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Grundlagen

Nebengewerbe Taxi — geht das? Steuern, Anmeldung, Grenzen 2026

F. Bakir · Fachliche Leitung13. Juli 202610 Min. Lesezeit

Taxi im Nebengewerbe — für viele klingt das nach einem entspannten Wochenend-Zuverdienst, ein bisschen fahren am Freitagabend, keine Konzession, kein Papierkram. Die rechtliche Realität sieht anders aus: Es gibt in Deutschland keinen Bagatell-Sonderweg für Nebenerwerbs-Taxifahrer. In diesem Ratgeber zeigen wir dir, welche Regeln 2026 gelten, wo die harten Grenzen liegen — und wann sich eine eigene Konzession im Nebenerwerb tatsächlich rechnet.

📋

Konzession

Auch im Nebenerwerb Pflicht

🎓

IHK-Fachkunde

§ 13 PBefG (keine Ausnahme)

💶

Kleinunternehmer

25.000 € / 100.000 €

💼

Minijob-Grenze 2026

~603 € / Monat

Nebenberuflich-Faustregel

< 15 Std / Woche

🧾

Grundfreibetrag ESt 2026

~12.348 €

Nebengewerbe Taxi 2026 — die kurze Realität

Wer Personen im eigenen Namen befördert, unterliegt dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) — unabhängig davon, ob 5 oder 50 Stunden pro Woche gefahren werden. Es gibt keinen Freibetrag, keine „Kleinstumsatz-Ausnahme" und keine vereinfachte Konzession für Nebenerwerbler. Die drei zentralen Hürden sind identisch mit dem Vollerwerb: Konzession nach § 47 PBefG (Taxi) oder § 49 PBefG (Mietwagen), IHK-Fachkundeprüfung nach § 13 PBefG i.V.m. § 4 PBZugV und der P-Schein nach § 48 FeV.

Was tatsächlich einen Nebenerwerb ausmacht, sind sozialversicherungs- und steuerrechtliche Kriterien — die Krankenkasse prüft die Wochenstundenzahl, das Finanzamt schaut auf den Umsatz, das Ordnungsamt behandelt dich gewerberechtlich wie jeden anderen Unternehmer. Wer das nicht sauber trennt, riskiert eine böse Überraschung: Umstufung zur „hauptberuflich selbstständigen" Krankenversicherung mit 400 bis 950 € Monatsbeitrag, Nachzahlungen ans Finanzamt oder im schlimmsten Fall eine Konzessionsverweigerung wegen fehlender Zuverlässigkeit.

Was heißt „Nebengewerbe" rechtlich überhaupt?

„Nebengewerbe" ist keine eigene Rechtsform — der Begriff taucht im HGB oder PBefG gar nicht auf. Es ist eine sozialversicherungs- und krankenkassen-rechtliche Einstufung, die anhand von zwei Faustregeln bewertet wird: weniger als 15 Stunden pro Woche Arbeitsaufwand UND geringere wirtschaftliche Bedeutung als der Hauptberuf. Beide Kriterien stammen aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und sind nicht starr kodifiziert — die Krankenkassen legen sie im Einzelfall aus.

Konzession & P-Schein: Warum es keinen „Bagatell-Nebenerwerb" gibt

Kernbotschaft dieses Abschnitts: Wer im eigenen Namen Taxi oder Mietwagen fährt, braucht die volle Konzession — unabhängig von der Stundenzahl. Kein Freibetrag, keine Ausnahme für Kleinstumsätze, keine vereinfachte Prüfung. Alternative für echten Nebenerwerb: als Fahrer bei einem bestehenden Unternehmen anstellen lassen — dann ist nur der P-Schein nach § 48 FeV nötig, keine Konzession, keine Fachkunde, kein Kapitalnachweis.

Kosten für eigene Nebenerwerbs-Konzession

Konzession + Gebühren
einmalig, regional stark unterschiedlich
1.500 – 3.500 €
Liquiditätsnachweis (§ 2 PBZugV)
Erstfahrzeug, muss vorhanden bleiben
2.250 €
TSE-Taxameter
einmalig + laufende Wartung
1.200 – 1.800 €
Versicherung (Personenbeförderung)
laufend, deutlich teurer als PKW-Versicherung
2.500 – 4.500 € / Jahr
BG Verkehr + Steuerberater
laufende Fixkosten
400 – 900 € / Jahr
Gesamtca. 5.500 – 10.000 € Startaufwand + laufende Fixkosten

Details zum Konzessionsverfahren findest du im Ratgeber Taxi-Konzession beantragen — Ablauf & Kosten und für Mietwagen im vertiefenden Guide Mietwagenkonzession Kosten 2026.

