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Kosten & Förderung

AVGS Aktivierungsgutschein für Taxi-Kurs — Voraussetzungen & Ablauf

F. Bakir · Fachliche Leitung13. Juli 202611 Min. Lesezeit

„Bekomme ich den Taxi-Kurs vom Jobcenter bezahlt?" Diese Frage stellen uns wöchentlich Interessenten, die den Weg in die Personenbeförderung suchen — häufig Bürgergeld-Empfänger, ALG-I-Bezieher oder Menschen, deren Vertrag ausläuft. Die Antwort ist meist Ja — über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach § 45 SGB III. In diesem Ratgeber zeigen wir dir Voraussetzungen, den Antragsweg und die klare Abgrenzung zum Bildungsgutschein.

⚖️

Rechtsgrundlage

§ 45 SGB III

💶

Förderquote

100 % der Kurskosten

🎯

Zielgruppe

Bürgergeld / ALG-I / Bedrohte

🏛️

Träger-Voraussetzung

AZAV-Zertifizierung

Gültigkeit typisch

3 Monate

📬

Bearbeitungszeit

2 – 4 Wochen

Was ist der AVGS und wofür kann ich ihn nutzen?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein — kurz AVGS — ist eine schriftliche Zusage der Behörde, die Kosten einer bestimmten Maßnahme zu übernehmen. Er ist kein Geldschein, sondern ein Verwaltungsakt: das Jobcenter (bei SGB-II-Empfängern) oder die Agentur für Arbeit (bei SGB-III-Empfängern) bestätigt darin, dass sie die Kosten einer konkreten Aktivierungs- oder Vermittlungsmaßnahme trägt.

Für den Taxi- und Mietwagen-Bereich bedeutet das konkret: Der Vorbereitungskurs auf die IHK-Fachkundeprüfung nach § 13 PBefG i.V.m. § 4 PBZugV lässt sich als Maßnahme bei einem Träger (MAT) anerkennen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme den Weg in eine selbstständige Tätigkeit als Taxi- oder Mietwagenunternehmer oder in ein Angestelltenverhältnis mit klarer Perspektive eröffnet. Nicht zu verwechseln ist der AVGS mit einer MPAV (Maßnahme zur Vermittlung durch einen Privaten Arbeitsvermittler) — beides sind Ausprägungen von § 45 SGB III, aber unterschiedliche Verwendungszwecke.

AVGS vs. Bildungsgutschein: § 45 SGB III gegen § 81 SGB III

Beide Instrumente können den Taxi-Kurs finanzieren — der Unterschied liegt in Zielrichtung und Ermessensspielraum der Vermittlungsfachkraft.

Kostenaufstellung

BGS: § 81 SGB III
BGS: klassische berufliche Weiterbildung
BGS: mehrere Monate bis Jahre (Umschulung)
BGS: 4 – 8 Wochen
Eigenanteil: 0 €
Beide möglich, Sachbearbeiter entscheidet

Praxis-Tipp: Wenn ein Bildungsgutschein wegen zu kurzer Maßnahmendauer abgelehnt wird, ist der AVGS oft die passende Alternative. Umgekehrt ist der BGS die richtige Wahl, wenn eine längere Umschulung sinnvoll wäre. Wir empfehlen, im Vermittlungsgespräch beide Instrumente aktiv anzusprechen und die Fachkraft entscheiden zu lassen. Details zum Bildungsgutschein findest du im vertiefenden Ratgeber Bildungsgutschein für den Taxi-Kurs.

Wer bekommt einen AVGS? Zielgruppen im Detail

Der AVGS ist kein Rechtsanspruch, sondern eine Ermessensentscheidung. Zugleich ist der Zielgruppen-Rahmen weit gesteckt — deutlich weiter als viele denken.

