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Live-Rechner 2026 · Mindestlohn 12,82 € · BG Verkehr ~5,7 %

Brutto-Netto-Rechner für Taxi-Fahrer

Was bleibt einem Taxi-Fahrer netto vom Bruttolohn? Und was kostet derselbe Fahrer den Taxiunternehmer inklusive aller Sozialabgaben und BG-Verkehr-Beitrag? Live-Schätzung mit Steuerstand 2026 — Minijob, Teilzeit oder Vollzeit.

Schätzwerte 2026. Vereinfachte Lohnsteuer-Berechnung (kein Ersatz für Lohnabrechnungs-Software oder Steuerberater). Realwerte können wegen individueller Freibeträge, KV-Zusatzbeitrag und Lohnnebenkosten-Umlagen abweichen.

Eingabe

Mindestlohn 2026: 12,82 €

Wartezeit gilt als Arbeitszeit (§ 17 MiLoG) — Standplatz-Stunden müssen voll gezahlt werden.

BG Verkehr (~5,7 %) ist Pflicht ab erstem Mitarbeiter — wird vom Arbeitgeber allein getragen.

Trinkgeld an Angestellte ist steuer- und sozialabgabenfrei (§ 3 Nr. 51 EStG).

Brutto / Monat

2.338 €

173 h × 13,50

Netto / Monat

1.636 €

Netto-Quote: 70 %

Abzüge im Detail (Arbeitnehmer)

Lohnsteuer224 €
Sozialversicherung (RV+KV+PV+AV)478 €
Summe Abzüge702 €

Gesamtkosten für Arbeitgeber

Bruttolohn2.338 €
SV-Arbeitgeber-Anteil+510 €
BG Verkehr (~5,7 %)+133 €
Gesamt Arbeitgeber / Monat2.982 €
Hochgerechnet auf 12 Monate35.783 €

Du planst die erste Einstellung in deinem Taxiunternehmen?

Was der Rechner berücksichtigt

Die Schätzung kombiniert die wichtigsten Faktoren für eine reguläre Lohnabrechnung im Taxi-Gewerbe 2026: Lohnsteuer nach Steuerklasse (vereinfachter 5-Stufen-Tarif), Solidaritätszuschlag (5,5 % ab ~17.000 € Lohnsteuer p. a.), optionale Kirchensteuer (8 % in Baden-Württemberg und Bayern, 9 % in den übrigen Bundesländern), die vollen Sozialversicherungs-Beiträge (Rentenversicherung 9,3 %, Krankenversicherung 7,3 % + 0,8 % Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 1,75 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 % — jeweils Arbeitnehmer-Anteil) und auf Arbeitgeberseite zusätzlich die BG Verkehr mit dem für Personenverkehr typischen Gefahrtarif von ~5,7 % der Lohnsumme.

Minijob vs. Teilzeit vs. Vollzeit

Minijob (bis 538 € / Monat 2026, an den Mindestlohn gekoppelt) ist für den Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei — der Arbeitgeber trägt eine Pauschale von rund 30 %. Über dieser Grenze greift die reguläre Lohnabrechnung mit voller Sozialversicherungspflicht. Die Faustregel: ab ~42 h pro Monat lohnt sich der Schritt von Minijob auf Teilzeit, weil der Mitarbeiter dann selbst Rentenanwartschaften aufbaut.

Wartezeit am Standplatz zählt

Eine der wichtigsten arbeitsrechtlichen Besonderheiten im Taxi-Gewerbe: Standplatz-Wartezeit ist Arbeitszeit nach § 17 MiLoG. Das gilt unabhängig davon, ob in dieser Zeit Umsatz erzielt wird. Wer Lohnabrechnungen auf Umsatzbasis macht und Wartezeit nicht erfasst, riskiert Bußgelder bis zu 500.000 € durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS).

Trinkgeld bleibt steuerfrei

Trinkgeld an Angestellte ist nach § 3 Nr. 51 EStG einkommen- und sozialversicherungsfrei — solange es vom Fahrgast direkt an den Fahrer geht. Beim Solo-Taxiunternehmer ohne Angestellte ist Trinkgeld dagegen voll als Betriebseinnahme zu erfassen. Details dazu im Lexikon-Artikel zur Trinkgeld-Versteuerung.

Weiterführende Inhalte

Disclaimer: Schätzwerte 2026, kein Ersatz für Lohnabrechnungssoftware oder Steuerberatung. Reale Werte können wegen individueller Freibeträge, KV-Zusatzbeitrag, Beitragsbemessungsgrenzen-Aktualisierungen und länderspezifischer Hebesätze abweichen.