IHK-Fachkunde: Pflicht auch für Nebenerwerbler

Die Fachkundeprüfung nach § 13 PBefG i.V.m. § 4 PBZugV ist zwingende Konzessionsvoraussetzung — es gibt keine Ausnahme für Nebenerwerb, kein Bagatell-Verfahren, keine vereinfachte Prüfung. Wer diesen Weg umgehen will, hat nur zwei Alternativen: einen fachkundigen Betriebsleiter einsetzen (400 bis 800 € monatlich, für Nebenerwerb selten wirtschaftlich) oder als angestellter Fahrer bei einem bestehenden Unternehmen fahren.

Für Berufstätige, die neben einem Vollzeit-Hauptberuf zur Prüfung wollen, ist der Wochenendkurs mit Freitag-, Samstag- und Sonntag-Präsenz über 4 bis 8 Wochen der Standard-Weg. Details zur Prüfung selbst und den 5 Sachgebieten haben wir im umfassenden IHK-Fachkundeprüfung Taxi-Guide zusammengefasst.

Steuerlich: Kleinunternehmer, Freibeträge & Doppel-Progression

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist für den echten Nebenerwerb meist nutzbar — sie erspart die USt-Voranmeldung und den Ausweis von 7 bzw. 19 % Umsatzsteuer auf jeder Rechnung. Die Grenzen seit 1.1.2025: Vorjahresumsatz höchstens 25.000 € UND laufendes Jahr höchstens 100.000 €. Nachteil: kein Vorsteuerabzug — TSE-Taxameter, Fahrzeug-Anteile und Werkstatt-Rechnungen werden brutto verbucht.

Die eigentliche Steuer-Falle liegt bei der Einkommensteuer: der Nebenerwerbs-Gewinn addiert sich vollständig auf dein Haupteinkommen — es gibt keinen separaten Freibetrag für Nebeneinkünfte. Der Grundfreibetrag von ca. 12.348 € (Regierungsentwurf 2026) ist durch dein Angestellten-Gehalt bereits aufgebraucht. Jeder Euro Nebenerwerbsgewinn wird also mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz belastet — je nach Haupteinkommen 25 bis 42 %. Positiv immerhin: die Gewerbesteuer-Freigrenze von 24.500 € Gewinn pro Jahr für Einzelunternehmer greift auch im Nebenerwerb. Details zur Steuerplanung findest du im Taxi-Steuern 2026 Leitfaden und zur USt-Wahl im Artikel Mehrwertsteuer Taxi 7 / 19 %.

Sozialversicherung: Wann die Krankenkasse umstuft

Solange dein Hauptjob sozialversicherungspflichtig ist und der Nebenerwerb die 15-Stunden-Faustregel unterschreitet, bleibt die Krankenversicherung deines Hauptjobs die alleinige Grundlage — der Nebenerwerbs-Gewinn ist beitragsfrei. Wird die Grenze überschritten, prüft die Krankenkasse eine Einstufung als „hauptberuflich selbstständig" mit eigenständiger KV-Pflicht.

Rentenversicherung: Selbstständige mit nur einem Auftraggeber sind nach § 2 SGB VI rentenversicherungspflichtig — im Taxigewerbe wegen der Vielzahl an Fahrgästen praktisch nie relevant. Die Unfallversicherung über die BG Verkehr ist dagegen Pflicht, sobald du im eigenen Namen fährst — Beitrag je nach Jahresgewinn und Fahrzeuganzahl.

Anzeigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber

Grundsätzlich gilt: Anzeigepflicht, nicht Zustimmungspflicht — außer der Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag verlangt ausdrücklich Genehmigung. Das ist häufig im öffentlichen Dienst (§ 3 Abs. 4 TVöD mit Anzeige- und Untersagungsvorbehalt) und in vielen Manteltarifverträgen der Fall. Zustimmung darf der Arbeitgeber verweigern bei Wettbewerbstätigkeit (§ 60 HGB analog), Verletzung des Arbeitszeitgesetzes oder erheblicher Beeinträchtigung der Hauptarbeit.