  • Bürgergeld-Empfänger (SGB II) — Antrag beim Jobcenter
  • ALG-I-Bezieher (SGB III) — Antrag bei der Agentur für Arbeit
  • Von Arbeitslosigkeit Bedrohte — Kündigung liegt vor, befristeter Vertrag läuft aus oder Auflösungsvereinbarung ist unterschrieben
  • Berufsrückkehrer nach Elternzeit, Pflege oder längerer Auszeit
  • Selbstinformierende vor drohender Arbeitslosigkeit — frühzeitige Arbeitsuchend-Meldung

Wichtig: Auch Berufstätige mit befristetem Vertrag können einen AVGS bekommen, wenn die Vermittlungsfachkraft die Notwendigkeit sieht. Der Klassiker: Ein befristeter Vertrag läuft in vier Monaten aus, der Betroffene meldet sich frühzeitig arbeitsuchend und beantragt den AVGS als Präventionsmaßnahme. Melde dich immer mindestens 3 Monate vor Ende der Beschäftigung — dann sind die Chancen realistisch. Für Bürgergeld-Bezieher, die in die Selbstständigkeit wechseln wollen, ist der AVGS besonders relevant — siehe auch Taxiunternehmen gründen aus Bürgergeld.

Was deckt der AVGS bei einem Taxi-Kurs ab?

Die Kostenübernahme ist umfassend, wird aber im Bewilligungsbescheid im Einzelnen aufgeführt. Was der AVGS typischerweise deckt:

Kostenaufstellung

100 % über AVGS
100 % über AVGS
häufig zusätzlich bewilligt
auf Antrag
selten benötigt
häufig separat übernommen, im Antrag erwähnen
separat regeln

Der Eigenanteil beträgt bei AZAV-konformen Kurspreisen 0 €. Wichtig: Die IHK-Prüfungsgebühr solltest du im Vermittlungsgespräch aktiv ansprechen — sie ist nicht automatisch Teil der AVGS-Maßnahme, wird aber häufig auf zusätzlichen Antrag mitfinanziert. Details zur Prüfungsgebühr und zu allen weiteren Kosten findest du im Ratgeber Taxi-Schein Kosten 2026.

Unser Online-Kurs (999 €) ist AZAV-zertifiziert und wird direkt über deinen AVGS abgerechnet — kein Eigenanteil, keine Vorleistung, keine Verwaltung durch dich. Alternativ: Intensivkurs in Präsenz oder Einzelcoaching wenn du nach einem Nichtbestehen gezielt aufholen willst.

AZAV-Zertifizierung: Warum der Träger sie zwingend braucht

Rechtsgrundlage ist § 176 SGB III in Verbindung mit der AZAV-Verordnung. Nur Bildungsträger, die durch eine fachkundige Stelle akkreditiert sind, dürfen AVGS-Maßnahmen anbieten. Die Zulassung ist zeitlich befristet und wird regelmäßig überprüft. Kontrolliere die Zulassungsnummer: Sie erscheint auf jeder Maßnahmen-Bescheinigung und im Bildungsträger-Verzeichnis.

Unser Bildungszentrum Verkehr ist AZAV-zertifiziert und akzeptiert AVGS und Bildungsgutschein direkt. Die Abrechnung läuft nach Kurseinlösung unmittelbar zwischen unserem Team und dem Jobcenter beziehungsweise der Agentur für Arbeit — für dich fällt kein Verwaltungsaufwand und kein Eigenanteil an. Auch Online-Kurse können AVGS-fähig sein, sofern die strukturierte Prüfungsvorbereitung nachweisbar dokumentiert ist (Curriculum, Lernzielkontrollen, Simulationsprüfungen).

Antrag Schritt für Schritt: Vom Vermittlungsgespräch zum Kursstart

  1. Vermittlungsfachkraft kontaktieren

    Melde dich beim Jobcenter (bei Bürgergeld) oder bei der Agentur für Arbeit (bei ALG I / Arbeitsuchend-Meldung) und buche einen Beratungstermin. Ziel: das Vermittlungsgespräch mit klarer Argumentation vorbereiten. Wer bereits einen Fallmanager hat, kontaktiert diesen direkt.

  2. Gespräch vorbereiten

    Bring Personalausweis, aktuellen Bewilligungsbescheid (Bürgergeld oder ALG-I-Bescheid) und ein kurzes Info-Blatt zum Kurs mit. Formuliere deine berufliche Perspektive klar: „Ich möchte über die IHK-Fachkunde nach § 13 PBefG i.V.m. § 4 PBZugV in die Personenbeförderung als Selbstständiger einsteigen." Vermeide vage Formulierungen wie „Ich will Taxi fahren".

