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Grundlagen

Krankenfahrten-Konzession beantragen — der komplette Guide für Pflege- & Fahrdienste

F. Bakir · Fachliche Leitung06. Juli 202612 Min. Lesezeit

Die Nachfrage nach Krankenfahrten wächst seit Jahren stark — demografischer Wandel, steigende Zahl chronisch kranker Patienten, mehr ambulante Behandlungen. Für Fahrdienst-Unternehmer eröffnet das ein Marktsegment mit planbarer Grundauslastung und stabilen Krankenkassen-Erstattungen. Aber die Einstiegsvoraussetzungen werden oft missverstanden: Viele denken, sie bräuchten eine Sanitäter-Ausbildung — brauchen sie nicht. Andere unterschätzen die Fahrzeug-Anforderungen. Dieser Ratgeber räumt Missverständnisse aus und führt dich rechtlich und praktisch sauber durch den Einstieg.

⚖️

Rechtsgrundlage

§ 49 PBefG

🎓

Fachkunde-Pflicht

§ 13 PBefG

🚫

Sanitäter?

NEIN nötig

🚐

Fahrzeug-Invest

32.000–55.000 €

💶

Kassenvertrag

1,20–1,80 €/km

📊

USt-Satz

7 % (Nahverkehr)

Krankenfahrt vs. Krankentransport — die zentrale Abgrenzung

Bevor wir in die Details gehen, ist die richtige Zuordnung entscheidend. Wer sie verwechselt, beantragt die falsche Konzession und riskiert Rückabwicklung.

Abgrenzung Krankenfahrt vs. Krankentransport

Krankenfahrt (sitzend, ohne med. Betreuung)
Dialyse, Reha, Arztbesuche — IHK-Fachkunde reicht ✅
§ 49 PBefG
Behindertenfahrdienst (Rollstuhl, sitzend)
Rollstuhl-Fahrzeug erforderlich — IHK-Fachkunde reicht ✅
§ 49 PBefG
Qualifizierter Krankentransport (liegend, mit Sanitäter)
Rettungssanitäter-Ausbildung erforderlich ⚠️
Landesrettungsdienstgesetz
Rettungsdienst (Notfall, mit Notarzt)
Notfallsanitäter erforderlich ⚠️
Landesrettungsdienstgesetz
Gesamt4 Kategorien

Für die ersten beiden Kategorien — Krankenfahrt und Behindertenfahrdienst — bist du am Ende dieses Ratgebers gut informiert. Für qualifizierten Krankentransport und Rettungsdienst brauchst du andere Ausbildungen und Genehmigungen, die wir nicht abdecken.

Die 3 Säulen deines Krankenfahrten-Fahrdienstes

    Optional aber sehr empfohlen: Kassenvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen — er sichert dir die planbare Grundauslastung, die dieses Segment wirtschaftlich attraktiv macht.

    IHK-Fachkundeprüfung — die zentrale Hürde

    Die Fachkundeprüfung nach § 13 PBefG ist die gleiche wie für Taxi- und Mietwagen-Unternehmer allgemein — sie prüft 5 Sachgebiete:

      Die schriftliche Prüfung dauert 120 Minuten am Stück (keine Pause), Bestehensgrenze 50 %. Weitere Details im IHK-Fachkundeprüfung-Guide.

      Konzession — Mietwagen oder Taxi?

      Die meisten spezialisierten Krankenfahrten-Fahrdienste wählen die Mietwagenkonzession nach § 49 PBefG. Die Gründe:

      Vergleich Konzessions-Modelle für Krankenfahrten

      Mietwagen (§ 49 PBefG)
      feste Buchungen, Kassenverträge, keine Rückkehrpflicht bei Krankenkassen-Auftrag
      empfohlen
      Taxi (§ 47 PBefG)
      Konzessionsstopp in vielen Städten, Halteplatz-Recht meist ungenutzt
      möglich
      GesamtWahl je nach Modell

      Für die Beantragung brauchst du:

        Die Bearbeitung dauert je nach Stadt 4–10 Wochen. Ausführlicher Ablauf im Ratgeber Taxi-Konzession beantragen.