So zeigst du die Nebentätigkeit korrekt an

  1. 1. Arbeitsvertrag & Tarifvertrag prüfen

    Suche nach Klauseln zu „Nebentätigkeit", „Genehmigungspflicht", „Wettbewerbsverbot". Öffentlicher Dienst und viele Konzern-Manteltarife haben Genehmigungsvorbehalte.
  2. 2. Schriftliche Anzeige aufsetzen

    Nenne Art der Tätigkeit (z.B. „Personenbeförderung Taxi/Mietwagen"), geplanten Stundenumfang pro Woche, Bestätigung der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (§ 3 ArbZG max. 8 h/Tag inkl. Hauptjob).
  3. 3. Bestätigung dokumentieren

    Lasse dir den Erhalt schriftlich bestätigen — per Mail oder Empfangsquittung. Ohne Nachweis kann eine spätere Kündigung wegen „nicht angezeigter Nebentätigkeit" erschwert werden.
  4. 4. Bei Widerspruch: Fachanwalt Arbeitsrecht

    Wenn der Arbeitgeber die Zustimmung verweigert, obwohl keine der genannten Gründe vorliegt, ist Art. 12 GG (Berufsfreiheit) dein wichtigstes Argument. Rechtsberatung lohnt sich vor jedem Widerspruchsverfahren.

Praxis-Beispiel für einen kritischen Fall: Wer im Hauptberuf Bus- oder LKW-Fahrer ist, wird eine Taxi-Nebentätigkeit in der Regel nicht durchsetzen — Wettbewerbsschutz und Arbeitszeitgesetz treffen zusammen. Für Angestellte in artfremden Berufen (IT, Handwerk, Verwaltung) ist die Anzeige meist unproblematisch, solange die 8-Stunden-Regel eingehalten wird.

Praktische Wirtschaftlichkeit: Rechnet sich das?

Ehrliche Rechnung ohne Marketing-Optimismus: Realistischer Nebenerwerbs-Gewinn Taxi oder Mietwagen bei 10 bis 15 Std/Woche liegt bei 400 bis 1.200 € monatlich NACH allen Kosten — Sprit, Wartung, Versicherung, Umsatzsteuer, laufende Betriebskosten, Steuerberater. Bei Fixkosten für eine eigene Konzession (Versicherung 2.500 bis 4.500 €/Jahr, TSE-Taxameter, BG Verkehr) rechnet sich die eigene Konzession im Nebenerwerb meist erst ab stabil 15 Std/Woche.

Eigene Konzession vs. Angestellter Nebenerwerb — Vergleich

Startaufwand
Angestellt: nur P-Schein ~200 – 400 €
Konzession: 5.500 – 10.000 €
Zeitaufwand bis Start
Angestellt: 4 – 8 Wochen (P-Schein)
Konzession: 3 – 6 Monate
Laufende Fixkosten
Angestellt: 0 € (Arbeitgeber trägt)
Konzession: ca. 400 – 700 € / Monat
Steuer/Sozial-Aufwand
Angestellt: Minijob pauschal 2 % oder Lohnsteuer
Konzession: Buchhaltung, USt, ESt
Break-Even
Angestellt: ab Stunde 1 profitabel
Konzession: ab ~15 Std/Woche
GesamtAngestellt meist wirtschaftlicher unter 15 Std/Woche

Der Minijob als Fahrer bei einem bestehenden Taxi- oder Mietwagenunternehmen ist 2026 voraussichtlich bis ~603 € monatlich sozialabgabenfrei möglich (Kabinettsentwurf, gekoppelt an den Mindestlohn von 13,90 €/h in 2026). Bei ca. 43 Stunden pro Monat entspricht das rund 10 Stunden/Woche — für die meisten Berufstätigen der realistische Zeitrahmen ohne Übermüdung. Voraussetzung ist ausschließlich der P-Schein — Details unter P-Schein machen 2026 und im Kontext-Ratgeber P-Schein für Fahrer & Arbeitgeber.

Wochenendkurs — der Weg für Berufstätige zur Fachkunde

Wenn du den Sprung in einen Nebenerwerbs- oder Übergangs-Selbstständigkeit vorbereitest, ist der Wochenendkurs mit Präsenz am Freitag, Samstag und Sonntag über 4 bis 8 Wochen der Standard-Weg. Er ist bewusst so getaktet, dass er neben einem Vollzeit-Hauptberuf machbar ist — inklusive Prüfungsvorbereitung mit über 800 Übungsaufgaben aus unserem eigenen Pool.