  3. Vermittlungsgespräch führen

    Erkläre die Maßnahme (Vorbereitungskurs IHK-Fachkunde), nenne den AZAV-zertifizierten Träger und die konkrete Kursvariante. Bitte die Fachkraft, den AVGS als Maßnahme bei einem Träger (MAT) auszustellen. Frage aktiv nach Fahrtkosten (§ 64 SGB III) und IHK-Prüfungsgebühr.

  4. AVGS-Bewilligungsbescheid erhalten

    Der Bescheid enthält Gültigkeitsdauer (typisch 3 Monate), Maßnahmentyp (MAT), Fördersumme und die konkrete Zielformulierung. Prüfe den Bescheid genau: Passt der Maßnahmenzeitraum zu deinem Wunsch-Kursstart?

  5. AVGS beim Bildungsträger einlösen

    Sende uns eine Kopie des AVGS. Wir bestätigen die Maßnahmenbuchung, du bekommst deinen Kursplatz. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Jobcenter oder Agentur für Arbeit. Wichtig: Der Kurs darf erst NACH Ausstellung des AVGS beginnen — rückwirkende Förderung ist nach § 45 SGB III nicht möglich.

AVGS mit Einstiegsgeld und Gründungszuschuss kombinieren

Wer aus dem Bürgergeld- oder ALG-I-Bezug in die Selbstständigkeit als Taxi-Unternehmer wechseln will, kann AVGS mit weiteren Instrumenten kombinieren.

Kostenaufstellung

§ 16b SGB II, max. 24 Monate
§ 93 SGB III, max. 15 Monate
Eigenanteil 0 €
24 Monate parallel zur Anlaufphase
muss separat nachgewiesen werden

Konkret: Als Bürgergeld-Bezieher qualifizierst du dich über den AVGS-finanzierten Kurs, bestehst die IHK-Prüfung und beantragst dann parallel das Einstiegsgeld. Damit ist die Anlaufphase deiner Selbstständigkeit finanziell abgesichert. Die Eigenkapitalpflicht von 2.250 € nach § 2 PBZugV für die Konzession bleibt allerdings bestehen — sie ist Voraussetzung für die Betriebserlaubnis und muss auf einem Sperrkonto oder als Bankbürgschaft nachgewiesen werden. Details zur Kombinationsstrategie findest du im Ratgeber Quereinsteiger Taxiunternehmer.

AVGS abgelehnt — was tun?

Ablehnungen sind selten, aber möglich. Die häufigsten Gründe:

  • Sachbearbeiter sieht den Kurs nicht als notwendig — meist Folge einer unklaren Argumentation
  • Bildungsträger ist nicht AZAV-zertifiziert
  • Alternative günstigere Maßnahme in der Region verfügbar
  • Falsche Maßnahmenkategorie beantragt (MPAV statt MAT)
  • Berufliche Perspektive zu vage formuliert

Vor einem formalen Widerspruch lohnt sich oft ein zweiter Termin mit der Vermittlungsfachkraft. Häufig genügt eine präzisere Formulierung der beruflichen Perspektive („Selbstständige Personenbeförderung mit klarem Konzessions- und Finanzierungsplan"), um die Entscheidung zu drehen. Wenn die Fachkraft weiter blockiert, ist die Umstellung auf einen Bildungsgutschein oft der pragmatischere Weg als ein monatelanges Widerspruchsverfahren.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

Weitere typische Stolpersteine und wie du sie umgehst:

  • Nicht-AZAV-Träger gewählt — der Gutschein wird nicht anerkannt, die Buchung ist verloren. Prüfe die Zulassungsnummer vor der Buchung.
  • Gültigkeit verstreichen lassen — der AVGS gilt typisch 3 Monate. Buche zeitnah nach Erhalt.
  • Falsche Rechtsgrundlage genannt — wenn du § 81 SGB III (BGS) verlangst, obwohl § 45 (AVGS) passender wäre, verweist der Sachbearbeiter auf das andere Instrument und du verlierst Zeit.
  • Berufliche Perspektive vage — „Ich will Taxi fahren" ist zu wenig. Besser: „Selbstständige Personenbeförderung nach IHK-Fachkunde § 13 PBefG mit Konzessionsantrag in Q4."
  • Fahrtkosten und Prüfungsgebühr vergessen — beide sind nicht automatisch Teil des AVGS. Aktiv im Gespräch ansprechen.

