„Muss ich als Taxi-Fahrer auch die Berufskraftfahrer-Qualifikation machen?" Diese Frage taucht in Vorstellungsgesprächen und in unserer Kurs-Beratung regelmäßig auf — meist aus Verwirrung zwischen zwei ähnlich klingenden gewerblichen Qualifikationen. Die Antwort ist klar, aber die Begründung verdient Präzision. Dieser Ratgeber räumt das Missverständnis definitiv aus und zeigt dir, wann welche Qualifikation greift.
Taxi/Mietwagen
Nur P-Schein
Rechtsgrundlage P-Schein
§ 48 FeV
LKW C/CE (über 3,5t)
BKrFQ nötig
Bus D/DE (über 8 Plätze)
BKrFQ nötig
Rechtsgrundlage BKrFQ
BKrFQG
Weiterbildung BKrFQ
35 Std. / 5 J.
Die kurze Antwort — was du wirklich brauchst
Das war die Kurzfassung. Wenn dir das reicht — perfekt. Wenn du wissen willst warum und wo die Grenze verläuft, lies weiter.
Die 2 Regelwerke sauber getrennt
P-Schein — Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Der P-Schein ist eine Fahrerlaubnis-Erweiterung, keine fachliche Qualifikation. Er prüft:
Er umfasst KEINE theoretische Fachprüfung. Das Fachwissen kommt für Taxi-/Mietwagen-Unternehmer erst über die IHK-Fachkundeprüfung nach § 13 PBefG.
Berufskraftfahrer-Qualifikation nach BKrFQG
Die BKrFQ ist eine fachliche Zusatzqualifikation für bestimmte Fahrzeugklassen. Sie umfasst:
Warum die Verwechslung entsteht
Die Verwirrung hat drei Ursachen:
Bei einer Verkehrskontrolle im Taxi-Betrieb wirst du niemals nach der BKrFQ gefragt. Bei einer LKW-Kontrolle wirst du niemals nach dem P-Schein gefragt. Die Regelungen bewegen sich in getrennten Welten.
Fahrzeugklassen-Überblick — welche Qualifikation für welche Klasse?
Qualifikationen nach Fahrzeugklasse
Klasse B (PKW/Taxi, bis 3,5 t, max. 8 Sitzplätze) § 48 FeV, keine BKrFQ | P-Schein |
Klasse BE (mit Anhänger) wie B, für Anhänger-Nutzung | P-Schein |
Klasse C1/C1E (LKW 3,5–7,5 t) im gewerblichen Güterverkehr | BKrFQ |
Klasse C/CE (LKW über 7,5 t) Standard-Güterverkehr | BKrFQ |
Klasse D1/D1E (Kleinbus 9–17 Plätze) im gewerblichen Personenverkehr | BKrFQ |
Klasse D/DE (Bus über 17 Plätze) Reisebus, Linienbus | BKrFQ |
| Gesamt | klare Zuordnung |
Klarstellung: Ein 8-Sitzer-Taxi (7 Fahrgäste + 1 Fahrer) bleibt Klasse B. Ab 9 Fahrgastplätzen (10 Sitzplätze inkl. Fahrer) beginnt Klasse D — dann greift die BKrFQ.
Der 9-Sitzer-Grenzfall
Der kritischste Grenzfall für Taxi- und Mietwagenunternehmer ist der Übergang zum Kleinbus:
Sonderfall: Behindertenfahrdienst
Beim Behindertenfahrdienst ist die Frage nach der richtigen Qualifikation besonders wichtig:
Behindertenfahrdienst — welche Qualifikation?
Standard-PKW mit Rolli-Rampe (bis 8 Fahrgäste) Klasse B, keine BKrFQ | P-Schein |
Kleinbus mit 8 Rolli-Fahrgästen (Werkstatt-Fahrten) wenn max. 8 Fahrgäste, bleibt Klasse B | P-Schein |
Kleinbus mit 9+ Fahrgästen (kombinierte Sitzplätze) wechselt in Klasse D | BKrFQ nötig |
| Gesamt | je nach Fahrzeug |
Für die meisten Behindertenfahrdienst-Betriebe reicht also der P-Schein. Die BKrFQ wird relevant, wenn du auf größere Kleinbusse mit 9+ Fahrgästen umsteigst.
