Zum Inhalt springen
taxi-schulungen.de
AnrufenJetzt anmelden
Förderung

Taxiunternehmen gründen mit Bürgergeld oder aus Arbeitslosigkeit

Redaktion taxi-schulungen.de04. Juni 20268 Min. Lesezeit

Du beziehst Bürgergeld oder Arbeitslosengeld und willst dich als Taxiunternehmer selbstständig machen? Es gibt mehrere Förderungen, die Kurs und Gründung finanzieren können — Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, AVGS und Bildungsgutschein. Wir erklären, was wann greift.

Der Weg aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit ist im Taxigewerbe besonders gut gangbar: Die Einstiegshürden sind klar definiert, der Markt sucht Fahrer und Unternehmer — und der Staat fördert den Schritt aktiv. Wenn du Bürgergeld oder Arbeitslosengeld beziehst, kannst du Kurs und Gründung oft zu einem großen Teil über das Amt finanzieren. Dieser Ratgeber zeigt dir, welche Töpfe es gibt und wie du sie nutzt.

Die gute Nachricht: Du startest nicht bei null

Viele Gründer im Taxigewerbe kommen aus der Arbeitslosigkeit — das ist kein Makel, sondern ein etablierter Weg. Der Gesetzgeber stellt dafür mehrere Förderinstrumente bereit. Welches greift, hängt davon ab, welche Leistung du beziehst:

  • Arbeitslosengeld I (ALG I) → Gründungszuschuss
  • Bürgergeld (ehemals ALG II) → Einstiegsgeld
  • Beide Gruppen → Bildungsgutschein für den Kurs, ggf. AVGS für Beratung

Gründungszuschuss (für ALG-I-Bezieher)

Der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III unterstützt Empfänger von Arbeitslosengeld I, die sich selbstständig machen. Er soll den Lebensunterhalt und die soziale Absicherung in der Startphase sichern, in der das Unternehmen noch nicht trägt.

Typische Voraussetzungen:

  • Du beziehst Arbeitslosengeld I mit einem ausreichenden Restanspruch.
  • Du legst einen tragfähigen Businessplan vor (oft mit fachkundiger Stellungnahme).
  • Du weist deine persönliche und fachliche Eignung nach.

Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung — es gibt keinen Rechtsanspruch. Umso wichtiger ist eine überzeugende Vorbereitung.

Einstiegsgeld (für Bürgergeld-Bezieher)

Beziehst du Bürgergeld, ist das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II dein Pendant zum Gründungszuschuss. Auch hier geht es darum, den Übergang in eine selbstständige Tätigkeit zu erleichtern. Das Jobcenter kann das Einstiegsgeld für eine begrenzte Zeit gewähren, wenn die Selbstständigkeit geeignet erscheint, deine Hilfebedürftigkeit zu beenden.

Zusätzlich können Bürgergeld-Bezieher unter Umständen Zuschüsse für Sachmittel erhalten, die für die Gründung notwendig sind. Auch das ist eine Einzelfallentscheidung deiner Vermittlungsfachkraft.

Bildungsgutschein — den Kurs finanzieren lassen

Unabhängig von Gründungszuschuss und Einstiegsgeld kannst du den Vorbereitungskurs für die IHK-Fachkundeprüfung über einen Bildungsgutschein finanzieren lassen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme deiner beruflichen Eingliederung dient und der Bildungsträger nach AZAV zugelassen ist — das sind wir.

Mit Bildungsgutschein entfallen Kursgebühr, Lehrmaterial und Prüfungsvorbereitung häufig komplett — du zahlst 0 €. Das ist der größte einzelne Hebel, um die Startkosten zu senken. Wie sich das in die Gesamtrechnung einfügt, zeigt der Ratgeber Taxi-Schein Kosten 2026.

AVGS — Gutschein für Beratung & Coaching

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann eine Gründungsberatung oder ein Coaching finanzieren. Gerade beim Sprung in die Selbstständigkeit ist eine fundierte Begleitung Gold wert — von der Konzession über den Businessplan bis zur Finanzplanung. Sprich deine Vermittlungsfachkraft gezielt darauf an.

Dein Fahrplan — Schritt für Schritt

  1. Termin beim Amt: Sprich früh mit deiner Vermittlungsfachkraft über deine Gründungsabsicht — bevor du Verträge unterschreibst.
  2. Bildungsgutschein beantragen: Lass dir den Vorbereitungskurs bewilligen und bestehe die IHK-Fachkundeprüfung (den Unternehmerschein).
  3. Businessplan erstellen: Tragfähig, mit realistischer Kalkulation — nutze unseren Kostenrechner als Grundlage.
  4. Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld beantragen: je nach Leistungsbezug, vor der Gewerbeanmeldung.
  5. Konzession beantragen & Gewerbe anmelden: Der Gründungs-Hub führt dich durch jeden Schritt.

Häufige Fehler, die Förderung kosten

  • Zu spät beim Amt: Wer erst nach der Gründung fragt, verliert oft den Anspruch. Reihenfolge beachten!
  • Schwacher Businessplan: Die fachkundige Stellungnahme entscheidet mit. Plane realistisch.
  • Maßnahme beim falschen Träger: Nur Kurse zugelassener Träger werden über Bildungsgutschein finanziert.

Du musst das nicht allein durchdenken

Förderdschungel, Reihenfolge der Anträge, Businessplan — das ist viel auf einmal. Genau dafür gibt es unsere Gründungsberatung: Wir helfen dir, die passenden Töpfe zu kombinieren und den Antrag so vorzubereiten, dass er überzeugt. Der erste Schritt ist ein kostenloses Gespräch — und der Kurs selbst kann dich über den Bildungsgutschein 0 € kosten.

Häufige Fragen

Kann ich mit Bürgergeld ein Taxiunternehmen gründen?

Ja. Wer Bürgergeld bezieht, kann sich selbstständig machen und dabei das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II beantragen. Zusätzlich kann die Kursförderung über einen Bildungsgutschein laufen. Die Bewilligung ist eine Ermessensleistung — sprich frühzeitig mit deiner Vermittlungsfachkraft.

Was ist der Unterschied zwischen Gründungszuschuss und Einstiegsgeld?

Der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III richtet sich an Empfänger von Arbeitslosengeld I, die sich selbstständig machen. Das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II ist das Pendant für Bezieher von Bürgergeld. Beide sollen die Anfangsphase der Selbstständigkeit absichern, haben aber unterschiedliche Voraussetzungen.

Wird der Vorbereitungskurs vom Amt bezahlt?

Häufig ja. Über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters kann der Vorbereitungskurs für die IHK-Fachkundeprüfung vollständig finanziert werden, wenn die Maßnahme der beruflichen Eingliederung dient und der Träger zugelassen ist. Wir sind ein nach AZAV zertifizierter Bildungsträger.

Habe ich einen Rechtsanspruch auf die Förderung?

Nein. Gründungszuschuss und Einstiegsgeld sind Ermessensleistungen — die Behörde entscheidet im Einzelfall. Entscheidend sind eine tragfähige Geschäftsidee, deine persönliche Eignung und ein schlüssiger Businessplan. Eine gute Vorbereitung erhöht deine Chancen deutlich.

Nächster Schritt

Bereit für den nächsten Schritt?

Unsere Experten begleiten dich persönlich — von der Kursvorbereitung bis zur Konzession.

Mehr solcher Tipps?

Kostenlos · Maximal 2 E-Mails pro Monat