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Recht

PBZugV (Berufszugangsverordnung)

Verordnung über den Zugang zum Beruf des Unternehmers im Straßenpersonenverkehr. Sie konkretisiert die Anforderungen an die fachliche Eignung nach § 13 PBefG, legt die Inhalte der IHK-Fachkundeprüfung fest und regelt Ausnahmen wie die Anerkennung von Abschlüssen und die Praktikerregelung.

Experten-Rat — Taxi-Schulungen.de

Die PBZugV definiert, was in der Fachkundeprüfung drankommt — die sieben Sachgebiete leiten sich direkt daraus ab.

Schlagwörter

rechtfachkundeprüfung
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