis 50 km). Anspruchsvolle Krankenbeförderung mit medizinischer Begleitung oder im Liegen erfordert hingegen eine spezielle Konzession für Krankenkraftwagen nach § 47 PBefG i. V. m. § 5 PBefG — sowie technische Anforderungen ans Fahrzeug (Rampe, Tragetuch, Sauerstoff-Versorgung). Wer Krankenfahrten als Hauptgeschäft betreiben will, sollte mit den Krankenkassen Rahmenverträge schließen — der Markt ist regional segmentiert.
Experten-Rat — Taxi-Schulungen.de
Vor dem Einstieg ins Krankenfahrten-Segment: prüfe mit deinem Steuerberater die MwSt-Behandlung (7 % bis 50 km, 19 % darüber im Taxi-Verkehr, generell 7 % im Mietwagenverkehr mit Krankenfahrt-Vertrag). Falsche Rechnungen sind ein häufiger Grund für Nachforderungen.
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