        Fahrzeug — was du wirklich brauchst

        Für den Kassenvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen ist mindestens ein rollstuhl-taugliches Fahrzeug im Fuhrpark Voraussetzung — die Kassen verlangen das für ihre Vertragsleistungen.

        Fahrzeug-Optionen für Krankenfahrten

        Standard-PKW (nur Sitzend-Fahrgäste)
        Ford Focus, Skoda Octavia, VW Passat — für einfache Kranken- und Reha-Fahrten
        15.000–30.000 €
        Van/Kleinbus mit Sitzen (Reha, ambulante Kur)
        VW Caddy, Ford Tourneo Custom, Mercedes-Benz Vito Tourer
        25.000–40.000 €
        Rollstuhl-Fahrzeug mit Rampe/Hebebühne
        Umbauten mit Kassmann/Bühler/Reha-Umbau
        32.000–55.000 €
        Umbau Gebrauchtwagen zu Rollstuhl-Fzg
        wenn du gebraucht kaufst und umbaust
        8.000–15.000 € zusätzlich
        Gesamt15.000–55.000 €

        Kassenvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen

        Der Schlüssel zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit ist der Kassenvertrag. Die einzelnen Krankenkassen (AOK, TK, Barmer, BKK, DAK, IKK etc.) schließen individuelle Verträge — kein bundeseinheitliches Modell.

        Typischer Ablauf:

        Kassenvertrag verhandeln — Schritt für Schritt

        1. Vollständige Firmen-Dokumentation

          Konzession, Fachkunde, Fahrzeug-Liste (inkl. Rollstuhl-Fzg), Zuverlässigkeitsnachweise
        2. AOK/TK/Barmer regional anschreiben

          Meist auf Landes-Ebene organisiert. Erstes Gespräch mit dem Krankentransport-Referat
        3. Konditionen verhandeln

          Erstattung 1,20–1,80 €/km — je nach Region und Fahrzeug-Ausstattung. Wartezeit-Vergütung, Anfahrts-Pauschale, Rollstuhl-Zuschlag verhandeln.
        4. Rahmenvertrag unterschreiben

          Vertrag definiert Erstattungssätze, Abrechnungswege, Beleg-Anforderungen, Ausschluss-Kriterien.
        5. Abrechnungsystem einrichten

          Meist über spezialisierte Krankenfahrt-Software (z.B. LogiKV, Med-Fahrten-Software). Abrechnung monatlich, Zahlung meist innerhalb 4 Wochen.

        Realistische Erstattungssätze 2026:

        Krankenkassen-Erstattung (Bandbreite Kassenvertrag)

        Standard-Krankenfahrt (sitzend)
        je nach Region und Vertragslage
        1,20–1,50 €/km
        Rollstuhl-Fahrt (mit Rampe)
        höherer Aufwand, längere Ein-/Ausstiegszeit
        1,50–1,80 €/km
        Warte-Vergütung (Arztbesuch)
        wenn Fahrt-Rückweg pauschal
        10–18 €/h
        Anfahrts-Pauschale (Grundgebühr)
        je Fahrt zusätzlich zum Km-Preis
        3–8 €
        Gesamt1,20–1,80 €/km

        Selbstzahler-Preise liegen typisch 40–60 % höher — 1,80–3,00 €/km — und sind bei Fahrten für nicht versicherte Personen oder außerhalb Kassenvertrag-Rahmen relevant.

        Wirtschaftliche Perspektive — was du realistisch verdienen kannst

        Ein Krankenfahrten-Fahrzeug im Kassenvertrag erzielt typisch:

        Umsatz-Bandbreite Krankenfahrt (pro Fahrzeug/Monat)

        Grundauslastung Dialyse (feste Termine)
        planbar, wiederkehrend, oft 3× wöchentlich pro Patient
        1.500–2.500 €
        Reha- und Arztbesuche (Kassenpatienten)
        Einzelfahrten, Terminierung durch Sozialdienste
        2.000–3.500 €
        Behindertentransport (Rolli, Werkstatt-Fahrten)
        werktags planbar, gute Grundauslastung
        1.000–2.000 €
        Gesamt4.500–8.000 €

        Nach den branchenüblichen Betriebskosten (siehe Taxi-Verdienst 2026 — dieselben Kostenanteile gelten hier) bleiben typisch 30–40 % Rohgewinn. Bei 6.000 € Umsatz sind das etwa 1.800–2.400 € Rohgewinn pro Fahrzeug/Monat.

