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Recht

Taxi-Konzession verlängern 2026 — 5-Jahres-Verlängerung Schritt für Schritt

Redaktion taxi-schulungen.de17. Juni 20268 Min. Lesezeit

Eine Taxi- oder Mietwagen-Konzession wird in Deutschland nach § 13 PBefG zunächst auf 5 Jahre erteilt. Bei der ersten Verlängerung steigt die Gültigkeit oft auf 10 Jahre — vorausgesetzt, der Betrieb war über die ganze Zeit unauffällig. Die Verlängerung ist kein Automatismus und kein Selbstläufer: wer sie verpasst oder unvollständige Unterlagen einreicht, riskiert eine Betriebsunterbrechung von mehreren Wochen.

Die 3-Monats-Frist — der wichtigste Stichtag

Nach § 16 Abs. 1 PBefG muss der Verlängerungs-Antrag spätestens 3 Monate vor Ablauf der bestehenden Genehmigung bei der Genehmigungs-Behörde eingehen. Das ist keine Empfehlung — bei späterem Antrag kann die Behörde die Verlängerung ablehnen und eine neue Erst-Erteilung verlangen, was 4–12 Wochen dauert und während dieser Zeit kein gewerblicher Betrieb möglich ist.

Warum so streng? Die Behörde braucht Zeit für:

  • Anfragen beim KBA, Gewerbezentralregister, Finanzamt
  • Bei Mitarbeiter-Betrieben: Anfragen bei Krankenkasse + BG Verkehr
  • Plausibilitäts-Prüfung der eingereichten Unterlagen
  • ggf. Rückfragen + Nachforderungs-Verfahren

Die komplette Unterlagen-Checkliste

| Unterlage | Wo? | Kosten | Bearbeitungszeit | |---|---|---|---| | Antragsformular | Genehmigungsbehörde der Betriebsstadt | 0 € | sofort | | Führungszeugnis Belegart O | Bürgeramt am Wohnsitz | ~13 € | 1–2 Wochen | | Fahreignungsregister-Auszug | KBA Flensburg online | ~5 € | sofort als PDF | | Gewerbezentralregister-Auszug (§ 150 GewO) | Ordnungsamt Wohnsitz-Stadt | ~13 € | 1 Woche | | Bescheinigung in Steuersachen | Finanzamt (online via ELSTER) | 0 € | sofort | | Versicherungs-Bestätigung (Personenbeförderungs-Klausel) | KFZ-Versicherer | 0 € | 1–3 Tage | | TSE-Konformitätsnachweis | Taxameter-Anbieter/-Werkstatt | 0–50 € | 1–2 Wochen | | Bei Mitarbeitern zusätzlich: | | | | | Krankenkassen-Bescheinigung | Krankenkasse des Mitarbeiters | 0 € | 1 Woche | | BG-Verkehr-Bescheinigung | BG Verkehr | 0 € | 1–2 Wochen | | Lohnsteuer-Bescheinigung | Finanzamt | 0 € | sofort über ELSTER |

Empfehlung: alle Unterlagen 4 Monate vor Ablauf beschaffen. Originale aufbewahren, beglaubigte Kopien bei Antrag einreichen.

Was die Behörde wirklich prüft

Die Verlängerung folgt der gleichen 3-Säulen-Prüfung wie die Erst-Erteilung (§ 13 PBefG):

1. Persönliche Zuverlässigkeit

  • Keine relevanten Einträge im Fahreignungsregister (besonders schwer: Trunkenheit, Nötigung im Verkehr)
  • Keine Einträge im Gewerbezentralregister (Bußgelder über 200 € werden eingetragen)
  • Keine ungeklärten Steuer- oder Sozialversicherungs-Rückstände
  • Bei Mitarbeitern: nachgewiesene Beitrags-Abführung BG Verkehr + Krankenkasse

2. Finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Bescheinigung in Steuersachen ohne Vollstreckungs-Hinweis
  • Keine laufenden Insolvenz-Verfahren oder Wohlverhaltens-Perioden
  • Bei Mehr-Fahrzeug-Betrieben: Plausibilität der Eigenkapital-Decke