AVGS-Concierge: Wie wir dich durch den Antrag begleiten

Unser Team begleitet dich in drei Stufen kostenlos durch den Antragsprozess — unabhängig davon, ob am Ende ein AVGS oder ein Bildungsgutschein herauskommt:

  1. Pre-Check

    In einem kurzen Telefonat klären wir gemeinsam, welches Förderinstrument in deiner Situation besser passt — AVGS (§ 45 SGB III) oder Bildungsgutschein (§ 81 SGB III). Wir prüfen deine Zielgruppe, den möglichen Kursstart und potenzielle Zusatzleistungen wie Fahrtkosten oder Kinderbetreuung.

  2. Personalisiertes Anschreiben & Talking-Script

    Wir stellen dir ein individualisiertes Info-Paket für das Vermittlungsgespräch bereit: Kurzbeschreibung der Maßnahme, AZAV-Nachweis, konkrete Rechtsgrundlagen (§ 45 SGB III + § 13 PBefG i.V.m. § 4 PBZugV) und ein bewährtes Argumentations-Script.

  3. Fördermittel-Beratung

    Ein kostenloser Telefontermin mit unserer Fördermittel-Beratung klärt letzte Fragen — auf Deutsch, Türkisch oder Arabisch. Wir kennen die üblichen Argumentationswege der Jobcenter in Stuttgart, Berlin, Hamburg und München.

Alles unverbindlich, kein Vertragsabschluss zwingend, Zeitaufwand für dich rund 10 Minuten. Starte direkt über die AVGS- und Bildungsgutschein-Concierge.

Fazit: AVGS ist die schnelle Alternative zum Bildungsgutschein

Der AVGS nach § 45 SGB III ist für viele Bürgergeld- und ALG-I-Empfänger der schnellste Weg in die IHK-Fachkunde — mit typischen Bearbeitungszeiten von 2 bis 4 Wochen und einer Förderquote von 100 %. Die Voraussetzungen sind überschaubar: AZAV-zertifizierter Träger, rechtzeitige Antragstellung vor Kursbeginn, klare berufliche Perspektive im Vermittlungsgespräch. Wer die typischen Fehler kennt und die passende Rechtsgrundlage nennt, bekommt in der Regel eine Bewilligung.

Unser Bildungszentrum begleitet dich vom Pre-Check über das Vermittlungsgespräch bis zur Abrechnung — bislang mit einer Kursbewertung von 4,9 Sternen aus 127 Teilnehmerbewertungen, viele davon geförderte Teilnehmer. Wenn du dir unsicher bist, welcher Weg zu dir passt, starte einfach mit dem kostenlosen Pre-Check und lass dich beraten.

Nächster Schritt: Starte deinen AVGS-Antrag über unsere Fördermittel-Concierge. Vertiefende Ratgeber: Bildungsgutschein für den Taxi-Kurs, Taxiunternehmen gründen aus Bürgergeld, Quereinsteiger Taxiunternehmer und der umfassende Guide: Taxiunternehmer werden 2026.

Häufige Fragen

8 Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um dieses Thema.

Was ist der Unterschied zwischen AVGS und Bildungsgutschein?

Der AVGS nach § 45 SGB III fördert breit „Aktivierung und berufliche Eingliederung“ — Coaching, Bewerbungstraining, kurze Qualifizierungen und auch Fachkundekurse wie unseren Taxi-Kurs. Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III zielt dagegen auf klassische berufliche Weiterbildung (FbW), meist längere Umschulungen. Für den Taxi-Kurs sind beide Instrumente möglich — welches ausgestellt wird, entscheidet die Vermittlungsfachkraft. Wenn ein Bildungsgutschein abgelehnt wird, ist der AVGS häufig die schnellere Alternative, weil er weniger Formalismus voraussetzt.

Kann ich mit AVGS auch den Intensivkurs oder Online-Kurs finanzieren?