        Personelle Aufstellung — allein oder mit Team

        Für den Einstieg reicht 1 Fahrzeug + Solo-Betrieb. Sobald Kassenverträge stabil laufen, ist die Skalierung auf 2–3 Fahrzeuge mit angestellten Fahrern oft der nächste logische Schritt. Beim Personal:

          Details zum Arbeitgeber-Einstieg im Ratgeber Erste Mitarbeiter einstellen.

          Der komplette Startprozess

          Vom Nullpunkt zur ersten Fahrt — Gesamt-Timeline

          1. Monat 1–2: Fachkunde-Vorbereitung

            Online-Kurs oder Intensivkurs bei uns. Anmeldung parallel zur IHK-Prüfung.
          2. Monat 2–3: IHK-Prüfung

            Schriftlich 120 Min, ggf. mündlich. Bei Vorbereitung mit uns realistisch 98 % Erfolgsquote.
          3. Monat 3: Konzessionsantrag

            Bei Genehmigungsbehörde einreichen. Bearbeitung 4–10 Wochen.
          4. Monat 3–4: Fahrzeug beschaffen

            Kauf oder Leasing. Rollstuhl-Umbau planen — Vorlaufzeit 4–8 Wochen.
          5. Monat 4–5: Kassenvertrag verhandeln

            Parallel zur Fahrzeug-Beschaffung. Zunächst 2–3 Kassen ansprechen (AOK-Region + TK + Barmer).
          6. Monat 5–6: Betriebsstart

            Konzession erhalten, Fahrzeug zugelassen, ersten Kassenvertrag. Erste Fahrten.

          Fazit — ein solides Marktsegment mit klaren Regeln

          Krankenfahrten sind eine der planbarsten Nischen im Personenbeförderungsgewerbe:

          • Klare Rechtsgrundlage — § 47/49 PBefG, keine Sanitäter-Ausbildung nötig
          • Planbare Grundauslastung — Kassenverträge liefern wiederkehrende Aufträge
          • Ermäßigter Umsatzsteuersatz 7 % — messbarer Marge-Vorteil gegenüber Standard-Taxi
          • Fahrzeug-Investition höher — 32.000–55.000 € für rollstuhl-taugliches Fahrzeug
          • Kassenvertrag als Schlüssel — direkt mit den einzelnen Krankenkassen verhandeln

          Wenn du diesen Weg gehen willst, ist der Ausgangspunkt derselbe wie beim klassischen Taxi-Betrieb: IHK-Fachkundeprüfung absolvieren. Unser Online-Kurs bereitet dich in 1–2 Wochen darauf vor, ist AZAV-zertifiziert und über den Bildungsgutschein zu 100 % finanzierbar. Zum Testen kannst du kostenlos die 20 IHK-Übungsfragen als PDF laden.

          Weitere Ratgeber zu spezifischen Sub-Zielgruppen und praktischen Details findest du im Hub Personenbeförderung im Sozialwesen. Für konkrete Fragen zu deinem Standort und deiner geplanten Aufstellung — kontaktiere uns, wir helfen dir bei der Erstplanung.

          Häufige Fragen

          8 Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um dieses Thema.

          Brauche ich eine Sanitäter-Ausbildung für Krankenfahrten?

          Nein — für die reine Krankenfahrt (sitzende Patienten ohne medizinische Betreuung: Dialyse, Reha, Arztbesuche, Behindertentransport) reicht die IHK-Fachkundeprüfung Personenbeförderung und ein P-Schein. Erst ab dem qualifizierten Krankentransport (liegend, mit Sanitäter-Ausbildung oder Rettungssanitäter) fällt der Dienst unter das Landesrettungsdienstgesetz — dann brauchst du zusätzliche Qualifikation und andere Genehmigungen.