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind bei uns AVGS nach § 45 SGB III und Bildungsgutschein nach § 81 SGB III grundsätzlich einlösbar — sofern deine Beschäftigungssituation die Voraussetzungen erfüllt (bei Vollzeit-Angestellten typischerweise: nachweisbare Arbeitsplatzgefährdung oder Berufsrückkehr). Alternativ steht der Online-Kurs für maximale Zeitflexibilität bereit. Kundenbewertungen: 4.9 Sterne bei 127 Bewertungen.

Fazit

Taxi im Nebengewerbe ist rechtlich möglich, aber es gibt keinen Bagatell-Sonderweg. Konzession nach § 47 bzw. § 49 PBefG und IHK-Fachkunde nach § 13 PBefG i.V.m. § 4 PBZugV sind unabhängig von der Stundenzahl Pflicht. Steuerlich ist die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG (25.000 / 100.000 €) meist nutzbar, doch jeder Gewinn-Euro trifft den persönlichen Grenzsteuersatz — der Grundfreibetrag ist durch den Hauptjob aufgebraucht. Sozialversicherungs-Faustregel: unter 15 Std/Woche bleibt es nebenberuflich, sonst stuft die Krankenkasse um. Der wirtschaftlich attraktivste Einstieg ist häufig die Anstellung als Fahrer im Minijob (voraussichtlich ~603 € in 2026) — dann genügt der P-Schein.

Nächster Schritt: Wenn du den Weg in die eigene Nebenerwerbs-Konzession gehst, ist die IHK-Fachkundeprüfung der Pflicht-Meilenstein. Unser Wochenendkurs für Nebenerwerbler ist speziell auf Vollzeit-Berufstätige zugeschnitten. Weiterlesen: Taxiunternehmen gründen — komplette Anleitung, Quereinsteiger Taxiunternehmer und Kurs-Vergleich: welches Format passt zu dir?.

Häufige Fragen

7 Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um dieses Thema.

Kann ich Taxi als Nebengewerbe fahren, ohne IHK-Fachkundeprüfung zu machen?

Nein — nicht mit eigener Konzession. Die Fachkundeprüfung nach § 13 PBefG i.V.m. § 4 PBZugV ist zwingende Voraussetzung für jede Taxi- oder Mietwagen-Konzession, unabhängig von Wochenstunden oder Umsatz. Es gibt keinen Bagatell-Sonderweg. Alternativen ohne eigene Fachkunde: erstens als angestellter Fahrer bei einem bestehenden Unternehmen — dort ist nur der P-Schein nach § 48 FeV nötig. Zweitens einen fachkundigen Betriebsleiter einsetzen — realistisch 400 bis 800 € monatlich Fixkosten, was sich im Nebenerwerb selten trägt. Die Prüfung selbst ist einmalig: schriftlich 120 Minuten am Stück plus mündliches Fachgespräch, Bestehensregel 60 % Gesamt und 50 % je Sachgebiet.

Bis zu welchem Umsatz bleibe ich als Nebengewerbe-Taxifahrer Kleinunternehmer?

Die aktuellen Grenzen nach § 19 UStG (seit 1.1.2025): dein Vorjahresumsatz darf 25.000 € nicht überschritten haben UND dein laufender Jahresumsatz muss unter 100.000 € bleiben. Wird die 25.000-Euro-Grenze überschritten, wechselst du im Folgejahr in die Regelbesteuerung. Für den echten Nebenerwerb mit ca. 500 bis 1.200 € Monatsumsatz ist die Regelung meist nutzbar und spart die USt-Voranmeldung. Nachteil: kein Vorsteuerabzug — TSE-Taxameter, Fahrzeug-Anteile und Werkstatt-Rechnungen werden brutto verbucht, die 7 bzw. 19 % USt gehen als Kostenposten verloren. Bei geplanter Fahrzeug-Investition ist es oft sinnvoller, bewusst auf Regelbesteuerung zu optieren — die Bindung beträgt dann 5 Jahre.

Muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, dass ich nebenbei Taxi fahre?

In den meisten Fällen ja — es gilt eine Anzeigepflicht. Eine grundsätzliche Zustimmungspflicht besteht kraft Gesetz nicht (Art. 12 GG Berufsfreiheit), außer dein Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag verlangt ausdrücklich Genehmigung — typisch der öffentliche Dienst nach § 3 Abs. 4 TVöD oder viele Manteltarifverträge. Zustimmung darf der Arbeitgeber verweigern bei Wettbewerbstätigkeit (§ 60 HGB analog), Verletzung des Arbeitszeitgesetzes (§ 3 ArbZG: max. 8 h/Tag inklusive beider Jobs, in Ausnahmen 10 h) oder erheblicher Beeinträchtigung der Hauptarbeit durch Übermüdung. Praktisch: eine schriftliche Anzeige mit geplantem Stundenumfang und Bestätigung der Arbeitszeit-Einhaltung ist der saubere Weg.

