Der Weg aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit ist im Taxigewerbe besonders gut gangbar: Die Einstiegshürden sind klar definiert, der Markt sucht Fahrer und Unternehmer — und der Staat fördert den Schritt aktiv. Wenn du Bürgergeld oder Arbeitslosengeld beziehst, können Kurs und Gründung bei Bewilligung zu einem großen Teil über das Amt finanziert werden. Dieser Ratgeber zeigt dir, welche Töpfe es gibt und wie du sie nutzt.
ALG-I-Bezieher
Gründungszuschuss
Bürgergeld-Bezieher
Einstiegsgeld
Beide Gruppen
Bildungsgutschein
Kurs-Eigenanteil
bei Bewilligung 0 €
Gründungszuschuss
6 + bis zu 9 Monate
Zuschuss Phase 1
ALG I + 300 €/Monat
Die gute Nachricht: Du startest nicht bei null
Viele Gründer im Taxigewerbe kommen aus der Arbeitslosigkeit — das ist kein Makel, sondern ein etablierter Weg. Der Gesetzgeber stellt dafür mehrere Förderinstrumente bereit. Welches greift, hängt davon ab, welche Leistung du beziehst:
- Arbeitslosengeld I (ALG I) → Gründungszuschuss
- Bürgergeld (ehemals ALG II) → Einstiegsgeld
- Beide Gruppen → Bildungsgutschein für den Kurs, ggf. AVGS für Beratung
Gründungszuschuss (für ALG-I-Bezieher)
Der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III unterstützt Empfänger von Arbeitslosengeld I, die sich selbstständig machen. Er soll den Lebensunterhalt und die soziale Absicherung in der Startphase sichern, in der das Unternehmen noch nicht trägt.
Typische Voraussetzungen:
- Du beziehst Arbeitslosengeld I mit einem Restanspruch von mindestens 150 Tagen.
- Du legst einen tragfähigen Businessplan vor — mit Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit, z. B. der IHK.
- Du weist deine persönliche und fachliche Eignung nach.
Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung — es gibt keinen Rechtsanspruch. Umso wichtiger ist eine überzeugende Vorbereitung.
Einstiegsgeld (für Bürgergeld-Bezieher)
Beziehst du Bürgergeld, ist das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II dein Pendant zum Gründungszuschuss. Auch hier geht es darum, den Übergang in eine selbstständige Tätigkeit zu erleichtern. Das Jobcenter kann das Einstiegsgeld für eine begrenzte Zeit gewähren, wenn die Selbstständigkeit geeignet erscheint, deine Hilfebedürftigkeit zu beenden.
Zusätzlich können Bürgergeld-Bezieher unter Umständen Zuschüsse für Sachmittel erhalten, die für die Gründung notwendig sind. Auch das ist eine Einzelfallentscheidung deiner Vermittlungsfachkraft.
Bildungsgutschein — den Kurs finanzieren lassen
Unabhängig von Gründungszuschuss und Einstiegsgeld kann der Vorbereitungskurs für die IHK-Fachkundeprüfung über einen Bildungsgutschein gefördert werden. Beziehst du Bürgergeld, ist das Jobcenter zuständig (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 81 SGB III). Voraussetzung ist, dass die Maßnahme deiner beruflichen Eingliederung dient und der Bildungsträger nach AZAV zugelassen ist. Träger der geförderten Kurse ist das AZAV-zertifizierte Bildungszentrum Verkehr. Ob du einen Gutschein bekommst, entscheidet die Agentur bzw. das Jobcenter im Einzelfall.
Wird der Gutschein bewilligt, können Kursgebühr, Lehrmaterial und Prüfungsvorbereitung bis zu 100 % übernommen werden — dann zahlst du 0 €. Das ist der größte einzelne Hebel, um die Startkosten zu senken. Wie sich das in die Gesamtrechnung einfügt, zeigt der Ratgeber Taxi-Schein Kosten 2026.