3. Fachliche Eignung

  • IHK-Fachkunde ist unbefristet, wird nicht neu nachgewiesen
  • Aber: bei Konzessions-Erweiterung (z.B. zusätzliche Mietwagen-Konzession) kann eine ergänzende Prüfung verlangt werden

Behörden-Tabelle für die wichtigsten Städte

| Stadt | Genehmigungs-Behörde | Bearbeitungs-Dauer | |---|---|---| | Stuttgart | Stadt Stuttgart, Amt für öffentliche Ordnung, Eberhardstr. 39, 70173 | 4–6 Wochen | | Berlin | LABO Berlin, Puttkamerstr. 16–18, 10958 | 8–12 Wochen | | München | Kreisverwaltungsreferat, Implerstr. 9, 81371 | 6–8 Wochen | | Hamburg | Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Hamburger Straße 37, 22083 | 6–10 Wochen | | Frankfurt am Main | Straßenverkehrsamt, Theodor-Stern-Kai 21, 60596 | 4–8 Wochen | | Köln | Stadt Köln, Straßenverkehrsamt, Kalk-Mülheimer-Str. 11, 51103 | 6–10 Wochen | | Düsseldorf | Straßenverkehrsamt, Höherweg 101, 40233 | 6–8 Wochen | | Leipzig | Stadt Leipzig, Ordnungsamt, Wintergartenstr. 11, 04103 | 6–8 Wochen |

→ Lokale Übersicht: Alle Städte mit IHK + Konzessions-Infos

Sonderfälle bei der Verlängerung

Sonderfall 1: Verschmelzung mehrerer Konzessionen

Wer mehrere Konzessionen hat (z. B. drei Taxen), kann sie gebündelt verlängern lassen — die Antragstellung erfolgt für jedes Fahrzeug separat, aber alle gleichzeitig. Vorteil: nur ein Behörden-Termin, sammelweise Unterlagen-Einreichung.

Sonderfall 2: Konzession übertragen + verlängern parallel

Bei Übertragung an Nachfolger (z. B. Familien-interner Wechsel) kann die Verlängerung mit dem Übertragungs-Antrag kombiniert werden. Achtung: der Übernehmer braucht eigene IHK-Fachkunde + persönliche Zuverlässigkeit; die alte Konzession „wandert" nicht automatisch mit.

→ Tiefenartikel: Taxikonzession kaufen/übernehmen

Sonderfall 3: Kurze Frist + Eilantrag

Wer die 3-Monats-Frist verpasst hat, kann einen Eil-Antrag stellen — manche Behörden akzeptieren das mit Aufschlag (+50 €) und Bearbeitung in 2–3 Wochen. Kein Anspruch, sondern Goodwill. Bei kompletter Frist-Versäumnis (Genehmigung bereits abgelaufen): neue Erst-Erteilung mit voller Prüfung, ggf. mit Übergangs-Härtefall-Bescheinigung für den Versicherer (Einzelfall-Entscheidung).

Drei häufige Stolperfallen

1. Versicherer hat falschen Tarif nach Verlängerung

Bei der Verlängerung wandert oft die Konzessions-Nummer — der KFZ-Versicherer braucht das in der Police, sonst fällt die Personenbeförderungs-Klausel aus dem Versicherungsschutz. Fix: sofort nach Erhalt der neuen Urkunde dem Versicherer Kopie senden.

2. TSE-Konformitäts-Nachweis vergessen

Seit 2024 verlangen viele Genehmigungs-Behörden bei Verlängerung den TSE-Konformitätsnachweis. Ohne dieses Dokument kann die Verlängerung um Wochen verzögert werden. Fix: beim nächsten Taxameter-Service explizit das Konformitäts-Zertifikat anfordern.