Sonderfall: Krankentransport vs. Krankenfahrten
Bei der Krankenfahrt vs. Krankentransport-Unterscheidung gibt es zusätzlich noch die Rettungssanitäter-Ausbildung:
Die BKrFQ ist im gesamten Krankenfahrt- und Krankentransport-Bereich nicht relevant — hier greifen andere Regelwerke.
Was Taxi-Unternehmer wissen müssen
Als Arbeitgeber im Taxi- und Mietwagen-Gewerbe ist deine Rolle klar:
Die BKrFQ im Detail — falls du sie doch brauchst
Wenn du Reisebus- oder LKW-Betrieb aufbauen willst und die BKrFQ brauchst:
Berufskraftfahrer-Qualifikation absolvieren
Fahrerlaubnis der jeweiligen Klasse haben
Klasse C für LKW, Klasse D für Bus. Diese Fahrerlaubnis erwirbst du an der Fahrschule (nicht bei uns — wir sind auf Personenbeförderung Klasse B spezialisiert).Grundqualifikation absolvieren
140 Unterrichtsstunden + IHK-Prüfung, oder alternativ „beschleunigte Grundqualifikation" (140 Std. Schulung ohne Prüfung nach § 4 BKrFQG). Kosten 3.500–5.500 €.Schlüsselziffer 95 im Führerschein eintragen
Nach bestandener Grundqualifikation wird die Schlüsselzahl 95 hinter der Fahrerlaubnisklasse eingetragen. Gültig 5 Jahre.Alle 5 Jahre Weiterbildung
35 Unterrichtsstunden nach § 5 BKrFQG. Kosten 400–800 €. Wenn nicht rechtzeitig absolviert: Schlüsselziffer 95 verliert die Gültigkeit, gewerbliches Fahren nicht mehr erlaubt.
Wenn du dir unsicher bist
Bei Unsicherheit welche Qualifikation für dein konkretes Vorhaben notwendig ist:
Für Taxi- und Mietwagen-Unternehmer ist die klare Antwort: Der P-Schein reicht. Wer den Weg zum Unternehmer plant, findet den kompletten Ablauf im P-Schein-Ratgeber und der Erwerb der IHK-Fachkunde für den Unternehmer-Status — ab 999 €, mit Bildungsgutschein 0 € Eigenanteil.
Fazit — Klarheit statt Verwirrung
Die Berufskraftfahrer-Qualifikation und der P-Schein sind zwei rechtlich getrennte Welten:
- P-Schein = Fahrerlaubnis-Erweiterung Klasse B, für Taxi/Mietwagen
- BKrFQ = fachliche Zusatzqualifikation für Klassen C/D, für LKW/Bus
Wenn du Taxi- oder Mietwagenfahrer werden willst, brauchst du nur den P-Schein. Die BKrFQ wird erst relevant, wenn du in Fahrzeug-Klassen expandierst, die deutlich über das Taxi-Gewerbe hinausgehen.
Fragen zu deinem konkreten Vorhaben — welche Qualifikation für welches Fahrzeug, ob du beides brauchst oder nur eines: sprich uns an. Wir sind zwar auf Taxi- und Mietwagen-Fachkunde spezialisiert, kennen aber die Abgrenzung zum Bus- und LKW-Bereich präzise.
Häufige Fragen
8 Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um dieses Thema.
Brauche ich als Taxi-Fahrer die Berufskraftfahrer-Qualifikation?
Nein. Für Taxi- und Mietwagen-Fahrten (Fahrzeugklasse B) reicht der Personenbeförderungsschein nach § 48 FeV. Die Berufskraftfahrer-Qualifikation nach BKrFQG ist nur für gewerbliche Fahrer von Fahrzeugen der Klassen C/CE (LKW über 3,5 t zGG) und D/DE (Kleinbus/Bus mit mehr als 8 Sitzplätzen für Fahrgäste) vorgeschrieben. Ein Taxi mit maximal 7 Fahrgast-Sitzplätzen fällt in Klasse B.
Was ist der Unterschied zwischen P-Schein und BKrFQ?
P-Schein (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 FeV): eine erweiterte Fahrerlaubnis für Klasse B, notwendig für gewerbliche Personenbeförderung im PKW/Taxi. Prüft persönliche Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung (G25). Berufskraftfahrer-Qualifikation nach BKrFQG: eine zusätzliche fachliche Qualifikation für Fahrer der Klassen C/CE und D/DE. Umfasst Grundqualifikation (140 Std. + Prüfung IHK) und alle 5 Jahre 35 Std. Weiterbildung nach § 5 BKrFQG.
