PBZugV (Berufszugangsverordnung)
Verordnung über den Zugang zum Beruf des Unternehmers im Straßenpersonenverkehr. Sie konkretisiert die Anforderungen an die fachliche Eignung nach § 13 PBefG, legt die Inhalte der IHK-Fachkundeprüfung fest und regelt Ausnahmen wie die Anerkennung von Abschlüssen und die Praktikerregelung.
Experten-Rat — Taxi-Schulungen.de
Die PBZugV definiert, was in der Fachkundeprüfung drankommt — die sieben Sachgebiete leiten sich direkt daraus ab.
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rechtfachkundeprüfung