Wie viele Stunden pro Woche darf ich als Nebengewerbe-Taxifahrer maximal fahren?

Zwei Grenzen sind zu beachten. Erstens die Sozialversicherungs-Faustregel: unter 15 bis 18 Std/Woche und mit weniger wirtschaftlicher Bedeutung als der Hauptberuf — sonst stuft die Krankenkasse um zu „hauptberuflich selbstständig“ mit vollem KV-Beitrag von ca. 400 bis 950 € monatlich. Zweitens das Arbeitszeitgesetz nach § 3 ArbZG: maximal 8 h/Tag Gesamtarbeitszeit (Haupt- plus Nebenberuf), in Ausnahmefällen 10 h, mit einer Ruhezeit von 11 h zwischen zwei Arbeitstagen nach § 5 ArbZG. Für Angestellte im Vollzeit-Hauptberuf (40 h/Woche) bleiben rechnerisch nur rund 8 bis 15 Std/Woche für den Nebenerwerb — meist Wochenende oder Abendschicht.

Rechnet sich eine eigene Taxi-Konzession im Nebenerwerb überhaupt?

Ehrliche Antwort: selten — es sei denn, du planst den Sprung in die Vollzeit-Selbstständigkeit. Fixkosten für eine eigene Konzession: Versicherung 2.500 bis 4.500 € pro Jahr, TSE-Taxameter 1.200 bis 1.800 € einmalig plus Wartungsverträge, BG-Verkehr-Beiträge, Steuerberater, Fahrzeug-Leasing oder Abschreibung. Break-Even meist erst ab 15 Std/Woche stabil. Wirtschaftlicher für echten Nebenerwerb: Anstellung bei einem bestehenden Taxi- oder Mietwagenunternehmen als geringfügig Beschäftigter (Minijob voraussichtlich 603 € in 2026, sozialabgabenfrei) oder Teilzeit-sozialversicherungspflichtig. Nötig ist dann nur der P-Schein nach § 48 FeV — keine Konzession, keine Fachkunde, kein Kapitalnachweis.

Wie melde ich das Nebengewerbe Taxi konkret an?

Ablauf für eine eigene Nebenerwerbs-Konzession: 1. IHK-Fachkundeprüfung bestehen (Vorlauf 2 bis 6 Monate inkl. Kurs). 2. P-Schein Personenbeförderung nach § 48 FeV bei der Fahrerlaubnisbehörde — ärztliches Gutachten plus Führungszeugnis. 3. Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt (20 bis 40 €); die Kennzeichnung als „Nebengewerbe“ ist möglich, gewerberechtlich aber gleich behandelt. 4. Konzession nach § 47 PBefG (Taxi) oder § 49 PBefG (Mietwagen) bei der Genehmigungsbehörde — inklusive Zuverlässigkeit, Fachkunde, Liquiditätsnachweis 2.250 € für das Erstfahrzeug. 5. Steuerliche Erfassung über ELSTER — Entscheidung § 19 UStG Kleinunternehmer ja oder nein. 6. Anzeige beim Arbeitgeber und bei der Krankenkasse. Gesamtdauer realistisch 3 bis 6 Monate.

Verliere ich als Bürgergeld- oder ALG-I-Empfänger meine Bezüge, wenn ich Taxi im Nebenerwerb fahre?

Teilweise. Bürgergeld nach SGB II hat einen Erwerbstätigen-Freibetrag von 100 € pauschal plus gestaffelte Freibeträge darüber (§ 11b SGB II) — Einkünfte darüber werden auf den Regelbedarf angerechnet. Bei ALG I nach § 155 SGB III bleibt eine Nebentätigkeit bis 165 € monatlich anrechnungsfrei; darüber wird gekürzt. Wichtig: melde die selbstständige Nebentätigkeit vor Aufnahme schriftlich beim Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit — verspätete Meldungen können als Ordnungswidrigkeit nach § 63 SGB II bzw. § 404 SGB III geahndet werden und den Leistungsanspruch gefährden. Für den Kurs selbst ist häufig AVGS nach § 45 SGB III oder Bildungsgutschein nach § 81 SGB III möglich.

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