Wann brauche ich beide — P-Schein und BKrFQ?
Beide sind nur in Grenzfällen relevant. Beispiel: Wer einen Fahrbetrieb hat, der sowohl Taxis (Klasse B, P-Schein) als auch Reisebusse (Klasse D, BKrFQ) einsetzt, braucht für den Bus-Betrieb die BKrFQ. Als Fahrer eines einzelnen Fahrzeugs meist nur eine Qualifikation. Praktisch: Taxi-Betrieb = P-Schein; Bus-Betrieb (ab 9 Fahrgastplätzen) = BKrFQ zusätzlich zur Klasse-D-Fahrerlaubnis.
Gilt die BKrFQ auch für Kleinbus-Betrieb bis 9 Plätze?
Ja — sobald das Fahrzeug für mehr als 8 Fahrgäste konzipiert ist (also 9 Sitzplätze für Fahrgäste + 1 Fahrer), fällt es unter Klasse D und der Fahrer braucht die Berufskraftfahrer-Qualifikation nach BKrFQG. Ein 8-Sitzer-Taxi (7 Fahrgäste + 1 Fahrer) bleibt Klasse B. Die Abgrenzung ist die Anzahl der Fahrgastplätze. Wichtig: Behindertentransport mit Kleinbus für z.B. 8 Rolli-Fahrgäste = Klasse B; ab 9 Fahrgäste = Klasse D.
Was kostet die Berufskraftfahrer-Qualifikation?
Die Grundqualifikation kostet je nach Anbieter 3.500–5.500 € (140 Unterrichtsstunden + IHK-Prüfung, wenn nicht durch beschleunigte Grundqualifikation ersetzt: dann nur 140 Std. Weiterbildung nach § 4 BKrFQG). Die alle-5-Jahre-Weiterbildung (35 Std.) kostet 400–800 €. Bildungsgutschein kann in vielen Fällen zur vollständigen Kostenübernahme führen — Details beim Jobcenter.
Kann ich mit BKrFQ Taxi fahren?
Nein. Die BKrFQ ist keine Fahrerlaubnis, sondern eine Zusatzqualifikation für bestimmte Fahrzeugklassen. Um Taxi zu fahren, brauchst du (a) Klasse B seit min. 2 Jahren und (b) den P-Schein nach § 48 FeV. Auch wenn du LKW-Fahrer mit BKrFQ bist, brauchst du für Taxi zusätzlich den P-Schein. Umgekehrt: als Taxi-Fahrer mit P-Schein darfst du keinen LKW über 3,5 t gewerblich fahren — dafür bräuchtest du Klasse C und BKrFQ.
Was ist wenn ich einen Krankentransportwagen fahre?
Ein Krankentransportwagen (KTW) mit qualifiziertem Sanitäter-Personal fällt unter das Landesrettungsdienstgesetz, nicht unter BKrFQG oder PBefG. Als Fahrer brauchst du je nach Bundesland: Klasse B, Rettungssanitäter-Ausbildung (520 Std.) oder Rettungshelfer (320 Std.). Wenn der KTW als PKW (unter 3,5 t) zugelassen ist, bleibt es Klasse B. Wichtig: Krankenfahrten (sitzend, ohne Sanitäter) nach § 49 PBefG sind was anderes — dafür reicht der P-Schein.
Muss ich als Taxi-Unternehmer BKrFQ nachweisen für meine angestellten Fahrer?
Nein — solange deine Fahrer im Taxi oder Mietwagen (Klasse B) fahren, brauchen sie ausschließlich den P-Schein. Nur wenn du zusätzlich einen Reisebus (Klasse D) oder LKW-basierten Fahrbetrieb (Klasse C) hast, gilt für diese Fahrer die BKrFQ-Pflicht. Als Arbeitgeber musst du die Nachweise in der Personalakte dokumentieren und bei Kontrollen vorlegen können. Details zum P-Schein-Management im Betrieb im [Arbeitgeber-Guide](/ratgeber/p-schein-fuer-fahrer-arbeitgeber).
Nächster Schritt
Bereit für den nächsten Schritt?
Unsere Experten begleiten dich persönlich — von der Kursvorbereitung bis zur Konzession.
Mehr solcher Tipps?
Kostenlos · Maximal 2 E-Mails pro Monat
Kurs starten
Direkt buchen oder kostenlos beraten
Lernmaterial zur Prüfung
Die 3 Fachbücher zur IHK-Fachkundeprüfung