3. Steuer-Rückstand nicht geklärt

Eine offene USt-Voranmeldung oder Säumniszuschlag-Position blockiert die „Bescheinigung in Steuersachen". Fix: vor Antrag 4 Wochen Pufferzeit zur Klärung beim Finanzamt einplanen. Bei strittigen Forderungen: schriftlichen „Steuern werden bestritten / Aussetzung der Vollziehung beantragt"-Vermerk vom Finanzamt einholen.

Checkliste — Verlängerung 4 Monate vor Ablauf

  • [ ] Kalendereintrag „Konzession läuft ab am [DATUM]" gesetzt
  • [ ] Antragsformular bei Genehmigungs-Behörde angefordert
  • [ ] Führungszeugnis Belegart O beim Bürgeramt beantragt
  • [ ] FAER-Auszug bei KBA online beantragt (sofort)
  • [ ] Gewerbezentralregister-Auszug beantragt
  • [ ] Bescheinigung in Steuersachen über ELSTER abgerufen
  • [ ] Versicherungs-Bestätigung beim KFZ-Versicherer angefordert
  • [ ] TSE-Konformitätsnachweis vom Taxameter-Service erhalten
  • [ ] Bei Mitarbeitern: Krankenkasse + BG Verkehr-Bescheinigung
  • [ ] Verwaltungsgebühr eingeplant (200–500 € pro Fahrzeug)
  • [ ] Termin in Behörde gebucht oder Antrag per Einschreiben
  • [ ] Nach Erteilung: KFZ-Versicherer informieren

Weiterführende Inhalte

Häufige Fragen

Wann muss ich die Konzession verlängern?

Die Erstgenehmigung gilt 5 Jahre. Bei jeder weiteren Verlängerung steigt die Gültigkeit oft auf 10 Jahre (§ 16 Abs. 1 PBefG). Antrag spätestens 3 Monate vor Ablauf bei der Genehmigungsbehörde stellen — bei späterem Antrag droht Betriebsunterbrechung, weil die alte Genehmigung nicht stillschweigend weiterläuft.

Welche Unterlagen brauche ich für die Verlängerung?

Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 GewO), Auszug Fahreignungsregister (FAER), Führungszeugnis Belegart O, aktuelle Versicherungs-Bestätigung mit Personenbeförderungs-Klausel, Bescheinigung in Steuersachen (Finanzamt), Bestätigung des Sozialversicherungs-Trägers (bei Mitarbeitern), TSE-Konformitätsnachweis des Taxameters und ggf. aktualisierter Businessplan.

Was kostet die Verlängerung?

Pro Konzession typisch 200–500 € Verwaltungsgebühr (Stadt-abhängig). Hinzu kommen Behörden-Auszüge (Führungszeugnis ~13 €, FAER ~5 €, Gewerbezentralregister-Auszug ~13 €). Insgesamt 250–600 € pro Konzession.

Was passiert, wenn ich die Verlängerung verpasse?

Die Genehmigung erlischt automatisch (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 PBefG). Du darfst dann keine Personenbeförderung mehr durchführen — andernfalls droht Strafverfahren wegen Personenbeförderung ohne Erlaubnis (§ 61 PBefG, bis 20.000 € Bußgeld). Eine neue Erst-Erteilung dauert 4–12 Wochen, in dieser Zeit verlierst du den Umsatz.

Wird meine Fachkundeprüfung erneut verlangt?

Nein. Die IHK-Fachkundeprüfung gilt unbefristet und wandert mit der Person. Bei der Verlängerung wird sie nicht erneut nachgewiesen. Sehr wohl überprüft wird die persönliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis, FAER), finanzielle Leistungsfähigkeit und die Erfüllung der Steuer-/Sozialversicherungs-Pflichten.

Kann die Verlängerung abgelehnt werden?

Ja — bei groben Verstößen gegen Steuer-/Sozialversicherungs-Pflichten, gravierenden Punkten in Flensburg, ungeklärten Insolvenz-Verfahren oder Verstößen gegen die Personenbeförderungs-Auflagen (z.B. wiederholtes Fahren ohne TSE). Die Ablehnung ist mit Widerspruch + Verwaltungsgerichtsklage angreifbar — aber das dauert 6–18 Monate.

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