Ja — solange der Bildungsträger AZAV-zertifiziert ist und der Kurs strukturiert auf die IHK-Prüfung nach § 13 PBefG i.V.m. § 4 PBZugV vorbereitet. Bei uns sind Online-Kurs (999 €), Intensivkurs, Wochenendkurs und Abendkurs allesamt AVGS-fähig. Der Gutschein deckt die Kursgebühr zu 100 % ab, dein Eigenanteil beträgt 0 €. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmenlaufzeit und die Zielformulierung im Bewilligungsbescheid mit dem gewählten Format zusammenpassen.

Wie lange ist ein AVGS gültig?

Typisch beträgt die Gültigkeitsdauer 3 Monate ab Ausstellung, in Einzelfällen bis zu 6 Monate. In diesem Zeitraum musst du dich beim Bildungsträger anmelden und die Maßnahme starten. Läuft die Gültigkeit ab, ohne dass gebucht wurde, verfällt der Gutschein und du musst einen neuen beantragen — mit erhöhtem Ablehnungsrisiko, weil die Fachkraft eine erste positive Entscheidung revidieren müsste. Buche daher zeitnah nach Erhalt des Gutscheins.

Bekomme ich den AVGS auch, wenn ich noch nicht arbeitslos bin?

Ja — wenn du „von Arbeitslosigkeit bedroht“ bist. Konkret bedeutet das: eine Kündigung liegt vor, ein befristeter Vertrag läuft in absehbarer Zeit aus oder eine Auflösungsvereinbarung ist unterschrieben. Melde dich mindestens 3 Monate vor dem Ende der Beschäftigung bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend — dann hast du realistische Chancen auf einen AVGS. Berufsrückkehrer nach Elternzeit oder Pflege kommen ebenfalls in Betracht.

Deckt der AVGS auch Fahrtkosten und Prüfungsgebühren?

Fahrtkosten zur Bildungseinrichtung werden nach § 64 SGB III häufig zusätzlich übernommen — entweder als Kilometerpauschale bei PKW-Nutzung oder als ÖPNV-Ticket. Die IHK-Prüfungsgebühr (regional ca. 200 – 350 €) muss im Antrag explizit erwähnt werden — sie wird oft, aber nicht automatisch, mitfinanziert. Kläre beide Punkte im Vermittlungsgespräch direkt ab und lasse sie in den Bewilligungsbescheid aufnehmen.

Was mache ich, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Fordere zuerst eine schriftliche Begründung nach § 35 SGB X an. Anschließend hast du einen Monat Zeit für einen Widerspruch nach § 84 SGG. Alternativ kannst du prüfen, ob eine Umstellung auf den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III durchgeht — bei formalen Ablehnungsgründen (falsche Maßnahmenkategorie) ist das häufig der schnellere Weg. Ein zusätzliches Fallmanagement-Gespräch kann helfen, deine berufliche Perspektive klarer darzustellen.

Kann ich AVGS mit Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss kombinieren?

Ja. Bürgergeld-Bezieher können den AVGS für den Kurs mit dem Einstiegsgeld nach § 16b SGB II kombinieren — förderfähig bis zu 24 Monate. ALG-I-Bezieher können AVGS mit dem Gründungszuschuss nach § 93 SGB III für bis zu 15 Monate kombinieren. Der AVGS finanziert die Qualifikation, die anderen Instrumente sichern deinen Lebensunterhalt in der Gründungs- oder Anlaufphase. Die Eigenkapitalpflicht von 2.250 € nach § 2 PBZugV bleibt allerdings bestehen.

Muss der Bildungsträger AZAV-zertifiziert sein?

Ja, zwingend nach § 176 SGB III und der AZAV-Verordnung. Ohne AZAV-Zulassung wird der AVGS nicht anerkannt — der Gutschein wäre bei einem nicht-zertifizierten Träger wertlos. Prüfe vor jeder Buchung die Zulassungsnummer des Trägers. Unser Bildungszentrum Verkehr ist AZAV-zertifiziert und rechnet nach Kurseinlösung direkt mit Jobcenter oder Agentur für Arbeit ab — du selbst zahlst keinen Cent.

Nächster Schritt

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Unsere Experten begleiten dich persönlich — von der Kursvorbereitung bis zur Konzession.

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