Live-Rechner 2026 · Mindestlohn 12,82 € · BG Verkehr ~5,7 %
Brutto-Netto-Rechner für Taxi-Fahrer
Was bleibt einem Taxi-Fahrer netto vom Bruttolohn? Und was kostet derselbe Fahrer den Taxiunternehmer inklusive aller Sozialabgaben und BG-Verkehr-Beitrag? Live-Schätzung mit Steuerstand 2026 — Minijob, Teilzeit oder Vollzeit.
Schätzwerte 2026. Vereinfachte Lohnsteuer-Berechnung (kein Ersatz für Lohnabrechnungs-Software oder Steuerberater). Realwerte können wegen individueller Freibeträge, KV-Zusatzbeitrag und Lohnnebenkosten-Umlagen abweichen.
Eingabe
Mindestlohn 2026: 12,82 €
Wartezeit gilt als Arbeitszeit (§ 17 MiLoG) — Standplatz-Stunden müssen voll gezahlt werden.
BG Verkehr (~5,7 %) ist Pflicht ab erstem Mitarbeiter — wird vom Arbeitgeber allein getragen.
Trinkgeld an Angestellte ist steuer- und sozialabgabenfrei (§ 3 Nr. 51 EStG).
Brutto / Monat
2.338 €
173 h × 13,50 €
Netto / Monat
1.636 €
Netto-Quote: 70 %
Abzüge im Detail (Arbeitnehmer)
| Lohnsteuer | −224 € |
| Sozialversicherung (RV+KV+PV+AV) | −478 € |
| Summe Abzüge | −702 € |
Gesamtkosten für Arbeitgeber
| Bruttolohn | 2.338 € |
| SV-Arbeitgeber-Anteil | +510 € |
| BG Verkehr (~5,7 %) | +133 € |
| Gesamt Arbeitgeber / Monat | 2.982 € |
| Hochgerechnet auf 12 Monate | 35.783 € |
Du planst die erste Einstellung in deinem Taxiunternehmen?
Was der Rechner berücksichtigt
Die Schätzung kombiniert die wichtigsten Faktoren für eine reguläre Lohnabrechnung im Taxi-Gewerbe 2026: Lohnsteuer nach Steuerklasse (vereinfachter 5-Stufen-Tarif), Solidaritätszuschlag (5,5 % ab ~17.000 € Lohnsteuer p. a.), optionale Kirchensteuer (8 % in Baden-Württemberg und Bayern, 9 % in den übrigen Bundesländern), die vollen Sozialversicherungs-Beiträge (Rentenversicherung 9,3 %, Krankenversicherung 7,3 % + 0,8 % Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 1,75 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 % — jeweils Arbeitnehmer-Anteil) und auf Arbeitgeberseite zusätzlich die BG Verkehr mit dem für Personenverkehr typischen Gefahrtarif von ~5,7 % der Lohnsumme.
Minijob vs. Teilzeit vs. Vollzeit
Minijob (bis 538 € / Monat 2026, an den Mindestlohn gekoppelt) ist für den Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei — der Arbeitgeber trägt eine Pauschale von rund 30 %. Über dieser Grenze greift die reguläre Lohnabrechnung mit voller Sozialversicherungspflicht. Die Faustregel: ab ~42 h pro Monat lohnt sich der Schritt von Minijob auf Teilzeit, weil der Mitarbeiter dann selbst Rentenanwartschaften aufbaut.
Wartezeit am Standplatz zählt
Eine der wichtigsten arbeitsrechtlichen Besonderheiten im Taxi-Gewerbe: Standplatz-Wartezeit ist Arbeitszeit nach § 17 MiLoG. Das gilt unabhängig davon, ob in dieser Zeit Umsatz erzielt wird. Wer Lohnabrechnungen auf Umsatzbasis macht und Wartezeit nicht erfasst, riskiert Bußgelder bis zu 500.000 € durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS).
Trinkgeld bleibt steuerfrei
Trinkgeld an Angestellte ist nach § 3 Nr. 51 EStG einkommen- und sozialversicherungsfrei — solange es vom Fahrgast direkt an den Fahrer geht. Beim Solo-Taxiunternehmer ohne Angestellte ist Trinkgeld dagegen voll als Betriebseinnahme zu erfassen. Details dazu im Lexikon-Artikel zur Trinkgeld-Versteuerung.
Weiterführende Inhalte
- Erste Mitarbeiter im Taxiunternehmen einstellen 2026 — kompletter Praxis-Leitfaden vom Arbeitsvertrag bis zur ersten Lohnabrechnung
- Taxi-Steuern 2026 — Vom Gewerbeschein bis zur USt-Voranmeldung
- Taxi-Versicherung 2026 — Pflichten, Vergleich, Sparpotenzial
- Lexikon: Mindestlohn im Taxigewerbe
- Lexikon: BG Verkehr (Berufsgenossenschaft)
- Kostenrechner Taxi-Schein — Gesamtkosten zum Taxi-Unternehmer
Disclaimer: Schätzwerte 2026, kein Ersatz für Lohnabrechnungssoftware oder Steuerberatung. Reale Werte können wegen individueller Freibeträge, KV-Zusatzbeitrag, Beitragsbemessungsgrenzen-Aktualisierungen und länderspezifischer Hebesätze abweichen.