          Welche Konzession brauche ich für Krankenfahrten?

          Wahlweise Taxi-Konzession nach § 47 PBefG oder Mietwagenkonzession nach § 49 PBefG. Die meisten spezialisierten Fahrdienste wählen die Mietwagenkonzession — sie ermöglicht feste Buchungen mit Krankenkassen-Verträgen und ist in vielen Städten leichter zu bekommen als eine Taxi-Konzession (dort oft Konzessionsstopp).

          Wie werde ich Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen?

          Der Kassenvertrag wird direkt mit den einzelnen Krankenkassen (AOK, TK, Barmer, BKK etc.) verhandelt — es gibt keinen bundeseinheitlichen Vertrag. Voraussetzungen: gültige Mietwagen- oder Taxi-Konzession, IHK-Fachkunde, geeignete Fahrzeuge (mind. eines mit Rollstuhlrampe), Zuverlässigkeitsnachweis. Die Erstattung liegt typisch bei 1,20–1,80 €/km. Ohne Kassenvertrag können Patienten trotzdem privat bezahlen (Selbstzahler-Preise 1,80–3,00 €/km).

          Was kostet ein rollstuhl-taugliches Fahrzeug?

          Ein Neufahrzeug mit fest verbauter Rollstuhlrampe oder -hebebühne (z.B. VW Caddy Maxi mit Umbau, Ford Tourneo Custom, Mercedes-Benz Vito Tourer) kostet 2026 zwischen 32.000 und 55.000 € brutto. Umbauten bei Gebrauchtwagen 8.000–15.000 € zusätzlich. Für den Betrieb sollten mindestens ein rollstuhl-taugliches Fahrzeug im Fuhrpark vorhanden sein — die Krankenkassen setzen das für ihre Verträge häufig voraus.

          Fällt Krankenfahrt unter 7 % oder 19 % Umsatzsteuer?

          Krankenfahrten im Nahverkehr bis 50 km fallen unter den ermäßigten Umsatzsteuersatz 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG). Ab 50 km einfacher Strecke gilt der Regelsatz 19 %. Krankenfahrten mit Krankenkassen-Vertrag bleiben auch über 50 km bei 7 %, wenn sie im Rahmen des Kassenvertrags erbracht werden. Details siehe [MwSt-Ratgeber](/ratgeber/mehrwertsteuer-taxi-7-19-prozent).

          Wie viel Umsatz mache ich mit einem Krankenfahrten-Fahrzeug?

          Ein Krankenfahrten-Fahrzeug mit Kassenvertrag erzielt typisch 4.500–8.000 € Bruttoumsatz pro Monat — die Grundlast durch planbare Dialyse- und Reha-Fahrten ist stabil. Dazu kommen Einzelfahrten und Selbstzahler. Wichtig: Krankenkassen zahlen nur die tatsächlich abgerechneten Kilometer, keine Leerfahrten — die Auslastung ist entscheidend.

          Muss ich die Fahrer speziell schulen?

          Rechtlich reicht der P-Schein nach § 48 FeV. Praktisch sollten deine Fahrer aber Rollstuhl-Handhabung, Umsetz-Techniken und einen Erste-Hilfe-Grundkurs (min. 9 UE nach BG-Vorgabe) haben. Manche Krankenkassen setzen entsprechende Nachweise in ihren Kassenverträgen voraus. Wir empfehlen zusätzlich einen Grundkurs Krankenfahrten-Fachlicheres (Pflegeverbände bieten diese an, ca. 200–400 €).

          Kann ich Krankenfahrten neben normalem Taxi-Betrieb anbieten?

          Ja — der Mischbetrieb aus Taxi + Krankenfahrten ist verbreitet und meist wirtschaftlich sinnvoll. Krankenfahrten bieten planbare Grundauslastung, Taxi-Fahrten die spontane Ergänzung. Beide Konzessionen dürfen parallel gehalten werden, es braucht aber getrennte Fahrzeug-Zuordnung und getrennte Aufzeichnung.

          Nächster Schritt

          Bereit für den nächsten Schritt?

          Unsere Experten begleiten dich persönlich — von der Kursvorbereitung bis zur Konzession.

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