AVGS — Gutschein für Beratung & Coaching
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann eine Gründungsberatung oder ein Coaching finanzieren. Gerade beim Sprung in die Selbstständigkeit ist eine fundierte Begleitung Gold wert — von der Konzession über den Businessplan bis zur Finanzplanung. Sprich deine Vermittlungsfachkraft gezielt darauf an.
Dein Fahrplan — Schritt für Schritt
- Termin beim Amt: Sprich früh mit deiner Vermittlungsfachkraft über deine Gründungsabsicht — bevor du Verträge unterschreibst.
- Bildungsgutschein beantragen: Lass dir den Vorbereitungskurs bewilligen und bestehe die IHK-Fachkundeprüfung (den Unternehmerschein).
- Businessplan erstellen: Tragfähig, mit realistischer Kalkulation — nutze unseren Kostenrechner als Grundlage.
- Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld beantragen: je nach Leistungsbezug, vor der Gewerbeanmeldung.
- Konzession beantragen & Gewerbe anmelden: Der Gründungs-Hub führt dich durch jeden Schritt.
Häufige Fehler, die Förderung kosten
- Zu spät beim Amt: Wer erst nach der Gründung fragt, verbaut sich oft die Förderung. Reihenfolge beachten!
- Schwacher Businessplan: Die fachkundige Stellungnahme entscheidet mit. Plane realistisch.
- Maßnahme beim falschen Träger: Nur Kurse zugelassener Träger werden über Bildungsgutschein finanziert.
Du musst das nicht allein durchdenken
Förderdschungel, Reihenfolge der Anträge, Businessplan — das ist viel auf einmal. Genau dafür gibt es unsere Gründungsberatung: Wir helfen dir, die passenden Töpfe zu kombinieren und den Antrag so vorzubereiten, dass er überzeugt. Der erste Schritt ist ein kostenloses Gespräch — und der Kurs selbst kostet dich bei Bewilligung eines Bildungsgutscheins 0 €.
Bereit für die IHK-Prüfung? Unser Online-Kurs bereitet dich gezielt auf alle vier Sachgebiete vor — 999 € inkl. Materialien. Welche Formate als Maßnahme zugelassen sind, klären wir vorab im Rückruf: Förderung kostenlos prüfen lassen.
Häufige Fragen
4 Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um dieses Thema.
Kann ich mit Bürgergeld ein Taxiunternehmen gründen?
Ja. Wer Bürgergeld bezieht, kann sich selbstständig machen und dabei das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II beantragen. Zusätzlich kann die Kursförderung über einen Bildungsgutschein laufen. Die Bewilligung ist eine Ermessensleistung — sprich frühzeitig mit deiner Vermittlungsfachkraft.
Was ist der Unterschied zwischen Gründungszuschuss und Einstiegsgeld?
Der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III richtet sich an Empfänger von Arbeitslosengeld I, die sich selbstständig machen. Das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II ist das Pendant für Bezieher von Bürgergeld. Beide sollen die Anfangsphase der Selbstständigkeit absichern, haben aber unterschiedliche Voraussetzungen.
Wird der Vorbereitungskurs vom Amt bezahlt?
Das ist möglich. Über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters können die Kosten des Vorbereitungskurses für die IHK-Fachkundeprüfung bei Bewilligung bis zu 100 % übernommen werden, wenn die Maßnahme der beruflichen Eingliederung dient und der Träger zugelassen ist. Ob du einen Gutschein bekommst, entscheidet die Agentur bzw. das Jobcenter im Einzelfall. Träger der geförderten Kurse ist das AZAV-zertifizierte Bildungszentrum Verkehr.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf die Förderung?
Nein. Gründungszuschuss und Einstiegsgeld sind Ermessensleistungen — die Behörde entscheidet im Einzelfall. Entscheidend sind eine tragfähige Geschäftsidee, deine persönliche Eignung und ein schlüssiger Businessplan. Eine gute Vorbereitung erhöht deine Chancen deutlich.
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